Offener Studienplatz

Bachelor of Arts (w/m/d) - Polizeivollzugsdienst

Drei Polizeifachkräfte – zwei weiblich, einer männlich – stehen in unterschiedlichen Uniformen und mit unterschiedlicher Ausstattung vor einem Polizeiwagen.
© Daniel Stohl / FHöVPR Güstrow
Ort(e) der praktischen Studienzeiten

Verschiedene Polizeidienststellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Anzahl Plätze
50
Bewerbung bis
31.12.2024
Studien­beginn
01.10.2025
Studien­dauer
3 Jahre
Ansprech­person(en)

Handlungsschnell und handlungssicher: Unser Ziel ist es, eine gute Polizistin bzw. einen guten Polizisten aus Ihnen zu machen.
Als Polizeivollzugsbeamtin bzw. Polizeivollzugsbeamter stehen Sie Tag für Tag mitten im öffentlichen Leben. Die Landespolizei ist bei vielen großen und kleinen Problemen des Alltags rund um die Uhr erster Ansprechpartner für die Menschen in unserem Land - interessante und nicht immer ungefährliche Aufgaben erfordern persönlichen Einsatz.

In dem praxisnahen Studium erlernen Sie als Polizeikommissaranwärterin oder Polizeikommissaranwärter die nötigen fachlichen und praktischen Kenntnisse für den Polizeiberuf. Darüber hinaus fördern wir die für den Beruf notwendige Kollegialität und ermöglichen Einblicke in Strukturen und Netzwerke, die später für die tägliche Arbeit unabdingbar sind.

  • Inhalte des Dualen Studiums

    Das duale Studium dauert drei Jahre und ist modular aufgebaut. Die Lehrveranstaltungen finden an der Fachhochschule Güstrow statt, die Praktikumsabschnitte in verschiedenen Polizeidienststellen des Landes.

    Inhalte des dualen Studiums sind: 

    • Rechtsgrundlagen I - Polizei in Staat und Gesellschaft
    • Rechtsgrundlagen II - Strafrecht
    • Sozialwissenschaftliche Grundlagen der Polizei
    • Grundlagen des polizeilichen Einsatzes
    • Rechtsgrundlagen III - Verwaltungs- und Eingriffsrecht
    • Kommunikative Grundlagen der Polizeiarbeit
    • Kriminaltaktik/Kriminaltechnik
    • Einsatzbewältigung
    • Verkehrssicherheitsarbeit
    • Rechtsgrundlagen IV - Komplexe Rechtsanwendungen
    • Internationale Zusammenarbeit
    • Führung und Zusammenarbeit
    • Kriminalistische Bearbeitung von besonderen Kriminalitätserscheinungen
    • Einsatzbewältigung II
    • Polizeiliche Trainings
    • Praktikum I - Grundpraktikum
    • Praktikum II - Sachbearbeitungspraktikum I Schutzpolizei
    • Praktikum II - Sachbearbeitungspraktikum I Kriminalpolizei
    • Praktikum III - Sachbearbeitungspraktikum II Polizeiinspektion
    • Praktikum III - Sachbearbeitungspraktikum II Landesbereitschaftspolizeiamt M-V
    • Studienbegleitendes Praxismodul
    • Bachelorarbeit

    Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung (schriftlich, mündlich oder praktisch) ab. Das Bestehen der Modulprüfungen ist Voraussetzung für den Erwerb der zugeordneten Leistungspunkte nach dem Euopean Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) in dem jeweiligen Modul. Jede Modulprüfung ist Bestandteil der Bachelor- bzw. Laufbahn(abschluss)prüfung. Während der Studienzeit ist eine Bachelorarbeit zu schreiben, die in Form einer Einzelprüfung vor einem Bachelorausschuss verteidigt werden muss.

  • Ablauf des Dualen Studiums

    Ziel des Studiums für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt ist es, Ihnen berufspraktische Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, mit denen Sie fachliche, soziale und persönliche Kompetenzen erwerben können. Aus diesem Grund wird im Studium das theoretisch angeeignete Fachwissen in praktischen Übungen vertieft.

