Umwelttechnikerin bzw. Umwelttechniker (w/m/d) Genehmigung und Überwachung
Sie suchen nach einer sinnvollen und abwechslungsreichen Tätigkeit? Sie sind ein kommunikationsfähiger Teamplayer und verfügen über Durchsetzungsvermögen sowie Verantwortungsbewusstsein? Dann unterstützen Sie uns beim Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und seinen Verordnungen sowie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Werden Sie Teil unseres Teams im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg mit aktuell ca. 215 Beschäftigten in der schönen Landeshauptstadt Schwerin.
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Ihre Aufgaben
Sie sind für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und seiner Verordnungen sowie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zuständig.
Das heißt insbesondere:
- Anlagen nach Anhang 1 der 4. BImSchV genehmigen und überwachen
- Anordnungen, Untersagungen und Stilllegungen nach dem BImSchG erarbeiten
- Ordnungswidrigkeiten und Widersprüche bearbeiten sowie bei der Bearbeitung von Klageverfahren mitwirken
- Überwachungen (Regel- und Anlassüberwachungen, Störfallinspektionen) von Anlagen nach BImSchG und KrWG durchführen
- Bearbeitung von diversen Anfragen (z. B. nach dem Umweltinformationsgesetz) und Beschwerden sowie Mitwirkung im Berichtswesen
Zu genehmigen und überwachen sind auch Anlagen, die der IE- und/oder der Seveso-III-Rl unterliegen. Einen Schwerpunkt bilden aktuell Feuerungsanlagen für Biobrennstoffe und Verbrennungsmotoranlagen.
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Ihr Profil
- ein mit einem Bachelor oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium im umwelttechnischen oder umweltnaturwissenschaftlichen Bereich (z.B. Umwelttechnik, Industrieller Umweltschutz, Umweltingenieurwesen, Umweltwissenschaften, Landeskultur und Umweltschutz, Naturwissenschaften)
- Kenntnisse in der Anwendung des BImSchG
- selbstständige Arbeitsweise und gutes Organisationsvermögen
- fachliches Engagement und hohe Belastbarkeit
- sicherer Umgang mit MS-Office sowie ein Grundverständnis für Informationstechnik zur Einarbeitung in unbekannte Programme
- nachgewiesene Sprachkenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift - mindestens Sprachniveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Diese Voraussetzung wird bei deutschen Muttersprachlerinnen bzw. Muttersprachlern als erfüllt angesehen. Andere Bewerbende bringen bitte ein entsprechendes Sprachzertifikat bei.)
- PKW-Führerschein
Die Bereitschaft sich zusätzliche Kenntnisse im Verwaltungsrecht anzueignen bzw. zu vertiefen wird vorausgesetzt.
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Das bieten wir Ihnen
- bei Vorliegen der tarifrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L
- Einarbeitung und Unterstützung im Team
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- die Möglichkeit zur Weiterbildung
- flexible Arbeitszeiten
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- 30 Tage Urlaub
- die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
- die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
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Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Bewerberinnen und Bewerber sind aufgefordert den Bewerbungsunterlagen neben geeigneten Nachweisen zu Abschlüssen, Qualifikationen und Kompetenzen ein aktuelles sowie ggf. weitere vorhandene Arbeitszeugnisse beizufügen. Sollten entsprechende Arbeitszeugnisse nicht vorliegen, wird darum gebeten, die Erstellung dieser kurzfristig zu veranlassen und zeitnah nachzureichen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss in Form einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen.
Von der erfolgreichen Bewerberin bzw. dem erfolgreichen Bewerber wird nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gefordert. Die Kosten hierfür sowie weitere mit der Bewerbung verbundene Kosten werden nicht übernommen.
Datenschutzhinweise
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen:
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Ansprechperson(en)
Herr Blanckenfeldt
Ansprechperson für fachliche FragenTel.: 0385 588 66520
E-Mail: n.blanckenfeldt@staluwm.mv-regierung.de
Frau Mau
Ansprechperson für personalrechtliche FragenTel.: 0385 588 66114
E-Mail: f.mau@staluwm.mv-regierung.de
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Lage der Einsatzdienststelle(n)