Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt (w/m/d)
Justizfachwirte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und erledigen Aufgaben in sogenannten Serviceeinheiten, in denen die Tätigkeiten von Richtern, Rechtspflegern und der Geschäftsstelle vernetzt werden. Die Aufgaben sind sehr verantwortungsvoll und abwechslungsreich. Justizfachwirte sind Ansprechpartner für ratsuchende Bürger und nehmen Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen entgegen. Sie bereiten Gerichtsverhandlungen vor und führen Protokoll. Sie berechnen Fristen, schreiben Diktate, entwerfen und beglaubigen Schriftstücke. Außerdem berechnen sie die Gerichtskosten sowie die Entschädigungen von Zeugen und Sachverständigen. Die Zahlungseingänge werden ebenfalls überwacht.
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Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung beinhaltet unter anderem die Lehrgebiete Zivil- und Strafrecht, Familien- und Betreuungsrecht, Grundbuch-, Nachlass-, Register-, Zwangsvollstreckungs- und Kostenrecht sowie gerichtliche Verfahrensabläufe und Textverarbeitung. Darüber hinaus werden grundlegende Kenntnisse für die Anwendung der verschiedenen IT-Fachanwendungen vermittelt.
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Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und wird in einem sogenannten Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (mittlerer Dienst) durchgeführt. Zu Beginn der Ausbildung erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Die Ausbildung gliedert sich in praktische und theoretische Ausbildungsabschnitte. Die Theorie findet an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes M-V in Güstrow statt. Die praktischen Ausbildungsabschnitte werden in den verschiedenen Abteilungen der Ausbildungsgerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt.
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Voraussetzungen
- Abschluss der mittleren Reife/mindestens Berufsschulreife bei bereits absolvierter anderweitiger förderlicher Berufsausbildung
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz,
- Höchstalter am Tag der Einstellung 34 Jahre (nicht älter als 37 Jahre bei schwerbehinderten und ihnen gleichstellten Menschen)
- gute Deutschkenntnisse
- Teamfähigkeit
- selbständiges Arbeiten
- Sorgfalt und Zuverlässigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Belastbarkeit
- Flexibilität
- offene und kommunikative Art
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Verdienst & Karrierechancen
Während der Ausbildung erhalten die Anwärter/-innen in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.480,00 € (brutto). Die Anzahl der Ausbildungsplätze wird am Nachwuchsbedarf des Landes ausgerichtet. Nach einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist daher die Übernahme in den Justizdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt.
Wenn du dich weiterqualifizieren möchtest, kannst du eine Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin/zum Gerichtsvollzieher beginnen. Außerdem kannst du ein duales Studium zur Rechtspflegerin/zum Rechtspfleger aufnehmen, wenn du das Abitur oder die Fachhochschulreife besitzt.
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Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
Damit Ihre Bewerbung vollständig ist, reichen Sie bitte folgende Dokumente ein:
- Anschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnis des bis dahin höchsten Schulabschlusses oder dem letzten Schulzeugnis, wenn das Abschlusszeugnis noch nicht erteilt wurde
- ggf. Nachweise/Zeugnisse für absolvierte Praktika und Qualifikationen
Datenschutzhinweise
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen: -
Ansprechperson(en)
Frau Miethe-Westphal (am Oberlandesgericht Rostock)
Ansprechperson für Bewerbung und Ausbildung bei dem Oberlandesgericht RostockTel.: 0381 331 157
E-Mail: personal.olgbezirk@olg-rostock.mv-justiz.de