Ihre Bewerbung nimmt die Dienststelle Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit M-V gern auf folgendem Weg entgegen:
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Bewerbung per E-Mail
Senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail gern an folgende Adresse:
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren.
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise
Betreff: Stellenausschreibung Az. 23 b E-146
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
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Bewerbung per Post
Senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per Post gern an folgende Anschrift:
Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit M-V
Fachbereich Personal, Organisation, Service
Stellenausschreibung Az. 23 b E-146
Dierkower Damm 29
18146 Rostock
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren.
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Der Dienstposten ist mit BesGr. A 11 LBesG M-V bewertet. Aus haushaltsrechtlichen Gründen ist die Stelle nur bis zur Besoldungsgruppe A 10 LBesG M-V besetzbar. Eine Beförderung ist mit der Stellenbesetzung nicht verbunden.
Die tarifrechtliche Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe S 15 TV-L.
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Es empfiehlt sich daher, bereits im Anschreiben auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber sind aufgefordert, den Bewerbungsunterlagen neben geeigneten Nachweisen zu Abschlüssen, Qualifikationen und Kompetenzen ein aktuelles sowie ggf. weitere vorhandene Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen beizufügen. Sollten entsprechende Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen nicht vorliegen, wird darum gebeten, deren Erstellung kurzfristig zu veranlassen und sie zeitnah nachzureichen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss in Form einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst werden gebeten, Ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte - auch durch den Personalrat des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit - einzureichen.
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass bei einer beabsichtigten Einstellung ein Auszug aus dem Bundeszentralregister angefordert wird. Darüber hinaus ergeht der Hinweis, dass vor einer Verbeamtung eine Zuverlässigkeitsprüfung nach § 12a des Landesbeamtengesetzes M-V durchgeführt wird.
Bewerbungen sind bis zum 16. März 2025 einzureichen.
Datenschutzhinweise
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzbestimmungen: https://www.regierung-mv.de/Datenschutz/