Professur W2 Bauwirtschaft und Bauinformatik
Die Hochschule Wismar ist eine leistungsstarke, innovative und international ausgerichtete Hochschule mit einer langjährigen akademischen Tradition. Durch die besondere Förderung interdisziplinärer Projekte bietet unsere Hochschule eine optimale Basis für innovative Forschung und Lehre. Die Hansestadt Wismar ist UNESCO-Weltkulturerbe, unmittelbar an der Ostsee und liegt in einer landschaftlich reizvollen Region.
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Ihre Aufgaben
Zu vertreten sind Lehr- und Forschungsaufgaben in den Bachelor- und Masterstudiengängen des Bauingenieurwesens insbesondere:
- Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung,
- Kalkulation,
- Nachtragsmanagement,
- Kosten- und Leistungsrechnung, operatives Controlling,
- Bauvertrags- und -vergaberecht (VOB, BGB),
- Grundlagen der digitalen Planung (BIM)
mit den dazugehörigen Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen.
Zu den Aufgaben der Professur gehören weiterhin:
- die Verantwortung für die Integration und die Weiterentwicklung des Konzeptes des Digitalen Planens und Bauens (BIM) im Bereich und in den zu vertretenden Lehrgebieten
- die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen des BLU-Konzeptes im Bauingenieurstudiengang an der Universität Rostock sowie erforderlichenfalls die Übernahme von Lehre in verwandten Fachgebieten, etwa aus den Grundlagen des Bauingenieurwesens
- die eigenverantwortliche Durchführung von lehrgebietsbezogenen als auch interdisziplinären Forschungsvorhaben mit Partnern aus dem akademischen und praktischen Umfeld sowie
- die regelmäßige Absolvierung von didaktischen und fachlichen Weiterbildungsveranstaltungen.
Die Tätigkeit beinhaltet die Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung und die Betreuung von Abschlussarbeiten, Praktika, Exkursionen und studentischer Projekte.
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Ihr Profil
In den genannten Lehrgebieten sind fundierte theoretische Kenntnisse und relevante berufspraktische Erfahrungen erforderlich. Diese sind nachzuweisen durch:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium auf dem Gebiet des Bauingenieurwesens oder des Wirtschaftsingenieurwesens (Bau) oder auf einem wirtschaftswissenschaftlichen Gebiet verbunden mit langjähriger Erfahrung bzw. Spezialisierung im Baubereich (nachgewiesen durch Urkunde und Zeugnis),
- eine abgeschlossene Promotion als Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation sowie entsprechende Veröffentlichungen
- pädagogische Eignung (nachgewiesen durch Evaluationen, Teilnahmezertifikate didaktischer Weiterbildungen o. Ä.),
- fünfjährige Berufserfahrung in der Bauwirtschaft mit eindeutigem Bezug zum Berufungsgebiet, wovon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen (nachgewiesen durch Arbeitszeugnisse, Referenzschreiben o. Ä.)
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Das bieten wir Ihnen
- zertifizierte familiengerechte Hochschule mit Total-E-Quality-Prädikat
- teamorientierten Hochschulumfeld mit abwechslungsreichem Arbeitsplatz
- eine attraktive Altersabsicherung
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- die Möglichkeit zur Weiterbildung
- flexible Arbeitszeiten
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- 30 Tage Urlaub
- die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
- Ladestation für E-Autos in Campusnähe
- kostenlose Parkmöglichkeiten in Campusnähe
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Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Die Professur wird im Beamten- oder Angestelltenverhältnis besetzt. Hinsichtlich der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen wird auf § 58 LHG M-V, bezüglich der dienstrechtlichen Stellung auf § 61 LHG M-V, verwiesen.
§ 58 LHG M-V - Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
(1) Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens
1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
2. pädagogische Eignung,
3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
4. darüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,
a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Absatz 2),
b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder
c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
(2) Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation erbracht; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. Satz 1 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt. Die Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet.
(3) Auf eine Stelle, deren Funktionsbezeichnung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, soll nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis nachweist. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c erfüllen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können solche Professorinnen und Professoren berufen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a oder b erfüllen.
(4) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und den Absätzen 2 und 3 als Professorin oder Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.
(5) Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist.
Datenschutzhinweise
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen: -
Weiterführende Informationen
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Ansprechperson(en)
Herr Peter Spierling
Ansprechperson für PersonalfragenTel.: 03841 753-7271
E-Mail: personalabteilung@hs-wismar.de
Frau Prof. Bärbel Koppe
Ansprechperson für fachliche Fragen (Vorsitzender der Berufungskommission)Tel.: 03841 753–7298
E-Mail: baerbel.koppe@hs-wismar.de
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Lage der Einsatzdienststelle(n)