Offener Studienplatz

Polizeivollzugsdienst (Bachelor of Arts) (w/m/d)

Karriere im öffentlichen Dienst
Karriere in der Landespolizei, © FH Güstrow
Ort(e) der praktischen Studienzeiten

Verschiedene Polizeidienststellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Anzahl Plätze
50
Bewerbung bis
28.02.2022
Studienbeginn
01.10.2022
Studiendauer
3 Jahre

Handlungsschnell und handlungssicher: Unser Ziel ist es, eine gute Polizistin bzw. einen guten Polizisten aus Ihnen zu machen.
Als Polizeivollzugsbeamtin bzw. Polizeivollzugsbeamter stehen Sie Tag für Tag mitten im öffentlichen Leben. Die Landespolizei ist bei vielen großen und kleinen Problemen des Alltags rund um die Uhr erster Ansprechpartner für die Menschen in unserem Land - interessante und nicht immer ungefährliche Aufgaben erfordern persönlichen Einsatz.

In dem praxisnahen Studium erlernen Sie als Polizeikommissaranwärterin oder Polizeikommissaranwärter die nötigen fachlichen und praktischen Kenntnisse für den Polizeiberuf. Darüber hinaus fördern wir die für den Beruf notwendige Kollegialität und ermöglichen Einblicke in Strukturen und Netzwerke, die später für die tägliche Arbeit unabdingbar sind.

  • Inhalte des Dualen Studiums

    Das duale Studium dauert drei Jahre und ist modular aufgebaut. Die Lehrveranstaltungen finden an der Fachhochschule Güstrow statt, die Praktikumsabschnitte in verschiedenen Polizeidienststellen des Landes.

    Inhalte des dualen Studiums sind: 

    • Rechtsgrundlagen I - Polizei in Staat und Gesellschaft
    • Rechtsgrundlagen II - Strafrecht
    • Sozialwissenschaftliche Grundlagen der Polizei
    • Grundlagen des polizeilichen Einsatzes
    • Rechtsgrundlagen III - Verwaltungs- und Eingriffsrecht
    • Kommunikative Grundlagen der Polizeiarbeit
    • Kriminaltaktik/Kriminaltechnik
    • Einsatzbewältigung
    • Verkehrssicherheitsarbeit
    • Rechtsgrundlagen IV - Komplexe Rechtsanwendungen
    • Internationale Zusammenarbeit
    • Führung und Zusammenarbeit
    • Kriminalistische Bearbeitung von besonderen Kriminalitätserscheinungen
    • Einsatzbewältigung II
    • Polizeiliche Trainings
    • Praktikum I - Grundpraktikum
    • Praktikum II - Sachbearbeitungspraktikum I Schutzpolizei
    • Praktikum II - Sachbearbeitungspraktikum I Kriminalpolizei
    • Praktikum III - Sachbearbeitungspraktikum II Polizeiinspektion
    • Praktikum III - Sachbearbeitungspraktikum II Landesbereitschaftspolizeiamt M-V
    • Studienbegleitendes Praxismodul
    • Bachelorarbeit

    Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung (schriftlich, mündlich oder praktisch) ab. Das Bestehen der Modulprüfungen ist Voraussetzung für den Erwerb der zugeordneten Leistungspunkte nach dem Euopean Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) in dem jeweiligen Modul. Jede Modulprüfung ist Bestandteil der Bachelor- bzw. Laufbahn(abschluss)prüfung. Während der Studienzeit ist eine Bachelorarbeit zu schreiben, die in Form einer Einzelprüfung vor einem Bachelorausschuss verteidigt werden muss.

  • Ablauf des Dualen Studiums

    Ziel des Studiums für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt ist es, Ihnen berufspraktische Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, mit denen Sie fachliche, soziale und persönliche Kompetenzen erwerben können. Aus diesem Grund wird im Studium das theoretisch angeeignete Fachwissen in praktischen Übungen vertieft.

    Studienabschnitt I

    Theoretischer Studienabschnitt

    Grundpraktikum


    Studienabschnitt II

    Theoretischer Studienabschnitt

    Sachbearbeitungspraktikum I

    Polizeiliche Trainings


    Studienabschnitt III

    Theoretischer Studienabschnitt

    Sachbearbeitungspraktikum II

    Theoretischer Studienabschnitt


    Ein Praxis-Modul erstreckt sich parallel zu den Fachtheorie-Modulen über alle drei Jahre und beinhaltet die Fächer Sport, einsatzbezogenes Training sowie Waffen- und Schießausbildung.

    Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Fachhochschule Güstrow den Absolventen den akademischen Grad "Polizeivollzugsdienst - Bachelor of Arts (Polizeivollzugsdienst - B.A.)".

  • Voraussetzungen

    Sie besitzen eine zu einem Hochschulstudium berechtigte Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand. Die Bildungsvoraussetzung erfüllt, wer die Hochschulzugangsberechtigung (§§ 18 und 19 des Landeshochschulgesetzes) mindestens für einen Studiengang, der mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abschließt, aufweist.

    Sie haben am Tag der Einstellung das 34. Lebensjahr noch nicht vollendet (Ausnahmen sind möglich).

    Außerdem darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer:
    • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder die eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder die eines Drittstaates, dem Deutschland und die europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt (Ausnahmen sind möglich),
    • die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
    • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt,
    • in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet ist,
    • nach polizeiärztlichem Gutachten polizeidiensttauglich ist und
    • die Auswahlverfahren bestanden hat.
  • Verdienst & Karrierechancen

    Während des Studiums erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von 1.300€ (brutto).
    Nach erfolgreicher Beendigung Ihres Studiums werden Sie als Polizei- bzw. Kriminalkommissare in der Landespolizei M-V eingesetzt. Dort werden Sie sowohl mit polizeilichen Einsätzen des täglichen Dienstes als auch mit Einsätzen aus besonderen Anlässen sowie mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren betraut. Konzentriert sich die Erstverwendung der Absolventen zunächst auf die Verwendung im Landesbereitschaftspolizeiamt und anschließend die Sachbearbeitungsebene, befähigt das Studium zusammen mit erfolgreicher Bewährung in der Praxis auch zur Übernahme von Aufgaben der unteren polizeilichen Führungsebene.
  • Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

    Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

    Bewerbungsverfahren

    Für Ihre Bewerbung bei der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern benötigen wir zusätzlich:

    den Bewerbungsbogen

    die Einverständniserklärung,

    das ärztliches Gutachten,

    den Hausarztbefund und

    den augenärztlichen Befund


    Sie haben die Möglichkeit sich per Online-Verfahren, per E-Mail oder per Post zu bewerben.




    Auswahlverfahren 

    Es gilt keine Mindestkörpergröße und der Numerus clausus findet keine Anwendung. Vorhandene Tattoos und Körperschmuck im sichtbaren Bereich sind mit der Bewerbung bildlich anzuzeigen. In der Vorauswahl werden die in den vorgenannten Punkten aufgezeigten Einstellungsvoraussetzungen durch den Zentralen Auswahl- und Einstellungsdienst und den polizeiärztlichen Dienst geprüft. Wer die formalen Voraussetzungen erfüllt, wird zur Auswahlprüfung zugelassen.

    Das Auswahlverfahren setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

    •     ein Diktat
    •     ein kognitiver Leistungstest zur Feststellung der intellektuellen Fähigkeiten
    •     ein Sportleistungstest zur Feststellung der sportlichen Leistungsfähigkeit
    •     eine ärztliche Untersuchung nach den Bestimmungen der Polizeidienstvorschrift 300
    •     eine Gruppendiskussion sowie
    •     ein persönliches Vorstellungsgespräch vor der Einstellungskommission

    Die im Auswahlverfahren erreichten Ergebnisse begründen eine Gesamtnote, die in eine Rangliste einfließt. Nach bestandenen Auswahlverfahren wird auf Grundlage des § 7 des Beamtenstatusgesetzes ein Auskunftsverfahren durchgeführt. Dabei ist u. a. auf der Grundlage eines vorzulegenden Führungszeugnisses zu prüfen, ob Tatsachen vorliegen, die einer Berufung in das Beamtenverhältnis bzw. einer Einstellung in den Polizeivollzugsdienst entgegenstehen.

    Datenschutzhinweise

    Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen:

    Datenschutzbestimmungen zu Ihrer Bewerbung

  • Weiterführende Informationen

  • Ansprechperson(en)

    Frau Anne-Kathrin Litzenberg
    Ansprechperson für Ausbildung und Studium, Auswahlverfahren

    Tel.: 03843-283444
    E-Mail: a.litzenberg@fh-guestrow.de

    Frau Kathrin Horch
    Ansprechperson für Fragen zu Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren

    Tel.: 03843-283444
    E-Mail: k.horch@fh-guestrow.de

    Herr Mories Zeise
    Ansprechperson für Ausbildung und Studium, Auswahlverfahren

    Tel.: 03843-283444
    E-Mail: m.zeise@fh-guestrow.de

  • Lage der Hochschule