Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (w/m/d) Wirtschaftskriminalität und Finanzermittlungen
Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern ist richtungsweisend bei der frühzeitigen Erforschung und Bekämpfung von Kriminalitätsphänomenen. Wir koordinieren die Kriminalitätsbekämpfung in der Landespolizei und entwickeln die polizeilichen Methoden und Arbeitsweisen weiter. Dabei bedienen wir uns modernster taktischer, rechtlicher und technischer Methoden. Teamarbeit, Freude und Motivation sind wesentliche Voraussetzungen für eine hohe Qualität unserer Arbeitsergebnisse.
In der Abteilung 4 - Schwere Kriminalität - des Landeskriminalamts Mecklenburg-Vorpommern sind im Dezernat 44 - Wirtschaftskriminalität und Finanzermittlungen - zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen zu besetzen.
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Ihre Aufgaben
- Bearbeitung von Ermittlungskomplexen/-verfahren in Fällen der Wirtschafts- und Umweltkriminalität sowie der Geldwäsche und der damit in Zusammenhang stehender Vortaten sowie diesbezügliche Finanzermittlungen der Wirtschafts- und Umweltkriminalität
- Erstbearbeitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen und Tatverdachtsbewertung (sog. Clearing); Bearbeitung nationaler Ersuchen und internationaler Rechtshilfeersuchen im Phänomen Geldwäsche; Bewertung der Kriminalitätsentwicklung im Phänomen Geldwäsche
- Struktur- und Initiativermittlungen Wirtschafts- und Umweltkriminalität, Finanzermittlungen
- Bearbeitung zugewiesener Sonderaufgaben
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Ihr Profil
- abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium der Fachrichtung Recht, Kriminalistik, Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Finanzwirtschaft oder vergleichbarer Studienabschluss
- fundierte Rechtskenntnisse im Bereich des Wirtschafts- und Handelsrechts
- eine mehrjährige hauptberufliche Tätigkeit im Bereich Finanzen, Rechnungswesen oder Revision bei einer Bank, einem Wirtschaftsunternehmen, einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist vorteilhaft
- ausgeprägtes Denk- und Urteilsvermögen
- überzeugende schriftliche Ausdrucksfähigkeit und Bereitschaft zur Erstellung umfangreicher Berichte im Urteilsstils
- Fähigkeit zum Umgang mit großen Akten- und Datenmengen
- erfahrener Umgang mit Microsoft Office- und Internetanwendungen
- Teamfähigkeit sowie Kritikfähigkeit
- ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft
- Bereitschaft zur Weiterbildung und Teilnahme an Dienstreisen
- gute Kenntnisse in der Anwendung von Geschäftssoftware sowie der englischen Sprache sind von Vorteil
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Das bieten wir Ihnen
- Es ist beabsichtigt, Sie gemäß § 16 Polizeilaufbahnverordnung M-V einzustellen und zur Polizeivollzugsbeamtin bzw. zum Polizeivollzugsbeamten auf Probe im ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 zu ernennen (A 9 LBesG MV). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Einstellung im ersten Beförderungsamt der Laufbahngruppe 2 (A 10 LBesG M-V).
- Nach erfolgreicher Probezeit ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen.
- Anspruch auf Heilfürsorge (keine Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen)
- Sonderzahlung (Weihnachtsgeld nach SZG M-V)
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- die Möglichkeit zur Weiterbildung
- flexible Arbeitszeiten
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- 30 Tage Urlaub
- eine attraktive Altersabsicherung
- Sportmöglichkeiten auf dem Gelände
- kostenfreie Parkmöglichkeit an der Dienststelle
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Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Das mehrteilige Auswahlverfahren beinhaltet neben der Feststellung der gesundheitlichen Eignung ein Assessment-Center (AC) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspfleg (FHöVPR) in Güstrow sowie ein Auswahlgespräch mit fachlichem Test im LKA MV. Die jeweiligen Termine werden kurzfristig bekanntgegeben. Ein Sporttest ist nicht vorgesehen.
In das Beamtenverhältnis auf Probe kann grundsätzlich nur eingestellt werden, wer das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Hat sich die Einstellung gemäß § 18a Abs. 2 S. 2 und/oder Abs. 3 LBG M-V verzögert, erhöht sich die Höchstaltersgrenze. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die nach dem Beamtenstatusgesetz und dem Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung unterziehen.
Während der dreijährigen Probezeit erfolgen polizeifachliche Unterweisungen in Modulform an der FHöVPR in Güstrow. Diese beinhalten die Vermittlung von Kenntnissen über Aufgaben und Befugnisse des Polizeivollzugsdienstes aus rechtlicher und praktischer Sicht ebenso wie die Ausbildung in Selbstverteidigung, an der Waffe und in Eigensicherung.
Der Dienstposten ist mit A 10/11 LBesG M-V bewertet.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gem. § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei einer Behörde abgefordert wird.
Bitte übersenden Sie keine Bewerbungen in Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen, Schnellheftern oder sonstigen fest miteinander verbundenen Seiten per Post.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Datenschutzhinweise
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen: -
Ansprechperson(en)
Frau Uerckwitz
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Ansprechperson für Fragen zur StellenausschreibungTel.: 03866 64 1321
E-Mail: bewerbung@lka-mv.de
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