Ihre Bewerbung nimmt die Dienststelle Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit M-V gern auf folgendem Weg entgegen:

  • Bewerbung per E-Mail

    Senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail gern an folgende Adresse:

    personal@lastar.mv-justiz.de

    Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren.

    Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise

    Datenschutzhinweise
    Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter:
    http://www.justiz-in-mv.de/lastar/Impressum/#Datenschutz bzw. https://www.regierung-mv.de/Datenschutz/.

  • Bewerbung per Post

    Senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per Post gern an folgende Anschrift:

    Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit M-V
    Personalabteilung
    Frau Sandra Moddelmog
    Az. 23 a E - 102
    Dierkower Damm 29
    18146 Rostock

    Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren.

    Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise

    hre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Lagerungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.

    Bewerbungen sind bis zum 18.01.2026 einzureichen.

    Bewerbungskosten können durch das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet werden. Das Auswahlverfahren wird im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit M-V, Dierkower Damm 29, 18146 Rostock stattfinden.

Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.

Bewerberinnen und Bewerber sind aufgefordert, den Bewerbungsunterlagen neben geeigneten Nachweisen zu Abschlüssen, Qualifikationen und Kompetenzen ein aktuelles sowie ggf. weitere vorhandene Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen beizufügen. Sollten entsprechende Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen nicht vorliegen, wird darum gebeten, deren Erstellung kurzfristig zu veranlassen und sie zeitnah nachzureichen.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss in Form einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen.

Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst werden gebeten, Ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte - auch durch den Personalrat des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit - einzureichen.

Datenschutzhinweise

Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen:

Datenschutzbestimmungen zu Ihrer Bewerbung