Ihre Bewerbung nimmt die Dienststelle Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes MV gern auf folgendem Weg entgegen:
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Online-Bewerbung
Für Ihre Bewerbung bei der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern benötigen wir neben den nachfolgenden Angaben Ihr Anschreiben, Ihren Lebenslauf und relevante Zeugnisse sowie folgende Bewerbungsvordrucke:
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren in der Stellenausschreibung.
Ihre Daten werden erst nach Ihrer Bestätigung ("Absenden") an uns übermittelt. Sollten Sie das Browser-Fenster schließen, ohne Ihre Daten an uns zu übermitteln, gehen Ihre Eingaben leider verloren.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
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Bewerbung per E-Mail
Senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail gern an folgende Adresse:
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren.
Bitte nutzen Sie für die Bewerbung folgende Dateien:
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise
Bewerbungen nehmen wir per E-Mail (maximale Größe 10 MB) entgegen.
Bitte nutzen Sie hierfür den Vordruck Bewerbungsbogen.
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Bewerbungsverfahren
Für Ihre Bewerbung bei der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern benötigen wir zusätzlich:
- den Bewerbungsbogen,
- die Einverständniserklärung,
- die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (für Minderjährige),
- ein aktuelles Schulzeugnis.
Vorhandene Tattoos im sichtbaren und nicht-sichtbaren Bereich und Körperschmuck im sichtbaren Bereich sind mit der Bewerbung bildlich anzuzeigen.
Sie haben die Möglichkeit sich per Online-Verfahren oder per E-Mail zu bewerben.
Detaillierte Informationen über Unterlagen für den polizeiärztlichen Dienst erhalten Sie nach dem bestandenen Auswahlverfahren (die ärztliche Untersuchung ist nicht mehr Bestandteil vom Auswahlverfahren).
Zusätzlich fordern wir im Laufe des Auswahlverfahrens die folgenden Unterlagen:
- einen Nachweis über das Schwimmabzeichen "Bronze" (Schwimmpass),
- eine Kopie der Geburtsurkunde.
Auswahlverfahren
In der Vorauswahl werden die Einstellungsvoraussetzungen durch den Zentralen Auswahl- und Einstellungsdienst geprüft. Wer die formalen Voraussetzungen erfüllt, wird zur Auswahlprüfung zugelassen.
Das Auswahlverfahren setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
- ein Diktat,
- ein kognitiver Leistungstest,
- ein Sportleistungstest,
- eine Gruppendiskussion,
- ein Vorstellungsgespräch.
Die im Auswahlverfahren erreichten Ergebnisse begründen eine Gesamtnote, die in eine Rangliste einfließt. Nach bestandenen Auswahlverfahren wird auf Grundlage des § 7 des Beamtenstatusgesetzes ein Auskunftsverfahren durchgeführt. Dabei ist u. a. auf der Grundlage eines vorzulegenden Führungszeugnisses zu prüfen, ob Tatsachen vorliegen, die einer Berufung in das Beamtenverhältnis bzw. einer Einstellung in den Polizeivollzugsdienst entgegenstehen.
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