Polizeimeisterin bzw. Polizeimeister (w/m/d)
Handlungsschnell und handlungssicher: Unser Ziel ist es, eine gute Polizistin bzw. einen guten Polizisten aus Ihnen zu machen.
Als Polizeivollzugsbeamtin bzw. Polizeivollzugsbeamter stehen Sie Tag für Tag mitten im öffentlichen Leben. Die Landespolizei ist bei vielen großen und kleinen Problemen des Alltags rund um die Uhr erster Ansprechpartner für die Menschen in unserem Land - interessante und nicht immer ungefährliche Aufgaben erfordern persönlichen Einsatz.
In der praxisnahen Ausbildung erlernen Sie als Polizeimeisteranwärterin oder Polizeimeisteranwärter die nötigen fachlichen und praktischen Kenntnisse für den Polizeiberuf. Darüber hinaus fördern wir die für den Beruf notwendige Kollegialität und ermöglichen Einblicke in Strukturen und Netzwerke, die später für die tägliche Arbeit unabdingbar sind.
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Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Während der Ausbildungszeit finden die Lehrveranstaltungen an der Fachhochschule in Güstrow statt & die Praktikumsabschnitte in verschiedenen Polizeidienststellen des Landes.
- Politik
- Staats- und Verfassungsrecht
- Polizeidienstkunde
- Einsatzlehre/Polizeipraktische Ausbildung
- Strafrecht
- Eingriffsrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Recht des öffentlichen Dienstes
- Strafverfahrensrecht
- Verkehrsrecht
- Nebenstrafrecht, Jugendschutzrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht
- Einsatzbezogenes Training
- Sport
- Kriminalistik/ Kriminaltechnik
- Psychologie
- Deutsch
- Polizeiliche Informationsverarbeitung
- Ethik
- Englisch
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Ablauf der Ausbildung
Ziel der Ausbildung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt ist es, Ihnen berufspraktische Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, mit denen Sie fachliche, soziale und persönliche Kompetenzen erwerben können. Diese sind für die bürgernahe Aufgabenerfüllung von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund wird in der Ausbildung das theoretisch angeeignete Fachwissen in praktischen Übungen vertieft.Die Ausbildung gliedert sich wie folgt:
Ausbildungsabschnitt I
Basisausbildung (Grundlagen - Pflichtfächer, Theorie) und Laufbahnzwischenprüfung
Ausbildungsabschnitt II
Modulausbildung mit Modulprüfungen
- Grundpraktikum 1 Monat
- Berufspraktikum 2,5 Monate
- Fachtheorie mit mündlicher Laufbahnprüfung 0,5 Monate
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Voraussetzungen
- Mindestens die Mittlere Reife
- Mindestens 16 Jahre & maximal 34 Jahre alt (Ausnahmen sind möglich)
- Bürger*in der Bundesrepublik Deutschland oder Bürger*in eines EU-Mitgliedstaats (Ausnahmen sind möglich)
- Sie bieten die Gewähr dafür, dass Sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten
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Verdienst & Karrierechancen
Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.480 € (brutto). Nach erfolgreicher Beendigung Ihrer Ausbildung werden Sie als Polizeimeisterinnen bzw. Polizeimeister in der Landespolizei M-V eingesetzt. Dort werden Sie sowohl mit polizeilichen Einsätzen des täglichen Dienstes als auch mit Einsätzen aus besonderen Anlässen sowie mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren betraut. Die Erstverwendung der Absolventen konzentriert sich zunächst auf die Verwendung im Landesbereitschaftspolizeiamt und anschließend im Bereich der Sachbearbeitungsebene.
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Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Bewerbungsverfahren
Für Ihre Bewerbung bei der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern benötigen wir zusätzlich:
- den Bewerbungsbogen,
- die Einverständniserklärung,
- die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (für Minderjährige),
- ein aktuelles Schulzeugnis.
Vorhandene Tattoos im sichtbaren und nicht-sichtbaren Bereich und Körperschmuck im sichtbaren Bereich sind mit der Bewerbung bildlich anzuzeigen.
Sie haben die Möglichkeit sich per Online-Verfahren oder per E-Mail zu bewerben.
Detaillierte Informationen über Unterlagen für den polizeiärztlichen Dienst erhalten Sie nach dem bestandenen Auswahlverfahren (die ärztliche Untersuchung ist nicht mehr Bestandteil vom Auswahlverfahren).
Zusätzlich fordern wir im Laufe des Auswahlverfahrens die folgenden Unterlagen:
- einen Nachweis über das Schwimmabzeichen "Bronze" (Schwimmpass),
- eine Kopie der Geburtsurkunde.
AuswahlverfahrenIn der Vorauswahl werden die Einstellungsvoraussetzungen durch den Zentralen Auswahl- und Einstellungsdienst geprüft. Wer die formalen Voraussetzungen erfüllt, wird zur Auswahlprüfung zugelassen.
Das Auswahlverfahren setzt sich aus folgenden Teilen zusammen::
- ein Diktat,
- ein kognitiver Leistungstest,
- ein Sportleistungstest,
- ein Vorstellungsgespräch.
Die im Auswahlverfahren erreichten Ergebnisse begründen eine Gesamtnote, die in eine Rangliste einfließt. Nach bestandenen Auswahlverfahren wird auf Grundlage des § 7 des Beamtenstatusgesetzes ein Auskunftsverfahren durchgeführt. Dabei ist u. a. auf der Grundlage eines vorzulegenden Führungszeugnisses zu prüfen, ob Tatsachen vorliegen, die einer Berufung in das Beamtenverhältnis bzw. einer Einstellung in den Polizeivollzugsdienst entgegenstehen.
Datenschutzhinweise
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen: -
Weiterführende Informationen
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Ansprechperson(en)
Frau Kathrin Horch
Ansprechperson für Stellenausschreibungen und fachliche FragenTel.: 0385 588 70-124
E-Mail: k.horch@fh-guestrow.de
Herr Mories Zeise
Ansprechperson für Ausbildung und Studium, AuswahlverfahrenTel.: 0385 588 70-129
E-Mail: m.zeise@fh-guestrow.de