Straßenbauamt Stralsund

Die Straßenbauämter sind als untere Landesbehörden dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr zugeordnet und gehören zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung.

Aufgaben

Das Straßenbauamt Stralsund ist Straßenbaubehörde für die Bundes- und Landesstraßen im Bereich der Landkreise Rostock und Vorpommern-Rügen sowie der Hansestadt Rostock. Im Bereich derjenigen Ortsdurchfahrten, in denen die Baulast bei der Gemeinde liegt - wie z.B. bei Bundes- und Landesstraßen der Hansestadt Rostock und Landesstraßen der Hansestadt Stralsund - ist die jeweilige Gemeinde Straßenbaubehörde. Von der Zuständigkeit des Straßenbauamt Stralsund ausgenommen sind die Kraftfahrstraßen B 103 (von der BAB A 20 - Anschlussstelle West bis zum Knotenpunkt B 103 / B 105 Warnowallee, einschließlich Kreuzungsbauwerk) und B 96 (von der BAB A 20 - Anschlussstelle Stralsund bis zum Knotenpunkt B 96 / B 105 Umspannwerk), für die das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern (Abteilung 3 - Außenstelle Güstrow) zuständig ist.