Polizeimeisterin bzw. Polizeimeister (w/m/d)

Handlungsschnell und handlungssicher: Unser Ziel ist es, eine gute Polizistin bzw. einen guten Polizisten aus Ihnen zu machen.
Als Polizeivollzugsbeamtin bzw. Polizeivollzugsbeamter stehen Sie Tag für Tag mitten im öffentlichen Leben. Die Landespolizei ist bei vielen großen und kleinen Problemen des Alltags rund um die Uhr erster Ansprechpartner für die Menschen in unserem Land - interessante und nicht immer ungefährliche Aufgaben erfordern persönlichen Einsatz.
In der praxisnahen Ausbildung erlernen Sie als Polizeimeisteranwärterin oder Polizeimeisteranwärter die nötigen fachlichen und praktischen Kenntnisse für den Polizeiberuf. Darüber hinaus fördern wir die für den Beruf notwendige Kollegialität und ermöglichen Einblicke in Strukturen und Netzwerke, die später für die tägliche Arbeit unabdingbar sind.
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Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Während der Ausbildungszeit finden die Lehrveranstaltungen an der Fachhochschule in Güstrow statt & die Praktikumsabschnitte in verschiedenen Polizeidienststellen des Landes.
- Politik
- Staats- und Verfassungsrecht
- Polizeidienstkunde
- Einsatzlehre/Polizeipraktische Ausbildung
- Strafrecht
- Eingriffsrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Recht des öffentlichen Dienstes
- Strafverfahrensrecht
- Verkehrsrecht
- Nebenstrafrecht, Jugendschutzrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht
- Einsatzbezogenes Training
- Sport
- Kriminalistik/ Kriminaltechnik
- Psychologie
- Deutsch
- Polizeiliche Informationsverarbeitung
- Ethik
- Englisch
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Ablauf der Ausbildung
Ziel der Ausbildung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt ist es, Ihnen berufspraktische Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, mit denen Sie fachliche, soziale und persönliche Kompetenzen erwerben können. Diese sind für die bürgernahe Aufgabenerfüllung von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund wird in der Ausbildung das theoretisch angeeignete Fachwissen in praktischen Übungen vertieft.Die Ausbildung gliedert sich wie folgt:
Ausbildungsabschnitt I
Basisausbildung (Grundlagen - Pflichtfächer, Theorie) und Laufbahnzwischenprüfung
Ausbildungsabschnitt II
Modulausbildung mit Modulprüfungen
- Grundpraktikum 1 Monat
- Berufspraktikum 2,5 Monate
- Fachtheorie mit mündlicher Laufbahnprüfung 0,5 Monate
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Voraussetzungen
Sie sind mindestens 16. Jahre alt, haben aber das 34. Lebensjahr am Tag der Einstellung noch nicht vollendet (Ausnahmen können zugelassen werden).
Sie besitzen die mittlere Reife oder die Berufsreife und eine für die Laufbahn förderliche abgeschlossene Berufsausbildung.
Oder Sie besitzen die Berufsreife und eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis bzw. einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss.
Außerdem darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer:- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder die eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder die eines Drittstaates, dem Deutschland und die europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt (Ausnahmen sind möglich),
- die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt,
- in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet ist,
- nach polizeiärztlichem Gutachten polizeidiensttauglich ist und
- die Auswahlverfahren bestanden hat.
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Verdienst & Karrierechancen
Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von 1.250 € (brutto).
Nach erfolgreicher Beendigung Ihrer Ausbildung werden Sie als Polizeimeisterinnen bzw. Polizeimeister in der Landespolizei M-V eingesetzt. Dort werden Sie sowohl mit polizeilichen Einsätzen des täglichen Dienstes als auch mit Einsätzen aus besonderen Anlässen sowie mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren betraut. Die Erstverwendung der Absolventen konzentriert sich zunächst auf die Verwendung im Landesbereitschaftspolizeiamt und anschließend im Bereich der Sachbearbeitungsebene. -
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Bewerbungsverfahren
Für Ihre Bewerbung bei der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern benötigen wir zusätzlich:
Sie haben die Möglichkeit sich per Online-Verfahren, per E-Mail oder per Post zu bewerben.
AuswahlverfahrenIn der Vorauswahl werden die Einstellungsvoraussetzungen durch den Zentralen Auswahl- und Einstellungsdienst und den polizeiärztlichen Dienst geprüft. Wer die formalen Voraussetzungen erfüllt, wird zur Auswahlprüfung zugelassen.
Auswahlprüfung
Die Auswahlprüfung setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
- Die Überprüfung der Rechtschreibkenntnisse erfolgt durch ein Diktat. Das Diktat entspricht den Anforderungen der mittleren Reife (Klasse 10).
- Der psychologische Leistungstest dient zur Erfassung der intellektuellen Fähigkeiten, die für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erforderlich sind. Es werden verbales, numerisches und figurales Denken sowie die Merkfähigkeit geprüft.
- Das persönliche Vorstellungsgespräch erfolgt vor der Einstellungskommission.
- Die sportliche Leistungsfähigkeit wird in einem Sportleistungstest festgestellt. Er setzt sich aus folgenden Disziplinen zusammen:
- Wendelauf auf Zeit zwischen zwei Kästen,
- Dreierhopp auf dem rechten und auf dem linken Bein,
- Klimmzüge im Schräg-Liegehang am Stufenbarren über eine Zeitdauer von 20 Sekunden,
- Konditionstest auf einer Hindernisbahn in der Sporthalle
In unserem Video zeigt Ihnen Bewerberin Greta den Sportleistungstest.
Während der Auswahlprüfung wird zur Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit eine ärztliche Untersuchung durchgeführt.
Die im Auswahlverfahren erreichten Ergebnisse begründen eine Gesamtnote, die in eine Rangliste einfließt. Nach bestandenen Auswahlverfahren wird auf Grundlage des § 7 des Beamtenstatusgesetzes ein Auskunftsverfahren durchgeführt. Dabei ist u. a. auf der Grundlage eines vorzulegenden Führungszeugnisses zu prüfen, ob Tatsachen vorliegen, die einer Berufung in das Beamtenverhältnis bzw. einer Einstellung in den Polizeivollzugsdienst entgegenstehen.
Vorhandene Tattoos und Körperschmuck im sichtbaren Bereich sind mit der Bewerbung bildlich anzuzeigen.
Datenschutzhinweise
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen: -
Weiterführende Informationen
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Ansprechperson(en)
Frau Anne-Kathrin Litzenberg
Ansprechperson für Stellenausschreibungen und fachliche FragenTel.: 03843-283444
E-Mail: a.litzenberg@fh-guestrow.de
Frau Kathrin Horch
Ansprechperson für Stellenausschreibungen und fachliche FragenTel.: 03843-283444
E-Mail: k.horch@fh-guestrow.de
Herr Mories Zeise
Ansprechperson für Ausbildung und Studium, AuswahlverfahrenTel.: 03843-283444
E-Mail: m.zeise@fh-guestrow.de