Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V

Die Straßen- und Verkehrsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern plant, baut und erhält Straßen des Landes und des Bundes in dessen Auftrag. Die Koordinierung obliegt dem Landesamt, die Durchführung erfolgt in den Straßenbauämtern.

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Aufgaben

Die Straßen- und Verkehrsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern plant, baut und erhält Straßen des Landes und des Bundes in dessen Auftrag. Die Koordinierung obliegt dem Landesamt, die Durchführung erfolgt in den Straßenbauämtern.

Das Landesamt verfügt über eine zweigliedrige Struktur und ist in die Abteilungen Verwaltung sowie Straßenbau und Verkehr aufgeteilt. Das Amt ist Teil des nachgeordneten Bereichs des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Es hat die Aufsicht über die unteren Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden und nimmt übergreifende Aufgaben des Straßenbaus und Verkehrswesens wahr.

Im Verkehrsbereich ist das Landesamt auf den Gebieten der Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung, Verkehrsüberwachung und Verkehrssicherheit, Großraum- und Schwerlasttransporte, öffentlichen Personenbeförderung sowie des Führerschein- und Fahrschulwesens tätig.

Es ist darüber hinaus Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für Verkehrsvorhaben.

Das Landesamt vertritt das Land außerdem rechtlich im Zusammenhang mit dem Straßenbau und der Straßenverwaltung. (Ankauf, Verkauf und Belastung von Grund und Boden; Abschluss und Auflösung von Pacht- und Mietverträgen)

Die Straßenbauämter Neustrelitz, Schwerin und Stralsund sind in ihren örtlichen Zuständigkeiten den Grenzen der Landkreise angepasst. Dem entsprechend sind die Straßenmeistereien zugeordnet.

Die Straßenbauämter sind für die Organisation des Betriebsdienstes zuständig, also für die Unterhaltung, die Instandsetzung und die Erhaltung unserer Bundesfern- und Landesstraßen, und nehmen die Verkehrssicherungspflicht wahr.