Ihre Bewerbung nimmt die Dienststelle Landeskriminalamt MV gern auf folgendem Weg entgegen:
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Online-Bewerbung
Für Ihre vollständige Bewerbung benötigen wir neben den nachfolgenden Angaben Ihr Anschreiben, Ihren Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und sonstige Dokumente. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren in der Stellenausschreibung.
Ihre Daten werden erst nach Ihrer Bestätigung ("Absenden") an uns übermittelt. Sollten Sie das Browser-Fenster schließen, ohne Ihre Daten an uns zu übermitteln, gehen Ihre Eingaben leider verloren.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen und mit Ihrer Bewerbung einen Nachweis über Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu übersenden.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Bitte übersenden Sie uns mit Ihrer Bewerbung auch einen Nachweis über die geforderten Qualifikationen (insbesondere Zeugnis und Führerschein), da andernfalls die Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Informationen hierzu können der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab entnommen werden.
Da Beschäftigte des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen erhalten, werden Sie vor Einstellung um eine schriftliche Einwilligung zur Durchführung einer Zuverlässigkeits-überprüfung gebeten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Datenschutzgrund- verordnung (EU-DSGVO) und dient ausschließlich der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern im Auswahlverfahren.
Es handelt sich um eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit, sodass Ihre Eignung dafür im Rahmen einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) gemäß § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG M-V) zwingend festgestellt werden muss.
Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG legt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) fest, bei welchen Staaten besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten befassten Personen bestehen. Reisen in diese Staaten müssen bei der Sicherheitserklärung angegeben werden. Die Staatenliste enthält aktuell folgende Länder: Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG
Eine Einstellung kann je nach Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen entweder als Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter mit dem Ziel der Verbeamtung im allgemeinen Verwaltungsdienst oder als allgemeine Verwaltungsbeamtin bzw. allgemeiner Verwaltungsbeamter erfolgen.
Der Dienstposten ist mit A 11/12 LBesG M-V bewertet bzw. mit der E 12 bei dreijähriger Berufserfahrung.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gem. § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei einer Behörde abgefordert wird.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Datenschutzhinweise