Ihre Bewerbung nimmt die Dienststelle Polizeipräsidium Rostock, Kriminalpolizeiinspektion Schwerin gern auf folgendem Weg entgegen:
-
Online-Bewerbung
Für Ihre vollständige Bewerbung benötigen wir neben den nachfolgenden Angaben Ihr Anschreiben, Ihren Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und sonstige Dokumente. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren in der Stellenausschreibung.
Ihre Daten werden erst nach Ihrer Bestätigung ("Absenden") an uns übermittelt. Sollten Sie das Browser-Fenster schließen, ohne Ihre Daten an uns zu übermitteln, gehen Ihre Eingaben leider verloren.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Auswahlverfahren
Das mehrteilige Auswahlverfahren beinhaltet ein Assessment-Center (AC) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) in Güstrow sowie ein Auswahlgespräch mit fachlichem Test in der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin. Ein Sporttest ist nicht vorgesehen.
Ernennung im Polizeivollzugsdienst
Es ist beabsichtigt, die erfolgreiche Bewerberin bzw. den erfolgreichen Bewerber im gehobenen Polizeivollzugsdienst zu ernennen. In das Beamtenverhältnis auf Probe kann grundsätzlich nur eingestellt werden, wer das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Hat sich die Einstellung gemäß § 18a Abs. 2 S. 2 und/oder Abs. 3 LBG M-V verzögert, erhöht sich die Höchstaltersgrenze. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die nach dem Beamtenstatusgesetz und dem Landesbeamtengesetz M-V erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich einer ärztliche Einstellungsuntersuchung unterziehen.
Einstellung/Beförderung
Grundsätzlich erfolgt die Einstellung im ersten Einstiegsamt des gehobenen Dienstes (A9E LBesG M-V). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Einstellung im ersten Beförderungsamt (A10 LBesG M-V). Der Dienstposten ist nach den Besoldungsgruppen A 9/10 LBesG M-V bewertet, d. h. eine Beförderung ist bis zur Besoldungsgruppe A10 LBesG M-V möglich. Die Besoldung erhöht sich regelmäßig anhand von Erfahrungsstufen.
Polizeifachliche Unterweisung
Während der dreijährigen Probezeit erfolgen polizeifachliche Unterweisungen in Modulform an der FHöVPR in Güstrow. Diese beinhalten die Vermittlung von Kenntnissen über Aufgaben und Befugnisse des Polizeivollzugsdienstes aus rechtlicher und praktischer Sicht sowie die Ausbildung in Selbstverteidigung, an der Waffe und in Eigensicherung.
Bewerbungen von Landesbediensteten
Die Auswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe erfahren geeignete Bewerbungen von Beschäftigten der Landesverwaltung M-V als Bestandspersonal eine bevorzugte Berücksichtigung derart, als dass zunächst eine Auswahl unter diesen vorgenommen wird. Falls dies nicht zu einer erfolgreichen Auswahl führen sollte (z. B. aus Mangel an Bewerbungen aus der Landesverwaltung M V oder aufgrund Nichteignung), schließt sich ein Auswahlverfahren unter Berücksichtigung aller geeigneten externen Bewerbungen als zweite Stufe des Auswahlprozesses an
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Datenschutzhinweise