Ihre Bewerbung nimmt die Dienststelle Kriminalpolizeiinspektion Anklam gern auf folgendem Weg entgegen:
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Bewerbung per E-Mail
Senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail gern an folgende Adresse:
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren.
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise
Bewerbungen per E-Mail sollten alle Unterlagen, zusammengefasst in einer Datei (max. 6 MB) im PDF-Format enthalten.
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Bewerbung per Post
Senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per Post gern an folgende Anschrift:
Kriminalpolizeiinspektion Anklam
Sachbereich Verwaltung
Friedländer Straße 13
17389 Anklam
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren.
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise
Bitte übersenden Sie keine Bewerbungen in Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen, Schnellheftern oder sonstigen fest miteinander verbundenen Seiten. Auch bei postalischen Bewerbungen wird, soweit vorhanden, um Angabe einer E-Mail-Adresse gebeten. Sofern Sie die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Auswahlverfahren
Das mehrteilige Auswahlverfahren beinhaltet ggf. ein Assessment-Center (AC) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) in Güstrow sowie ein Auswahlgespräch mit fachlichem Test in der Kriminalpolizeiinspektion Anklam. Ein Sporttest ist nicht vorgesehen.
Ernennung im Polizeivollzugsdienst
Es ist beabsichtigt, die erfolgreiche Bewerberin bzw. den erfolgreichen Bewerber im gehobenen Polizeivollzugsdienst zu ernennen. In das Beamtenverhältnis auf Probe kann grundsätzlich nur eingestellt werden, wer das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Hat sich die Einstellung gemäß § 18a Landesbeamtengesetz M-V verzögert, erhöht sich die
Höchstaltersgrenze. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die nach dem Beamtenstatusgesetz und dem Landesbeamtengesetz M-V erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich einer ärztliche Einstellungsuntersuchung
(Anforderungen für den allgemeinen Verwaltungsdienst ausreichend) unterziehen.
Einstellung/Beförderung
Grundsätzlich erfolgt die Einstellung im ersten Einstiegsamt des gehobenen Dienstes (A9E LBesG M-V). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Einstellung im ersten Beförderungsamt (A10 LBesG M-V). Der Dienstposten ist nach den Besoldungsgruppen A 9/10 LBesG M-V bewertet, d. h. eine Beförderung ist bis zur Besoldungsgruppe A10 LBesG M-V möglich. Die Besoldung erhöht sich regelmäßig anhand von Erfahrungsstufen.
Polizeifachliche Unterweisung
Während der dreijährigen Probezeit erfolgen polizeifachliche Unterweisungen in Modulform an der FHöVPR in Güstrow. Diese beinhalten die Vermittlung von Kenntnissen über Aufgaben und Befugnisse des Polizeivollzugsdienstes aus rechtlicher und praktischer Sicht ebenso wie die Ausbildung in Selbstverteidigung, an der Waffe und in Eigensicherung.
Der Nachweis über die geforderten Qualifikationen (Zeugnis, Führerschein, u. ä.) ist der Bewerbung beizufügen, da anderenfalls die Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann. Bei ausländischen Berufsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Nähere Informationen hierzu können der Internetseite der Zentralstelle für ausländische Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org\zab entnommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei einer Behörde abgefordert wird.
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
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