Professur W2 „Klimagerechte Baukonstruktionen und Bauen im Bestand“

Die Hochschule Wismar ist eine leistungsstarke, innovative und international ausgerichtete Hochschule mit einer langjährigen akademischen Tradition. Durch die besondere Förderung interdisziplinärer Projekte bietet unsere Hochschule eine optimale Basis für innovative Forschung und Lehre. Die Hansestadt Wismar ist UNESCO-Weltkulturerbe, unmittelbar an der Ostsee und liegt in einer landschaftlich reizvollen Region.
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Ihre Aufgaben
Gesucht wird eine im Fachgebiet "Klimagerechte Baukonstruktionen und Bauen im Bestand" hervorragend ausgewiesene Persönlichkeit mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium im Bereich Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Qualifikation sowie der Nachweis der besonderen Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit durch eine qualifizierte Promotion.
Aufgabe ist es unter anderem Lehrveranstaltungen im Bereich des Berufungsgebietes und angrenzenden Fachgebieten in den Studiengängen Bauingenieurwesen und Technische Gebäudeplanung/Smart Building Engineering zu übernehmen.Die Bewerber/innen müssen bereit sein, die Fachgebiete selbständig in Lehre und anwendungsbezogener Forschung zu vertreten. Es wird erwartet, dass auch Lehrveranstaltungen in den Grundlagenfächern der Fakultät, in anderen Studiengängen der Hochschule Wismar und ggf. im Rahmen des BLU-Konzepts auch hochschulübergreifend übernommen werden.
Erwartet wird die Bereitschaft zur aktiven Kooperation mit der regionalen Wirtschaft sowie zur interdisziplinären Zusammenarbeit. -
Ihr Profil
Die Bewerber/innen sollen folgende nachweisbare Qualifikationen aufweisen:
• Planungserfahrung bei anspruchsvollen Hochbauvorhaben, insbesondere in LP 5 gem. HOAI
• Besondere Kenntnisse im Bereich klimagerechter Bauweisen
• Erfahrung in der Sanierung
• Erfahrung in der Bauüberwachung
• Kenntnisse digitaler Planungsmethoden (z.B. CAD, BIM)
• Kenntnisse im öffentlichen Baurecht
• Relevante Wissenschaftliche Veröffentlichungen
Erfahrungen in der Denkmalpflege, der Nachhaltigkeitszertifizierung, der Ökobilanzierung, dem Brandschutz sowie gute Englischkenntnisse sind von Vorteil. -
Das bieten wir Ihnen
- zertifizierte familiengerechte Hochschule mit Total-E-Quality-Prädikat
- teamorientierten Hochschulumfeld und ein abwechslungsreicher Arbeitsplatz
- die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- flexible Arbeitszeiten
- eine attraktive Altersabsicherung
- die Möglichkeit zur Weiterbildung
- 30 Tage Urlaub
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Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
§ 58 LHG M-V - Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
(1) Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens
1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
2. pädagogische Eignung,
3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
4. darüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,
a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Absatz 2),
b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder
c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
(2) Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation erbracht; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. Satz 1 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt. Die Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet.(3) Auf eine Stelle, deren Funktionsbezeichnung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, soll nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis nachweist. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c erfüllen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können solche Professorinnen und Professoren berufen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a oder b erfüllen.
(4) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und den Absätzen 2 und 3 als Professorin oder Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.
(5) Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist.Datenschutzhinweise
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen: -
Weiterführende Informationen
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Ansprechperson(en)
Frau Cathleen Wellmann
Ansprechperson für PersonalfragenTel.: 03841- 75377207
E-Mail: personalabteilung@hs-wismar.de
Herr Prof. Dr. - Ing. Pascal Brinks
Ansprechperson für fachliche Fragen (Vorsitzender der Berufungskommission)Tel.: 03841-7537864
E-Mail: pascal.brinks@hs-wismar.de
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Lage der Einsatzdienststelle(n)