Schulrätin bzw. Schulrat (w/m/d) Inklusion untere Schulaufsicht
Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Staatlichen Schulamt Schwerin die Stelle einer Schulrätin bzw. eines Schulrates Inklusion zur Wahrnehmung der unteren Schulaufsicht über Regionale Schulen, Regionale Schulen mit Grundschulen, Grundschulen sowie Förderschulen gemäß § 97 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern zu besetzen.
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Ihre Aufgaben
- Wahrnehmung der Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht über allgemeinbildende Schulen im Primar- und Sekundarbereich I sowie Förderschulen im Zuständigkeitsbereich
- Mitarbeit in Arbeitsgruppen der obersten und unteren Schulaufsicht
- Wahrnehmung von Generalien/ Arbeitsschwerpunkten
- Beratung und Unterstützung der Schulen
- Zusammenarbeit mit dem Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS)
- Zusammenarbeit mit dem Unterstützungssystem im Institut für Qualitätsentwicklung M-V
- Bearbeitung inhaltlicher Fragestellungen u. a. bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften der obersten Schulaufsicht
- Planung und Verwaltung der unterstützenden pädagogischen Fachkräfte
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Ihr Profil
- Erste und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien, Regionale Schulen, Realschulen bzw. Haupt- und Realschulen, Grundschulen oder Sonderpädagogik oder - soweit Sie über eine Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR verfügen - eine im Wege der Bewährung erworbene Lehrbefähigung für Gymnasien, Regionale Schulen, Realschulen bzw. Haupt- und Realschulen, Grundschulen oder Sonderpädagogik bzw. eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation. Als gleichwertig werden insbesondere die Qualifikationen gemäß KMK-Beschluss "Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen" vom 22.10.1999 in der jeweils gültigen Fassung angesehen.
- die Bereitschaft, die erforderliche Qualifizierung für die Übertragung eines Amtes in der Bildungsverwaltung nach Maßgabe der Rechtsverordnung auf Grundlage des § 20 Absatz 2 Nummer 3 des Lehrerbildungsgesetzes zu absolvieren, sofern noch nicht nachgewiesen
- ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Eigeninitiative, Teamfähigkeit, Flexibilität, Organisationsfähigkeit, Belastbarkeit, Motivation sowie überdurchschnittliches Engagement und Mobilität
- sichere fundierte PC-Anwendungskenntnisse (Word, Excel, Power Point)
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Das bieten wir Ihnen
- Bei Vorliegen der tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung in der Entgeltgruppe 15 TV-L bzw. die Besoldung nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG M-V.
- eine attraktive Altersabsicherung
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- die Möglichkeit zur Weiterbildung
- flexible Arbeitszeiten
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
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Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Sofern mit dem Bewerbungsschreiben die Einsichtnahme in die Personalakte gestattet wird, kann auf das Beifügen von Zeugnissen/Beurteilungen o. ä. verzichtet werden.
Die Landesregierung ist bestrebt, den Anteil der Frauen in allen Teilen der Landesverwaltung, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Entsprechend qualifizierte Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich auf die ausgeschriebene Stelle zu bewerben.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Lagerungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis. Durch die Bewerbung erklären Sie sich zudem mit der Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten ausschließlich für den Bewerbungsprozess einverstanden. Die Daten werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsprozesses gelöscht.
Darüber hinaus bietet Ihnen das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, Ihre personenbezogenen Daten aus dem Bewerbungsverfahren in unseren Bewerbungspool aufzunehmen. Dies gibt uns die Möglichkeit, Sie proaktiv auf weitere attraktive Stellen in unserem Hause aufmerksam zu machen. Zu diesem Zweck verarbeiten und nutzen wir Ihre Daten für eine Dauer von bis zu zwei Jahren. Unter folgendem Link finden Sie hierzu ausführliche Informationen: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Ministerium/Datenschutzhinweise
Sollten Sie Interesse an unserem Bewerbungspool haben, teilen Sie uns bitte schriftlich Ihren Wunsch zur Aufnahme mit.
Datenschutzhinweise
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen: -
Ansprechperson(en)
Frau Weski
Ansprechperson für Fragen zur StellenausschreibungTel.: 0385 588 17136
Herr Gatz
Ansprechperson für fachliche FragenTel.: 0385 588 78160
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Lage der Einsatzdienststelle(n)