Ihre Bewerbung nimmt die Dienststelle Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz gern auf folgendem Weg entgegen:

Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.

Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

Ihren - schriftlich oder online - eingereichten Bewerbungsunterlagen fügen Sie bitte bei:

  • formloses Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Ablichtungen folgender Zeugnisse:
    • erstes und zweites Staatsexamen (einschl. Einzelübersicht der Noten der Zweiten juristischen Staatsprüfung)
    • Ausbildungsstationen
    • Arbeitsgemeinschaften
    • Reifezeugnis
    • ggf. sonstige Prüfungen oder Tätigkeiten bzw. wichtige Zusatzqualifikationen

Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen wird Ihre Bewerbung, die die genannten Einstellungsvoraussetzungen erfüllt, in ein hier geführtes Verzeichnis aller zur Verfügung stehenden Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen. Dies wird Ihnen mitgeteilt. Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch kann sehr kurzfristig erfolgen, wenn Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen auch unter Berücksichtigung des übrigen Bewerberfeldes die Einstellung als möglich erscheinen lassen und ein dringender Personalbedarf abzudecken ist.

Das Vorstellungsgespräch findet im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz statt. Auf der Grundlage eines ca. sechzigminütigen strukturierten Einstellungsinterviews wird entschieden, wer als Richterin oder Richter auf Probe eingestellt wird. Das Einstellungsinterview dient insbesondere der Prüfung der in § 9 Nr. 4 Deutsches Richtergesetz ausdrücklich als weitere Befähigung geforderten "sozialen Kompetenz". 

Wir danken für Ihr Verständnis, dass postalisch eingesandte Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nur gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden können. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.

Von der erfolgreichen Bewerberin bzw. dem erfolgreichen Bewerber wird die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Behördenführungszeugnis) gefordert.

Datenschutzhinweise

Mit der Absendung der Bewerbung stimmen Sie ausdrücklich der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Ihre personenbezogenen Daten werden nur zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert und verwendet. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach dem Abschluss des Verfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen:

Datenschutzbestimmungen zu Ihrer Bewerbung