Ihre Bewerbung nimmt die Dienststelle Justizvollzugsanstalt Bützow gern auf folgendem Weg entgegen:
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Online-Bewerbung
Für Ihre vollständige Bewerbung benötigen wir neben den nachfolgenden Angaben Ihr Anschreiben, Ihren Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und sonstige Dokumente. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren in der Stellenausschreibung.
Ihre Daten werden erst nach Ihrer Bestätigung ("Absenden") an uns übermittelt. Sollten Sie das Browser-Fenster schließen, ohne Ihre Daten an uns zu übermitteln, gehen Ihre Eingaben leider verloren.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
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Bewerbung per E-Mail
Senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail gern an folgende Adresse:
poststelle@jva-buetzow.mv-justiz.de
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren.
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Bewerbung per Post
Senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per Post gern an folgende Anschrift:
Justizvollzugsanstalt Bützow
Fachbereich Personal und Service
Frau Kleinbauer
5112 E SH 5 - 157
Kühlungsborner Str. 29 a
18246 Bützow
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren.
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise
Wenn Sie eine Rücksendung von Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte
einen geeigneten und ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Es handelt sich um eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit. Ihre Eignung dazu wird im Rahmen einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) gemäß § 10 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG M-V).
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Ihre Einstellung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU
- nachgewiesene Deutschkenntnisse entsprechend dem C1-Sprachniveau des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Hinweis: Diese Voraussetzung wird bei Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern als erfüllt angesehen.
Andere Bewerbende bringen bitte ein entsprechendes Sprachzertifikat bei.
Bewerberinnen und Bewerber sind aufgefordert, den Bewerbungsunterlagen neben geeigneten Nachweisen zu Abschlüssen, Qualifikationen und Kompetenzen ein aktuelles sowie ggf. weitere vorhandene Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen beizufügen. Sollten entsprechende Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen nicht vorliegen, wird darum gebeten, deren Erstellung kurzfristig zu veranlassen und sie zeitnah nachzureichen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss in Form einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt werden können. Von der Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischennachrichten wird abgesehen.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Datenschutzhinweise