Ihre Bewerbung nimmt die Dienststelle Der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock gern auf folgendem Weg entgegen:

Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

Die Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach Eingang des Antrages ein Schreiben, welches als Vorlage zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a Abs. 1 Ziffer 1 i. V. m. § 30a Abs. 2 BZRG gilt.

Wichtig: Als Bewerber oder Bewerberin müssen Sie daher zunächst zwingend den Antrag auf Aufnahme in den Juristischen Vorbereitungsdienst einreichen. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Präsidenten des Oberlandesgerichts nähere Informationen zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses.

Datenschutzhinweise

Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. 

Allgemeine Datenschutzinformation:

Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Oberlandesgericht Rostock ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.oberlandesgericht-rostock.de

Datenschutzbestimmungen zu Ihrer Bewerbung