    Studienabschnitt I

    Theoretischer Studienabschnitt

    Grundpraktikum


    Studienabschnitt II

    Theoretischer Studienabschnitt

    Sachbearbeitungspraktikum I

    Polizeiliche Trainings


    Studienabschnitt III

    Theoretischer Studienabschnitt

    Sachbearbeitungspraktikum II

    Theoretischer Studienabschnitt


    Ein Praxis-Modul erstreckt sich parallel zu den Fachtheorie-Modulen über alle drei Jahre und beinhaltet die Fächer Sport, einsatzbezogenes Training sowie Waffen- und Schießausbildung.

    Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Fachhochschule Güstrow den Absolventen den akademischen Grad "Polizeivollzugsdienst - Bachelor of Arts (Polizeivollzugsdienst - B.A.)".

  • Voraussetzungen

    • Eine zu Hochschulstudium berechtigende Schulbildung (z. B. Abitur)
    • Mindestens 16 Jahre & maximal 34 Jahre alt (Ausnahmen sind möglich)
    • Bürger*in der Bundesrepublik Deutschland oder Bürger*in eines EU-Mitgliedstaats (Ausnahmen sind möglich),
    • Sie bieten die Gewähr dafür, dass Sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten
  • Verdienst & Karrierechancen

    Während des Studiums erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.530 € (brutto). Nach erfolgreicher Beendigung Ihres Studiums werden Sie als Polizei- bzw. Kriminalkommissare in der Landespolizei M-V eingesetzt. Dort werden Sie sowohl mit polizeilichen Einsätzen des täglichen Dienstes als auch mit Einsätzen aus besonderen Anlässen sowie mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren betraut. Konzentriert sich die Erstverwendung der Absolventen zunächst auf die Verwendung im Landesbereitschaftspolizeiamt und anschließend die Sachbearbeitungsebene, befähigt das Studium zusammen mit erfolgreicher Bewährung in der Praxis auch zur Übernahme von Aufgaben der unteren polizeilichen Führungsebene.

  • Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

    Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

    Bewerbungsverfahren

    Für Ihre Bewerbung bei der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern benötigen wir zusätzlich:

    Vorhandene Tattoos im sichtbaren und nicht-sichtbaren Bereich und Körperschmuck im sichtbaren Bereich sind mit der Bewerbung bildlich anzuzeigen.

    Sie haben die Möglichkeit sich per Online-Verfahren oder per E-Mail zu bewerben.

    Detaillierte Informationen über Unterlagen für den polizeiärztlichen Dienst erhalten Sie nach dem bestandenen Auswahlverfahren (die ärztliche Untersuchung ist nicht mehr Bestandteil vom Auswahlverfahren).

    Zusätzlich fordern wir im Laufe des Auswahlverfahrens die folgenden Unterlagen:

    • einen Nachweis über das Schwimmabzeichen "Bronze" (Schwimmpass),
    • eine Kopie der Geburtsurkunde.


    Auswahlverfahren 

    In der Vorauswahl werden die Einstellungsvoraussetzungen durch den Zentralen Auswahl- und Einstellungsdienst geprüft. Wer die formalen Voraussetzungen erfüllt, wird zur Auswahlprüfung zugelassen.

    Das Auswahlverfahren setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

    • ein Diktat,
    • ein kognitiver Leistungstest,
    • ein Sportleistungstest,
    • eine Gruppendiskussion,
    • ein Vorstellungsgespräch.

    Die im Auswahlverfahren erreichten Ergebnisse begründen eine Gesamtnote, die in eine Rangliste einfließt. Nach bestandenen Auswahlverfahren wird auf Grundlage des § 7 des Beamtenstatusgesetzes ein Auskunftsverfahren durchgeführt. Dabei ist u. a. auf der Grundlage eines vorzulegenden Führungszeugnisses zu prüfen, ob Tatsachen vorliegen, die einer Berufung in das Beamtenverhältnis bzw. einer Einstellung in den Polizeivollzugsdienst entgegenstehen.

    Datenschutzhinweise

    Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen:

    Datenschutzbestimmungen zu Ihrer Bewerbung

  • Weiterführende Informationen

  • Ansprechperson(en)

    Frau Kathrin Horch
    Ansprechperson für Fragen zu Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren

    Tel.: 0385 588 70-124
    E-Mail: k.horch@fh-guestrow.de

    Herr Mories Zeise
    Ansprechperson für Ausbildung und Studium, Auswahlverfahren

    Tel.: 0385 588 70-129
    E-Mail: m.zeise@fh-guestrow.de

  • Lage der Hochschule