Offene Stelle

Polizeivollzugsbeamtin bzw. Polizeivollzugsbeamter (w/m/d)

Eine Polizistin sitzt im Streifenwagen auf der Fahrerseite. Die Fahrertür und das Fenster der Fahrertür sind geöffnet. Ein Polizist hält das Funktelefon des Streifenwagens am Ohr. Beide lächeln freundlich in die Kamera.
© FHöVPR Güstrow
Einsatz­dienststelle(n)

Verschiedene Polizeidienststellen im Land M-V

Anzahl Stellen
4
Bewerbung bis
30.09.2023
Arbeitsbeginn
ab 01.10.2023
Beschäftigungs­dauer
unbefristet
Arbeitszeit
Vollzeit, teilzeitfähig
Besoldung/ Entgeltgruppe
Ansprech­person(en)

In der Landespolizei M-V sind vier Stellen in der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes zu besetzen. Der Einsatz erfolgt entsprechend dem dienstlichen Bedarf in Polizeibehörden.
Diese Ausschreibung richtet sich an ehemalige Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, die die Laufbahnbefähigung für den gehobener Polizeivollzugsdienst erworben und bereits in einem aktiven Dienstverhältnis als Beamtin oder Beamter auf Probe bzw. auf Lebenszeit gestanden haben.
Für eine Einstellung kommt nur in Betracht, wer zum Zeitpunkt der Einstellung in einem Zeitraum von längstens vierundzwanzig Monaten in keinem aktiven Beamtenverhältnis bei einem anderen Land oder beim Bund in einer Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes gestanden und sein Dienstverhältnis auf eigenen Wunsch beendet hat.

  • Ihre Aufgaben

    Aufgaben einer Polizeivollzugsbeamtin bzw. eines Polizeivollzugsbeamten der Laufbahngruppe 2 (gehobener Polizeivollzugsdienst)

  • Ihr Profil

    • Sie haben zum Zeitpunkt der Einstellung in einem Zeitraum von längstens vierundzwanzig Monaten in keinem aktiven Beamtenverhältnis bei einem anderen Land oder beim Bund in einer Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes gestanden.
    • Ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe bzw. Lebenszeit erfolgte auf eigenen Wunsch und ist nicht wegen persönlicher Nichteignung erfolgt.
    • Sie erfüllen die nach dem Beamtenstatusgesetz und dem Landesbeamtengesetz erforderlichen allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis.
    • Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen.
    • Sie haben am Einstellungstag grundsätzlich das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet.
    • Ihre Polizeidiensttauglichkeit liegt vor. Dies wird im Rahmen einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung festgestellt.
    • Sie haben die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 (gehobener Polizeivollzugsdienst).
  • Das bieten wir Ihnen

    • Erfüllen Sie die beamtenrechtlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen, werden Sie unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zur Polizeikommissarin bzw. zum Polizeikommissar (A 9E LBesO) ernannt.
    • Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Einstellung im ersten Beförderungsamt nach A 10 Landesbesoldungsordnung. Es ist eine dreijährige Probezeit zu absolvieren.
    • Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei Bewilligung von Teilzeit um eine Einzelfallentscheidung handelt.
    • freie Heilfürsorge
    • eine attraktive Altersabsicherung
    • 30 Tage Urlaub
  • Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

    Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

    Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

    Eine Vorauswahl erfolgt anhand der Bewerbungsunterlagen. Für die abschließende Auswahlentscheidung ist die Durchführung von Auswahlgesprächen vorgesehen.
    Die Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise) senden Sie bitte schriftlich oder per E-Mail. Bitte übersenden Sie keine Bewerbungen in Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen, Schnellheftern oder sonstigen fest miteinander verbundenen Seiten. Auch bei postalischen Bewerbungen wird, soweit vorhanden, um Angabe einer E-Mailadresse gebeten. 

    Sofern die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht wird, wird um Beifügung eines ausreichend frankierten Rückumschlags gebeten.

    Wir weisen darauf hin, dass es keinen Anspruch auf eine Übernahme in den Landesdienst gibt. Das Verfahren kann bis zu einer möglichen Einstellung erfahrungsgemäß bis zu zwölf Monate dauern.

    Datenschutzhinweise

    Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen:

    Datenschutzbestimmungen zu Ihrer Bewerbung

  • Ansprechperson(en)

    Frau Dagmar Holm
    Ansprechperson für Fragen zur Stellenausschreibung und zum weiteren Verfahren

    Tel.: 0385-588-12468
    E-Mail: Bewerbung-Lapo@im.mv-regierung.de
    Behörde: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V