Professur W2 Kunstgeschichte
Die Hochschule Wismar ist eine gut aufgestellte, leistungsstarke und kreative Hochschule mit enger Bindung zur lokalen Wirtschaft und Kultur. Durch ihre drei Fakultäten mit den Schwerpunkten Technik, Wirtschaft und Gestaltung bietet sie eine hervorragende Basis für interdisziplinäre Forschung und moderne Lehre. Die Hansestadt Wismar als enger Partner gehört zum UNESCO Weltkulturerbe und ist mit ihrer unmittelbaren Lage an der Ostsee ein attraktiver Studien- und Arbeitsort.
-
Ihre Aufgaben
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die in den Studienbereichen der Fakultät Gestaltung das Fach Kunstgeschichte in Lehre und Forschung vertritt und im Dialog mit dem Kollegium weiterentwickelt.
Der Schwerpunkt der Professur liegt in der Vermittlung kunst-, design- und architekturgeschichtlicher Aspekte in den Bachelor-/ und Masterstudiengängen der Fachbereiche Architektur, Design (Produktdesign und Schmuckdesign) und Innenarchitektur sowie im Diplomstudiengang Kommunikationsdesign und Medien.
Die zukünftige Stelleninhaberin/der zukünftige Stelleninhaber soll die bestmöglichen Voraussetzungen mitbringen, um den Studierenden grundlegende Kenntnisse über die historische Entwicklung des künstlerischen und gestalterischen Schaffens und die Bedeutung dieser elementaren Kenntnisse für den Entwurfsprozess in den gestalterischen Disziplinen zu vermitteln.Ihr Aufgabengebiet:
- Lehre und Forschung in der Kunstgeschichte
- Vermittlung des Fachgebietes in seiner historischen Breite unter besonderer Berücksichtigung der Design- und Architekturgeschichte
- fachliche Betreuung von Studierenden aller Studiengänge der Fakultät
- Entwicklung von Ausstellungen, Publikationen und Veröffentlichungen im nationalen und internationalen Kontext
- Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung
-
Ihr Profil
- abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Kunstgeschichte, der Kunstwissenschaften oder vergleichbarer Studiengänge
- nachgewiesener Schwerpunkt in Architektur- und Designgeschichte
- Forschungserfahrung sowie einschlägige Publikationstätigkeit
- allgemeine dienstrechtlichen Voraussetzungen
- Einstellungsvoraussetzungen nach § 58 Landeshochschulgesetz
Im Rahmen der Internationalisierung der Hochschule sollen die Bewerberinnen und Bewerber über internationale Erfahrungen und Kontakte sowie über aktive Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch, verfügen, um auch fremdsprachige Lehrveranstaltungen anbieten zu können. -
Das bieten wir Ihnen
- zertifizierte familiengerechte Hochschule mit Total-E-Quality-Prädikat
- teamorientierten Hochschulumfeld mit abwechslungsreichem Arbeitsplatz
- eine attraktive Altersabsicherung
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- die Möglichkeit zur Weiterbildung
- flexible Arbeitszeiten
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- 30 Tage Urlaub
- die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
- Ladestation für E-Autos in Campusnähe
- kostenlose Parkmöglichkeiten in Campusnähe
-
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Die Professur wird im Beamten- oder Angestelltenverhältnis besetzt. Hinsichtlich der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen wird auf § 58 LHG M-V, bezüglich der dienstrechtlichen Stellung auf § 61 LHG M-V, verwiesen.
§ 58 LHG M-V - Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
(1) Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens
1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
2. pädagogische Eignung,
3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
4. darüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,
a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Absatz 2),
b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder
c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
(2) Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation erbracht; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. Satz 1 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt. Die Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet.
(3) Auf eine Stelle, deren Funktionsbezeichnung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, soll nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis nachweist. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c erfüllen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können solche Professorinnen und Professoren berufen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a oder b erfüllen.
(4) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und den Absätzen 2 und 3 als Professorin oder Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.
(5) Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist.
Datenschutzhinweise
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen: -
Weiterführende Informationen
-
Ansprechperson(en)
Herr Peter Spierling
Ansprechperson für PersonalfragenTel.: 03841 753-7271
E-Mail: personalabteilung@hs-wismar.de
Herr Prof. Achim Hack
Ansprechperson für fachliche Fragen (Vorsitzender der Berufungskommission)Tel.: 03841 753–7289
E-Mail: achim.hack@hs-wismar.de
-
Lage der Einsatzdienststelle(n)