Ihre Bewerbung nimmt die Dienststelle Landeswasserschutzpolizeiamt M-V gern auf folgendem Weg entgegen:
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Online-Bewerbung
Für Ihre vollständige Bewerbung benötigen wir neben den nachfolgenden Angaben Ihr Anschreiben, Ihren Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und sonstige Dokumente. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren in der Stellenausschreibung.
Ihre Daten werden erst nach Ihrer Bestätigung ("Absenden") an uns übermittelt. Sollten Sie das Browser-Fenster schließen, ohne Ihre Daten an uns zu übermitteln, gehen Ihre Eingaben leider verloren.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Im Auswahlverfahren wird ein strukturiertes Gespräch mit fachlichem Test im Landeswasserschutzpolizeiamt M-V durchgeführt. Bei zahlreicher Bewerberlage erfolgt eine Vorauswahl anhand der Abschlussnote des Studiums und vorhandener Berufserfahrung anhand des Anforderungsprofils.
Im Beamtenverhältnis auf Probe kann grundsätzlich nur eingestellt werden, wer das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die erforderlichen allgemeinen persönlichen Voraussetzungen nach Beamtenstatusgesetz und dem Landesbeamtengesetz M-V erfüllt. Zukünftige Beamtinnen und Beamte müssen gewährleisten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
Vor einer Einstellung ist die gesundheitliche Eignung im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung sowie die Seediensttauglichkeit festzustellen. Weiterhin erfordert die Beschäftigung eine Erklärung der Bewerberin/ des Bewerbers, dass sich im polizeilichen Führungszeugnis keine einschränkenden Eintragungen befinden.
Datenschutzhinweise