Ihre Bewerbung nimmt die Dienststelle Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes MV gern auf folgendem Weg entgegen:
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Online-Bewerbung
Mit Klick auf den nachfolgenden Link verlassen Sie das Karriereportal MV und gelangen zur Online-Bewerbungsplattform der ausschreibenden Dienststelle.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren.
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Bewerbungsverfahren
Für Ihre Bewerbung bei der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern benötigen wir zusätzlich:
- die Einverständniserklärung,
- die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (für Minderjährige),
- ein aktuelles Schulzeugnis.
Vorhandene Tattoos im sichtbaren und nicht-sichtbaren Bereich und Körperschmuck im sichtbaren Bereich sind mit der Bewerbung bildlich anzuzeigen.
Sie haben die Möglichkeit sich per Online-Verfahren zu bewerben.
Detaillierte Informationen über Unterlagen für den polizeiärztlichen Dienst erhalten Sie nach dem bestandenen Auswahlverfahren.
Zusätzlich fordern wir im Laufe des Auswahlverfahrens die folgenden Unterlagen:
- einen Nachweis über das Schwimmabzeichen "Bronze" (Schwimmpass),
- eine Kopie der Geburtsurkunde.
Auswahlverfahren
In der Vorauswahl werden die Einstellungsvoraussetzungen durch den Zentralen Auswahl- und Einstellungsdienst geprüft. Wer die formalen Voraussetzungen erfüllt, wird zur Auswahlprüfung zugelassen.
Das Auswahlverfahren setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
- ein Diktat,
- ein kognitiver Leistungstest,
- ein Sportleistungstest,
- eine Gruppendiskussion,
- ein Vorstellungsgespräch.
Die im Auswahlverfahren erreichten Ergebnisse begründen eine Gesamtnote, die in eine Rangliste einfließt. Nach bestandenen Auswahlverfahren wird auf Grundlage des § 7 des Beamtenstatusgesetzes ein Auskunftsverfahren durchgeführt. Dabei ist u. a. auf der Grundlage eines vorzulegenden Führungszeugnisses zu prüfen, ob Tatsachen vorliegen, die einer Berufung in das Beamtenverhältnis bzw. einer Einstellung in den Polizeivollzugsdienst entgegenstehen.
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