Ihre Bewerbung nimmt die Dienststelle Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern gern auf folgendem Weg entgegen:

  • Online-Bewerbung

    Für Ihre vollständige Bewerbung benötigen wir neben den nachfolgenden Angaben Ihr Anschreiben, Ihren Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und sonstige Dokumente. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren in der Stellenausschreibung.

    Ihre Daten werden erst nach Ihrer Bestätigung ("Absenden") an uns übermittelt. Sollten Sie das Browser-Fenster schließen, ohne Ihre Daten an uns zu übermitteln, gehen Ihre Eingaben leider verloren.

    Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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    Werdegang

    (Bitte Bezeichnung und Fachrichtung des Abschlusses angeben, der Sie für diese Stelle qualifiziert!) Dieses Feld ist erforderlich.


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    Bewerbungsunterlagen

    Bitte fügen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen über die Upload-Felder bei.

    Mögliche Dateiformate: pdf, jpg, png (insgesamt max. 20 MB)

    Anschreiben*
    Lebenslauf*
    Zeugnisse und sonstige Dokumente*

    Datenschutzhinweis

    Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben:

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  • Bewerbung per E-Mail

    Senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail gern an folgende Adresse:

    bewerbung@lka-mv.de

    Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren.

Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Das mehrteilige Auswahlverfahren beinhaltet neben der Feststellung der gesundheitlichen Eignung ein Assessment- Center (AC) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) in Güstrow sowie ein Auswahlgespräch mit fachlichem Test im LKA MV. Die jeweiligen Termine werden kurzfristig bekanntgegeben. Ein Sporttest ist nicht vorgesehen.

In das Beamtenverhältnis auf Probe kann grundsätzlich nur eingestellt werden, wer das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Hat sich die Einstellung gemäß § 18a Abs. 2 S. 2 und/oder Abs. 3 LBG M-V verzögert, erhöht sich die Höchstaltersgrenze. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die nach dem Beamtenstatusgesetz und dem Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung unterziehen.

Während der dreijährigen Probezeit erfolgen polizeifachliche Unterweisungen in Modulform an der FHöVPR in Güstrow. Diese beinhalten die Vermittlung von Kenntnissen über Aufgaben und Befugnisse des Polizeivollzugsdienstes aus rechtlicher und praktischer Sicht ebenso wie die Ausbildung in Selbstverteidigung, an der Waffe und in Eigensicherung.

Es handelt sich um eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit, sodass Ihre Eignung dafür im Rahmen einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) gemäß § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG M-V) zwingend festgestellt werden muss.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gem. § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei einer Behörde abgefordert wird. Außerdem ist eine Überprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SÜG M-V) erforderlich.

Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.

Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

Bitte übersenden Sie uns mit Ihrer Bewerbung auch einen Nachweis über die geforderten Qualifikationen (insbesondere Zeugnis und Führerschein).

Datenschutzhinweise

Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen:

Datenschutzbestimmungen zu Ihrer Bewerbung