Offene Stelle

Gerichts- und Bewährungshelferin bzw. Gerichts- und Bewährungshelfer (w/m/d)

Eine Frau sitzt in einem Büro vor einem Computer. Sie telefoniert und schaut dabei auf ein Papier.
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Einsatz­dienststelle(n)

Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit M-V Geschäftsbereich Neubrandenburg, Außenstelle Torgelow
Bahnhofstraße 44
17358 Torgelow
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Bewerbung bis
16.03.2025
Arbeitsbeginn
schnellstmöglich
Beschäftigungs­dauer
unbefristet
Arbeitszeit
Vollzeit, teilzeitfähig
Besoldung/ Entgeltgruppe
A 10 LBesG M-V bzw. S 15 TV-L
Job-ID
11617

Das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit Mecklenburg-Vorpommern (LaStar) ist eine obere Landesbehörde im
Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz M-V. Im LaStar sind die Sozialen Dienste der Justiz, die zentrale Führungsaufsichtsstelle und die Forensische Ambulanz in einer Behörde organisiert.
Die Sozialen Dienste der Justiz sind in den vier regionalen Geschäftsbereichen Rostock, Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg präsent. Sie nehmen die Aufgaben der Gerichts- und Bewährungshilfe sowie der Führungsaufsicht wahr.

  • Ihre Aufgaben

    • Hilfe und Unterstützung bei der sozialen Integration von Straffälligen,
    • Unterstützung bei der Realisierung und Überwachung der vom Gericht angeordneten Auflagen und Weisungen,
    • Gestaltung der Gerichts- und Bewährungshilfeprozesse unter dem Gesichtspunkt einer sozialpädagogischen Maßnahmenplanung und -realisierung,
    • Erstellen von Berichten und Stellungnahmen,
    • Erschließung der Beratungs-, Therapie- und anderen Unterstützungsangeboten für Straffällige,
    • Kooperation mit justizinternen und externen Partnern und Auftraggebern,
    • Mitwirkung bei der Ausgestaltung des integralen Konzepts zwischen Justizvollzug und Bewährungshilfe.
  • Ihr Profil

    Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik bzw. einen anerkannten gleichwertigen Abschluss. Außerdem besitzen Sie die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge.

    Es werden Deutschkenntnisse entsprechend dem C1-Sprachniveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) vorausgesetzt. Diese Voraussetzung wird bei Muttersprachlerinnen bzw. Muttersprachlern als erfüllt angesehen. Andere Bewerbende bringen bitte ein entsprechendes Zertifikat bei.

    Wünschenswert sind berufliche Erfahrungen in der Arbeit mit Delinquenten, Kenntnisse im Jugend- und Sozialhilferecht, Kenntnisse in der Sozialen Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit sowie Kooperations- und Teamfähigkeit.

    Sie verfügen über die Fähigkeit, sich auf wechselnde Anforderungen und Arbeitsfelder einzustellen und über die Bereitschaft, auch in Justizvollzugsanstalten tätig zu werden. Zudem erklären Sie sich bereit, Ihr privates Kraftfahrzeug für dienstliche Zwecke im Rahmen der Außentätigkeit zur Verfügung zu stellen.

  • Das bieten wir Ihnen

    • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit,
    • Unterstützung bei der fachbezogenen Weiterbildung,
    • 30 Tage Erholungsurlaub,
    • Dienstsportanerkennung,
    • Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten,
    • die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
  • Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

    Der Dienstposten ist mit BesGr. A 11 LBesG M-V bewertet. Aus haushaltsrechtlichen Gründen ist die Stelle nur bis zur Besoldungsgruppe A 10 LBesG M-V besetzbar. Eine Beförderung ist mit der Stellenbesetzung nicht verbunden.

    Die tarifrechtliche Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe S 15 TV-L.

    Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

    Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Es empfiehlt sich daher, bereits im Anschreiben auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung hinzuweisen.

    Bewerberinnen und Bewerber sind aufgefordert, den Bewerbungsunterlagen neben geeigneten Nachweisen zu Abschlüssen, Qualifikationen und Kompetenzen ein aktuelles sowie ggf. weitere vorhandene Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen beizufügen. Sollten entsprechende Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen nicht vorliegen, wird darum gebeten, deren Erstellung kurzfristig zu veranlassen und sie zeitnah nachzureichen.

    Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss in Form einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen.

    Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst werden gebeten, Ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte - auch durch den Personalrat des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit - einzureichen.

    Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass bei einer beabsichtigten Einstellung ein Auszug aus dem Bundeszentralregister angefordert wird. Darüber hinaus ergeht der Hinweis, dass vor einer Verbeamtung eine Zuverlässigkeitsprüfung nach § 12a des Landesbeamtengesetzes M-V durchgeführt wird.

    Bewerbungen sind bis zum 16. März 2025 einzureichen.

    Datenschutzhinweise

    Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzbestimmungen: https://www.regierung-mv.de/Datenschutz/

    Datenschutzbestimmungen zu Ihrer Bewerbung

  • Ansprechperson(en)

    Frau Sabine Kramp
    Ansprechperson für Fragen zur Tätigkeit

    Tel.: 0385 588390-20
    E-Mail: personal@lastar.mv-justiz.de
    Behörde: Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit M-V
    Sprechzeiten:
    Montag bis Donnerstag 08:00 bis 15:30, Freitag 08:00 bis 14:00

    Frau Sandra Moddelmog
    Ansprechperson für Fragen zum Auswahlverfahren und zur Stellenausschreibung

    Tel.: 0385 588390-70
    E-Mail: personal@lastar.mv-justiz.de
    Behörde: Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit M-V
    Sprechzeiten:
    Montag bis Donnerstag 08:00 bis 15:30, Freitag 08:00 bis 14:00

  • Lage der Einsatzdienststelle(n)