Referentin bzw. Referent (w/m/d) im Referat "Schulaufsicht berufliche Schulen"
Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung hat die Aufgabe, chancengleiche Bedingungen für die Bildung, die Wissensaneignung und das lebenslange Lernen in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen.
Im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten im Referat 220 "Schulaufsicht berufliche Schulen" zu besetzen.
Der Dienstposten ist als juristische Unterstützung der Referatsleitung 220 vorgesehen, innerhalb derer in Absprache mit/nach Übertragung durch die Referatsleitung der Aufgabenbereich in eigener Verantwortung wahrgenommen wird. Es werden auf dem Dienstposten Grundsatzfragen der inneren und äußeren Schulaufsicht verantwortet.
Der Dienstort ist Schwerin.
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Ihre Aufgaben
- Verwaltungsrechtliche Fragestellungen betreffend die Schüler/innen im Rahmen der Schulaufsicht über die beruflichen Schulen:
- Führung außergerichtlichen Schriftverkehrs mit Erziehungsberechtigten, Schüler/innen und Rechtsanwält/innen einschließlich prozessualer Stellungnahmen im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Schulpflicht, dem Schulabsentismus und der Schulpflichtbefreiung, Durchsetzung der Schulpflicht gemäß SchulG M-V gegenüber den Schüler/innen sowie Erziehungsberechtigten für den Bereich der öffentlichen beruflichen Schulen, Rechtliche Grundsatzfragen im Zusammenhang mit der Befreiung von der Berufs-schulpflicht gemäß SchulG M-V und der Berufsschulpflichtverordnung M-V, Erstellung von Musterbescheiden und Musterformularen
- Rechtsberatung und Übernahme von Rechtsangelegenheiten betreffend die Schüler/innen im Bereich der Schulaufsicht berufliche Schulen, hierzu gehören:
- Bewertung der Erfolgsaussichten von Rechtsbehelfen von Schüler/innen, Aufzeigen von Lösungswegen bei schwierigen Klageverfahren, Beratung der Schulaufsicht der beruflichen Schulen bei schulrechtlichen Einzelfallentscheidungen, Bearbeitung von Petitionen, Kleinen Anfragen und Anfragen des Bürgerbeauftragten, Abfragen bei den beruflichen Schulen zur Koordinierung der Tätigkeiten, Beantwortung von Bund-/Länder-Anfragen
Für weitere Aufgaben, bitte Weiterführende Informationen beachten!
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Ihr Profil
- Befähigung zum Richteramt
- Verhandlungsgeschick und sicheres Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift
- Kenntnissen der verwaltungs-, schul- und bildungsrechtlichen Rechtsvorschriften
- Kenntnisse der schulspezifischen Planung und über die Besonderheiten des schulischen Kontextes
- Erfahrungen im Bereich der Schulaufsicht über berufliche Schulen oder an einer öffentlichen beruflichen Schule
- Kenntnisse zu Verfahrensabläufen und Organisationsstrukturen der beruflichen Bildung
- überdurchschnittliche fachliche Leistungen, Kommunikations-, Kooperations- und Entscheidungsfähigkeit sowie hohe Motivation
- sicherer Umgang mit der Standardsoftware Word, Excel und PowerPoint
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Das bieten wir Ihnen
- bei Vorliegen der tarif- bzw. beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 13 TV-L bzw. die Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13 LBesG M-V
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- flexible Arbeitszeiten
- 30 Tage Urlaub
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Weiterbildungsmöglichkeiten, insbesondere durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege
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Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Lagerungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.
Durch die Bewerbung erklären Sie sich zudem mit der Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten ausschließlich für den Bewerbungsprozess einverstanden. Die Daten werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsprozesses gelöscht. Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V möchte die personenbezogenen Daten aus dem Bewerbungsverfahren darüber hinaus auch nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens für zwei Jahre im Rahmen eines Bewerbungspools verarbeiten und nutzen. Sollten Sie Interesse an unserem Bewerberpool haben, teilen Sie uns bitte schriftlich Ihren Wunsch zur Aufnahme mit.
Datenschutzhinweise
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Darüber hinaus bietet Ihnen das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, Ihre personenbezogenen Daten aus dem Bewerbungsverfahren in unseren Bewerbungspool aufzunehmen. Dies gibt uns die Möglichkeit, Sie proaktiv auf weitere attraktive Stellen in unserem Hause aufmerksam zu machen. Zu diesem Zweck verarbeiten und nutzen wir Ihre Daten für eine Dauer von bis zu zwei Jahren. Sollten Sie Interesse an unserem Bewerberpool haben, teilen Sie uns bitte schriftlich Ihren Wunsch zur Aufnahme mit.
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Weiterführende Informationen
- Aufbereitung von juristischen Problemen, insbesondere in folgenden Fällen:
- Fertigung von Widerspruchsbescheiden, Bearbeitung von Presseanfragen mit schulrechtlichen Fragestellungen bzgl. der beruflichen Schulen, Erstellung von Rechtsgutachten
- Angelegenheiten der Schulart Berufsschule (einschließlich Berufsausbildungsvorbereitung) und der Rechts-und Verwaltungsvorschriften mit überwiegendem Bezug zur Schulart Berufsschule
- Anpassung und Modernisierung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit überwiegendem Bezug zur Schulart Berufsschule
- Beratung und Fortbildungen von Schulleitungen im Bereich berufliche Bildung zu Angelegenheiten von Schüler/innen
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Ansprechperson(en)
Frau Maß
Ansprechperson für Fragen zur StellenausschreibungTel.: 0385 588 17133
E-Mail: personalreferat130@bm.mv-regierung.de
Behörde: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V
Herr Buchholz
Ansprechperson für fachliche FragenTel.: 0385 588 17220
Behörde: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V
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Lage der Einsatzdienststelle(n)