Ihre Bewerbung nimmt die Dienststelle Polizeipräsidium Rostock, Kriminalpolizeiinspektion Rostock gern auf folgendem Weg entgegen:

  • Online-Bewerbung

    Für Ihre vollständige Bewerbung benötigen wir neben den nachfolgenden Angaben Ihr Anschreiben, Ihren Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und sonstige Dokumente. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren in der Stellenausschreibung.

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    Werdegang

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Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.

Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.


Auswahlverfahren

Das mehrteilige Auswahlverfahren beinhaltet ein Assessment-Center (AC) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) in Güstrow sowie ein Auswahlgespräch mit fachlichem Test im Polizeipräsidium Rostock. Das AC wird am 12. oder 14. Mai 2025 stattfinden; der Termin für das Auswahlgespräch wird schnellstmöglich bekanntgegeben . Ein Sporttest ist nicht vorgesehen.


Ernennung im Polizeivollzugsdienst

Es ist beabsichtigt, die erfolgreiche Bewerberin bzw. den erfolgreichen Bewerber im gehobenen Polizeivollzugsdienst zu ernennen. In das Beamtenverhältnis auf Probe kann grundsätzlich nur eingestellt werden, wer das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Hat sich die Einstellung gemäß § 18a Abs. 2 S. 2 und/oder Abs. 3 LBG M-V verzögert, erhöht sich die Höchstaltersgrenze. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die nach dem Beamtenstatusgesetz und dem Landesbeamtengesetz M-V erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich einer ärztliche Einstellungsuntersuchung unterziehen.


Einstellung/Beförderung

Grundsätzlich erfolgt die Einstellung im ersten Einstiegsamt des gehobenen Dienstes (A9E LBesG M-V). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Einstellung im ersten Beförderungsamt (A10 LBesG M-V). Der Dienstposten ist nach den Besoldungsgruppen A 9/10 LBesG M-V bewertet, d. h. eine Beförderung ist bis zur Besoldungsgruppe A10 LBesG M-V möglich. Die Besoldung erhöht sich regelmäßig anhand von Erfahrungsstufen.


Polizeifachliche Unterweisung

Während der dreijährigen Probezeit erfolgen polizeifachliche Unterweisungen in Modulform an der FHöVPR in Güstrow. Diese beinhalten die Vermittlung von Kenntnissen über Aufgaben und Befugnisse des Polizeivollzugsdienstes aus rechtlicher und praktischer Sicht ebenso wie die Ausbildung in Selbstverteidigung, an der Waffe und in Eigensicherung.


Bewerbungen von Landesbediensteten

Beschäftigte der Landesverwaltung M-V werden bei der Stellenbesetzung bevorzugt berücksichtigt.


Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

Datenschutzhinweise

Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen:

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