Professur W2 Thermische Anlagen, Verbrennungskraftmaschinen und Turbinen

Die Hochschule Wismar ist eine leistungsstarke, innovative und international ausgerichtete Hochschule mit einer langjährigen akademischen Tradition. Durch die besondere Förderung interdisziplinärer Projekte bietet unsere Hochschule eine optimale Basis für innovative Forschung und Lehre. Die Hansestadt Wismar ist UNESCO-Weltkulturerbe, unmittelbar an der Ostsee und liegt in einer landschaftlich reizvollen Region.
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Ihre Aufgaben
Die Professur umfasst Lehraufgaben zu relevanten Systemen sowie aktuelle und zukunftsweisende Fachgebiete der seefahrtbezogenen Ausbildung am Standort Warnemünde.
Durch die Professur sind ebenso besonders die nach dem STCW-Übereinkommen geforderten Inhalte zu vertreten.
Die Lehraufgaben umfassen auch die Durchführung von praktischen Laborübungen und Simulatorübungen sowie die Betreuung von Projekten, Praktika, Bachelor- und Masterarbeiten.
Eine aktive Kooperation mit der regionalen Wirtschaft sowie die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb der Hochschule wird erwartet. Die Bereitschaft zur Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung wird vorausgesetzt. Es wird die Mitarbeit in den nationalen und internationalen maritimen und industriellen Fachgremien bei der Entwicklung von Regularien und Vorschriften gefordert und eine Übertragung der Ergebnisse in die Lehre erwartet.
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Ihr Profil
- abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium sowie die besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit (nach dem LHG M-V in der Regel nachzuweisen durch die Qualität einer Promotion oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen),
- mind. 5 Jahre berufliche Praxis, davon mind. 3 Jahre außerhalb des Hochschulbereichs in der industriellen Forschung oder Entwicklung,
- fundierte theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Betriebes, der Entwicklung und des Baus von Großmotoren und deren Anlagen im maritimen und im industriellen Bereich besonders auf dem Gebiet der Schiffsantriebsanlagen sowie der Wärmekraftmaschinen und Stationäranlagen in der Offshore Industrie und in der Energiewirtschaft,
- Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten Thermodynamik, Wärmeübertragung und Maschinendynamik von Verbrennungskraftmaschinen,
- Fähigkeit zur Durchführung deutsch-und englischsprachiger Lehrveranstaltungen,
- Befähigungszeugnis für den technischen Schiffsdienst gemäß des STCW-Übereinkommens ist von Vorteil,
- Erfahrungen mit nationalen und internationalen Regularien und Vorschriften sind wünschenswert,
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Das bieten wir Ihnen
- Die Hochschule ist Trägerin des Total-E-Quality-Prädikates und als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
- Es erwarten Sie die Mitarbeit in einem teamorientierten Hochschulumfeld und ein abwechslungsreicher Arbeitsplatz.
- eine attraktive Altersabsicherung
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- die Möglichkeit zur Weiterbildung
- flexible Arbeitszeiten
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- 30 Tage Urlaub
- die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
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Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
§ 58 LHG M-V - Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
(1) Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens
1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
2. pädagogische Eignung,
3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
4. darüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,
a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Absatz 2),
b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder
c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
(2) Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation erbracht; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. Satz 1 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt. Die Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet.(3) Auf eine Stelle, deren Funktionsbezeichnung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, soll nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis nachweist. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c erfüllen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können solche Professorinnen und Professoren berufen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a oder b erfüllen.
(4) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und den Absätzen 2 und 3 als Professorin oder Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.
(5) Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist.Datenschutzhinweise
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen: -
Weiterführende Informationen
Lehraufgaben umfassen insbesondere:
- Lehraufgaben zu relevanten Systemen sowie aktuellen und zukunftsweisenden Fachgebieten der seefahrtbezogenen Ausbildung am Standort Warnemünde
- durch die Professur sind weitere nach dem STCW-Übereinkommen geforderten Inhalte zu vertreten
- Durchführung von praktischen Laborübungen und Simulatorübungen sowie Betreuung von Projekten, Praktika, Bachelor- und Masterarbeiten
- aktive Kooperation mit der regionalen Wirtschaft sowie interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb der Hochschule
- Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung
- Mitarbeit in den nationalen und internationalen maritimen und industriellen Fachgremien bei der Entwicklung von Regularien und Vorschriften und eine Übertragung der Ergebnisse in die Lehre
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Ansprechperson(en)
Frau Cathleen Wellmann
Ansprechperson für PersonalfragenTel.: 03841 7537207
E-Mail: personalabteilung@hs-wismar.de
Herr Prof. Dr.-Ing. Jean Rom Rabe
Ansprechperson für fachliche Fragen (Vorsitzender der Berufungskommission)Tel.: 0381 4985852
E-Mail: jean_rom@hs-wismar.de
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Lage der Einsatzdienststelle(n)