Ihre Bewerbung nimmt die Dienststelle Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern gern auf folgendem Weg entgegen:
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Online-Bewerbung
Für Ihre vollständige Bewerbung benötigen wir neben den nachfolgenden Angaben Ihr Anschreiben, Ihren Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und sonstige Dokumente. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren in der Stellenausschreibung.
Ihre Daten werden erst nach Ihrer Bestätigung ("Absenden") an uns übermittelt. Sollten Sie das Browser-Fenster schließen, ohne Ihre Daten an uns zu übermitteln, gehen Ihre Eingaben leider verloren.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
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Bewerbung per E-Mail
Senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail gern an folgende Adresse:
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren.
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Bewerbung per Post
Senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per Post gern an folgende Anschrift:
Landesamt für innere Verwaltung M-V
Dezernat 12 "Personal, Organisation"
Herrn Freuer
520b6
Lübecker Straße 287
19059 Schwerin
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren.
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten.
Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für den Zweck des Bewerbungsverfahrens ein. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von einem Jahr vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu ebenfalls Ihr Einverständnis.
Datenschutzhinweise