Professur W2 Welterbestudien und baukulturelles Erbe, Konstruieren im baulichen Bestand

Die Hochschule Wismar ist eine leistungsstarke, innovative und international ausgerichtete Hochschule mit einer langjährigen akademischen Tradition. Durch die besondere Förderung interdisziplinärer Projekte bietet unsere Hochschule eine optimale Basis für innovative Forschung und Lehre. Die Hansestadt Wismar ist UNESCO-Weltkulturerbe, unmittelbar an der Ostsee und liegt in einer landschaftlich reizvollen Region.
-
Ihre Aufgaben
Die Stelleninhaberin/ der Stelleninhaber soll das Berufungsgebiet "Welterbestudien und baukulturelles Erbe, Konstruieren im baulichen Bestand" in seiner Breite in Lehre und Forschung vertreten. Schwerpunkte der Tätigkeit umfassen im Bereich der Welterbestudien den theoretischen und historischen Hintergrund sowie den angemessenen Umgang mit dem baukulturellen Erbe in seinem Umfeld zur Bewahrung der herausragenden universellen Werte. Die Betrachtung reicht dabei von der regionalen bis zur weltweiten Ebene.
In den konsekutiv aufgebauten Architekturstudiengängen an der Fakultät Gestaltung erfolgt die Lehre projektorientiert.
Die zukünftige Stelleninhaberin/der zukünftige Stelleninhaber sollte darüber hinaus bereit sein, bei interdisziplinären Lehr- und Forschungsprojekten innerhalb der Hochschule mitzuwirken. Forschungsaktivitäten zum Beispiel in den Bereichen Welterbestudien und baukulturelles Erbe, Konstruieren im baulichen Bestand werden erwartet. Die Forderung nach Ressourcenschonung und dem Erhalt baukultureller Werte bildet dabei den Hintergrund.
Darüber hinaus werden Abschlussarbeiten im Bachelor- und Masterstudium betreut.
-
Ihr Profil
Erfahrungen als Architekt/in bei der Durchführung von Welterbestudien im baukulturellen Erbe und bei der Entwicklung und Konzeption von Entwürfen beim Bauen mit Bestand maßgeblich mitgewirkt,
Forschungs und Drittmittelerfahrungen sind erwünscht,
Hervorragende Erfahrungen auf den genannten Gebieten in Theorie und Praxis,
Für die Internationalisierung im Master-Studiengang Architektur sind Erfahrungen bei internationalen Projekten sowie Lehrerfahrung - auch in englischer Sprache - von Vorteil,
- Bewerber und Bewerberinnen müssen bereit sein, das Fachgebiet in deutscher und englischer Sprache in Lehre und anwendungsbezogener Forschung zu vertreten. Es wird erwartet, dass die Bewerber / Bewerberinnen bereit sind, an Ausbau und Weiterentwicklung internationaler Studienangebote mitzuwirken,
- Nähere Auskünfte erteilt der Berufungskommissionsvorsitzende Herr Prof. Simon Takasaki-Lauw (simon.takasaki-lauw@hs-wismar.de)
-
Das bieten wir Ihnen
- zertifizierte familiengerechte Hochschule mitTotal-E-Quality-Prädikat
- teamorientierten Hochschulumfeld mit abwechslungsreichem Arbeitsplatz
- eine attraktive Altersabsicherung
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- die Möglichkeit zur Weiterbildung
- flexible Arbeitszeiten
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- 30 Tage Urlaub
- die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
-
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
§ 58 LHG M-V - Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
(1) Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens
1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
2. pädagogische Eignung,
3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
4. darüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,
a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Absatz 2),
b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder
c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
(2) Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation erbracht; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. Satz 1 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt. Die Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet.(3) Auf eine Stelle, deren Funktionsbezeichnung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, soll nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis nachweist. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c erfüllen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können solche Professorinnen und Professoren berufen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a oder b erfüllen.
(4) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und den Absätzen 2 und 3 als Professorin oder Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.
(5) Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist.Datenschutzhinweise
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen: -
Weiterführende Informationen
Das baukulturelle Erbe erstreckt sich zu einem erheblichen Teil auch auf den Baubestand, der formal nicht unter Schutz gestellt ist, nichtsdestotrotz als Ressource Denkmalwerte besitzt und zur Identität von Städten wesentlich beiträgt. Der Bestand wird als Ressource in kultureller, materieller, wirtschaftlicher und energetischer Hinsicht mit dem Ziel der Erhaltung, Modernisierung und Weiterentwicklung betrachtet. Lehrinhalte der Professur sind das Erkennen und Analysieren von Denkmalwerten und die Entwicklung von Strategien der Erhaltung, Ertüchtigung und Weiterentwicklung von Bestandsgebäuden. Sie sollen in den Kontext des Berührungsbereiches zwischen baukulturellem Erbe und den "17 globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung" gestellt.
Mit den Methoden der historischen Bauforschung (diverse Verfahren der Bauaufnahme, Autopsie, Befundbeobachtung und -interpretation etc.) sollen ausgewählte historische Bauten dokumentiert und in ihrer Funktion als historische Quelle untersucht. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf konstruktionsgeschichtlichen und baukonstruktiven Aspekten.
Im Rahmen der Curricula in den Studiengängen Bachelor Architektur, Bachelor Innenarchitektur und Master Architektur vermittelt die Professur in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen die grundlegenden und vertiefenden Kenntnisse relevanter Fragestellungen über Welterbestudien und baukulturelles Erbe, Konstruieren im baulichen Bestand sowie deren Integration in den Entwurfsprozess. -
Ansprechperson(en)
Frau Cathleen Wellmann
Ansprechperson für PersonalfragenTel.: 03841 753-7207
E-Mail: personalabteilung@hs-wismar.de
Herr Prof. Simon Takasaki-Lauw
Ansprechperson für fachliche Fragen (Vorsitzender Berufungskommission)Tel.: 03841 753-7370
E-Mail: simon.takasaki-lauw@hs-wismar.de
-
Lage der Einsatzdienststelle(n)