Ihre Bewerbung nimmt die Dienststelle Landeskriminalamt MV gern auf folgendem Weg entgegen:

  • Online-Bewerbung

    Für Ihre vollständige Bewerbung benötigen wir neben den nachfolgenden Angaben Ihr Anschreiben, Ihren Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und sonstige Dokumente. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren in der Stellenausschreibung.

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    Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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    Werdegang

    (Bitte Bezeichnung und Fachrichtung des Abschlusses angeben, der Sie für diese Stelle qualifiziert!) Dieses Feld ist erforderlich.


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    Bewerbungsunterlagen

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    Mögliche Dateiformate: pdf, jpg, png (insgesamt max. 20 MB)

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    Lebenslauf*
    Zeugnisse und sonstige Dokumente*
    Nachweis über den Grad der Behinderung oder die Gleichstellung*

    Datenschutzhinweis

    Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben:

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Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen und mit Ihrer Bewerbung einen Nachweis über Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu übersenden.

Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

Bitte übersenden Sie uns mit Ihrer Bewerbung auch einen Nachweis über die geforderten Qualifikationen (insbesondere Zeugnis und Führerschein), da andernfalls die Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Informationen hierzu können der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab entnommen werden.

Es handelt sich um eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit, sodass Ihre Eignung dafür im Rahmen einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) gemäß § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG M-V) zwingend festgestellt werden muss.

Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG legt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) fest, bei welchen Staaten besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten befassten Personen bestehen. Reisen in diese Staaten müssen bei der Sicherheitserklärung angegeben werden. Die Staatenliste enthält aktuell folgende Länder: Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG

Eine Einstellung kann je nach Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen entweder als Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter, als allgemeine Verwaltungsbeamtin bzw. allgemeiner Verwaltungsbeamter oder als Polizeivollzugsbeamtin bzw. Polizeivollzugsbeamter erfolgen.

In das Beamtenverhältnis auf Probe kann grundsätzlich nur eingestellt werden, wer das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Hat sich die Einstellung gemäß § 18a Abs. 2 S. 2 und/oder Abs. 3 LBG M-V verzögert, erhöht sich die Höchstaltersgrenze. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die nach dem Beamtenstatusgesetz und dem Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung unterziehen.

Im Falle einer Ernennung nach § 16 PolLaufbVO M-V zur Polizeivollzugsbeamtin bzw. zum Polizeivollzugsbeamten erfolgen während der dreijährigen Probezeit polizeifachliche Unterweisungen in Modulform an der FHöVPR in Güstrow. Diese beinhalten die Vermittlung von Kenntnissen über Aufgaben und Befugnisse des Polizeivollzugsdienstes aus rechtlicher und praktischer Sicht ebenso wie die Ausbildung in Selbstverteidigung, an der Waffe und in Eigensicherung.

Der Dienstposten ist mit A 10/11 LBesG M-V bewertet.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gem. § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei einer Behörde abgefordert wird.

Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

Datenschutzhinweise

Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen:

Datenschutzbestimmungen zu Ihrer Bewerbung