Offener Ausbildungsplatz

Polizeimeisterin bzw. Polizeimeister (w/m/d)

Drei Polizeifachkräfte – zwei weiblich, einer männlich – stehen in unterschiedlichen Uniformen und mit unterschiedlicher Ausstattung vor einem Polizeiwagen.
© Daniel Stohl / FHöVPR Güstrow
Ausbildungs­dienststelle(n)

Verschiedene Polizeidienststellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Ort der theoretischen Ausbildung
Anzahl Plätze
150
Bewerbung bis
31.12.2024
Ausbildungs­beginn ab
01.08.2025
Ausbildungs­dauer
2 Jahre
Ansprech­person(en)

Handlungsschnell und handlungssicher: Unser Ziel ist es, eine gute Polizistin bzw. einen guten Polizisten aus Ihnen zu machen.
Als Polizeivollzugsbeamtin bzw. Polizeivollzugsbeamter stehen Sie Tag für Tag mitten im öffentlichen Leben. Die Landespolizei ist bei vielen großen und kleinen Problemen des Alltags rund um die Uhr erster Ansprechpartner für die Menschen in unserem Land - interessante und nicht immer ungefährliche Aufgaben erfordern persönlichen Einsatz.

In der praxisnahen Ausbildung erlernen Sie als Polizeimeisteranwärterin oder Polizeimeisteranwärter die nötigen fachlichen und praktischen Kenntnisse für den Polizeiberuf. Darüber hinaus fördern wir die für den Beruf notwendige Kollegialität und ermöglichen Einblicke in Strukturen und Netzwerke, die später für die tägliche Arbeit unabdingbar sind.

  • Inhalte der Ausbildung

    Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Während der Ausbildungszeit finden die Lehrveranstaltungen an der Fachhochschule in Güstrow statt & die Praktikumsabschnitte in verschiedenen Polizeidienststellen des Landes.

    • Politik
    • Staats- und Verfassungsrecht
    • Polizeidienstkunde
    • Einsatzlehre/Polizeipraktische Ausbildung
    • Strafrecht
    • Eingriffsrecht
    • Allgemeines Verwaltungsrecht
    • Recht des öffentlichen Dienstes
    • Strafverfahrensrecht
    • Verkehrsrecht
    • Nebenstrafrecht, Jugendschutzrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht
    • Einsatzbezogenes Training
    • Sport
    • Kriminalistik/ Kriminaltechnik
    • Psychologie
    • Deutsch
    • Polizeiliche Informationsverarbeitung
    • Ethik
    • Englisch
  • Ablauf der Ausbildung

    Ziel der Ausbildung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt ist es, Ihnen berufspraktische Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, mit denen Sie fachliche, soziale und persönliche Kompetenzen erwerben können. Diese sind für die bürgernahe Aufgabenerfüllung von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund wird in der Ausbildung das theoretisch angeeignete Fachwissen in praktischen Übungen vertieft.

    Die Ausbildung gliedert sich wie folgt:

    Ausbildungsabschnitt I

    Basisausbildung (Grundlagen - Pflichtfächer, Theorie) und Laufbahnzwischenprüfung

    Ausbildungsabschnitt II

    Modulausbildung mit Modulprüfungen

    • Grundpraktikum    1 Monat
    • Berufspraktikum    2,5 Monate
    • Fachtheorie mit mündlicher Laufbahnprüfung    0,5 Monate
    Die in der Ausbildung erlangten Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen müssen in Form von Leistungstesten, Klausuren sowie einer Zwischenprüfung nachgewiesen werden. Die Ausbildung schließt mit der mündlichen Abschlussprüfung ab. Die Inhalte der mündlichen Abschlussprüfung können sich auf die Basisausbildung und alle Module beziehen und werden durch die Prüfungskommission festgelegt. Nach erfolgreicher Absolvierung der Laufbahnprüfung wird Ihnen der Dienstgrad Polizeimeisterin/ Polizeimeister verliehen und Sie können überall in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt werden.
  • Voraussetzungen

    • Mindestens die Mittlere Reife
    • Mindestens 16 Jahre & maximal 34 Jahre alt (Ausnahmen sind möglich)
    • Bürger*in der Bundesrepublik Deutschland oder Bürger*in eines EU-Mitgliedstaats (Ausnahmen sind möglich)
    • Sie bieten die Gewähr dafür, dass Sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten
  • Verdienst & Karrierechancen

    Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.480 € (brutto). Nach erfolgreicher Beendigung Ihrer Ausbildung werden Sie als Polizeimeisterinnen bzw. Polizeimeister in der Landespolizei M-V eingesetzt. Dort werden Sie sowohl mit polizeilichen Einsätzen des täglichen Dienstes als auch mit Einsätzen aus besonderen Anlässen sowie mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren betraut. Die Erstverwendung der Absolventen konzentriert sich zunächst auf die Verwendung im Landesbereitschaftspolizeiamt und anschließend im Bereich der Sachbearbeitungsebene.

  • Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

    Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

    Bewerbungsverfahren

    Für Ihre Bewerbung bei der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern benötigen wir zusätzlich:

    Vorhandene Tattoos im sichtbaren und nicht-sichtbaren Bereich und Körperschmuck im sichtbaren Bereich sind mit der Bewerbung bildlich anzuzeigen.

    Sie haben die Möglichkeit sich per Online-Verfahren oder per E-Mail zu bewerben.

    Detaillierte Informationen über Unterlagen für den polizeiärztlichen Dienst erhalten Sie nach dem bestandenen Auswahlverfahren (die ärztliche Untersuchung ist nicht mehr Bestandteil vom Auswahlverfahren).

    Zusätzlich fordern wir im Laufe des Auswahlverfahrens die folgenden Unterlagen:

    • einen Nachweis über das Schwimmabzeichen "Bronze" (Schwimmpass),
    • eine Kopie der Geburtsurkunde.


    Auswahlverfahren

    In der Vorauswahl werden die Einstellungsvoraussetzungen durch den Zentralen Auswahl- und Einstellungsdienst geprüft. Wer die formalen Voraussetzungen erfüllt, wird zur Auswahlprüfung zugelassen.

    Das Auswahlverfahren setzt sich aus folgenden Teilen zusammen::

    • ein Diktat,
    • ein kognitiver Leistungstest,
    • ein Sportleistungstest,
    • ein Vorstellungsgespräch.

    Die im Auswahlverfahren erreichten Ergebnisse begründen eine Gesamtnote, die in eine Rangliste einfließt. Nach bestandenen Auswahlverfahren wird auf Grundlage des § 7 des Beamtenstatusgesetzes ein Auskunftsverfahren durchgeführt. Dabei ist u. a. auf der Grundlage eines vorzulegenden Führungszeugnisses zu prüfen, ob Tatsachen vorliegen, die einer Berufung in das Beamtenverhältnis bzw. einer Einstellung in den Polizeivollzugsdienst entgegenstehen. 

    Datenschutzhinweise

    Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen:

    Datenschutzbestimmungen zu Ihrer Bewerbung

  • Weiterführende Informationen

  • Ansprechperson(en)

    Frau Kathrin Horch
    Ansprechperson für Stellenausschreibungen und fachliche Fragen

    Tel.: 0385 588 70-124
    E-Mail: k.horch@fh-guestrow.de

    Herr Mories Zeise
    Ansprechperson für Ausbildung und Studium, Auswahlverfahren

    Tel.: 0385 588 70-129
    E-Mail: m.zeise@fh-guestrow.de