Ihre Bewerbung nimmt die Dienststelle Ministerium für Finanzen und Digitalisierung M-V gern auf folgendem Weg entgegen:
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Online-Bewerbung
Für Ihre vollständige Bewerbung benötigen wir neben den nachfolgenden Angaben Ihr Anschreiben, Ihren Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und sonstige Dokumente. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren in der Stellenausschreibung.
Ihre Daten werden erst nach Ihrer Bestätigung ("Absenden") an uns übermittelt. Sollten Sie das Browser-Fenster schließen, ohne Ihre Daten an uns zu übermitteln, gehen Ihre Eingaben leider verloren.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Wir freuen uns auf Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnis mit Abschlussnote, Arbeitszeugnisse (nicht älter als 3 Jahre)). Bewerbungsunterlagen, die unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben.
Senden Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen über den Button "Bewerben" am Ende des Stellenangebotes zu.
Bewerbungen per E-Mail oder Post können wir leider nicht berücksichtigen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen
Abschluss (Zeugnisbewertung) beizufügen.
Vorausgesetzt werden nachgewiesene Deutschkenntnisse entsprechend dem C1-Sprachniveau des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. (Wird bei deutschen Muttersprachlern als erfüllt angesehen, andere Bewerbende bringen bitte ein entsprechendes Sprachzertifikat/Nachweis bei.)
Von der erfolgreichen Bewerberin / dem erfolgreichen Bewerber wird nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gefordert. Die Kosten hierfür werden nicht übernommen.
Datenschutzhinweise