Ihre Bewerbung nimmt die Dienststelle Justizvollzugsanstalt Stralsund gern auf folgendem Weg entgegen:
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Bewerbung per E-Mail
Senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail gern an folgende Adresse:
poststelle@jva-stralsund.mv-justiz.de
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren.
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise
Bitte nur vollständige Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Kopien des Zeugnisses über die staatliche Prüfung und der Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung, tabellarische Übersicht über den beruflichen Werdegang) einsenden. Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Ebenso werden Bewerbungen, die nicht den Nachweis über den erlangten Berufsabschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger/in enthalten, nicht berücksichtigt.
Bewerberinnen und Bewerber sind aufgefordert, den Bewerbungsunterlagen neben geeigneten Nachweisen zu Abschlüssen, Qualifikationen und Kompetenzen ein aktuelles sowie ggf. weitere vorhandene Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen beizufügen. Sollten entsprechende Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen nicht vorliegen, wird darum gebeten, deren Erstellung kurzfristig zu veranlassen und sie zeitnah nachzureichen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss in Form einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen.
Dateien müssen im pdf-Format übersandt werden.
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Bewerbung per Post
Senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per Post gern an folgende Anschrift:
Justizvollzugsanstalt Stralsund
121 / 51 - 316
Franzenshöhe 12
18439 Stralsund
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren.
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise
Bitte nur vollständige Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Kopien des Zeugnisses über die staatliche Prüfung und der Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung, tabellarische Übersicht über den beruflichen Werdegang) einsenden. Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Ebenso werden Bewerbungen, die nicht den Nachweis über den erlangten Berufsabschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger/in enthalten, nicht berücksichtigt.
Bewerberinnen und Bewerber sind aufgefordert, den Bewerbungsunterlagen neben geeigneten Nachweisen zu Abschlüssen, Qualifikationen und Kompetenzen ein aktuelles sowie ggf. weitere vorhandene Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen beizufügen. Sollten entsprechende Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen nicht vorliegen, wird darum gebeten, deren Erstellung kurzfristig zu veranlassen und sie zeitnah nachzureichen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss in Form einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die eingereichten Unterlagen vernichtet. Bitte übersenden Sie keine Originale von Zeugnissen und Urkunden. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer übersandten Unterlagen wünschen fügen Sie der Bewerbung bitte einen ausreichend großen und frankierten Rückumschlag bei.
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Es handelt sich um eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit. Ihre Eignung dazu wird im Rahmen einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) gemäß § 10 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG M-V) festgestellt.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Von der erfolgreichen Bewerberin bzw. dem erfolgreichen Bewerber wird das Einverständnis zum Auskunftsersuchen aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) erwartet.
Ihre Einstellung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU
- nachgewiesene Deutschkenntnisse entsprechend dem C1-Sprachniveau des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Hinweis: Diese Voraussetzung wird bei Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern als erfüllt angesehen. Andere Bewerber bringen bitte ein entsprechendes Sprachzertifikat bei.
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