Offener Ausbildungsplatz

Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt (w/m/d)

Ausbildungs­dienststelle(n)

verschiedene Amtsgerichte und Staatsanwaltschaften im Land M-V

Ort der theoretischen Ausbildung
Anzahl Plätze
20
Bewerbung bis
28.11.2025
Ausbildungs­beginn ab
01.09.2026
Ausbildungs­dauer
2 Jahre

Justizfachwirte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und erledigen Aufgaben in sogenannten Serviceeinheiten, in denen die Tätigkeiten von Richtern, Rechtspflegern und der Geschäftsstelle vernetzt werden. Die Aufgaben sind sehr verantwortungsvoll und abwechslungsreich. Justizfachwirte sind Ansprechpartner für ratsuchende Bürger, Parteien und Rechtsanwälte und nehmen Anträge, Rechtsmittelerklärungen, Rechtsbehelfe und Erklärungen entgegen. Sie bereiten Gerichtsverhandlungen vor und führen hauptsächlich in Strafsachen Protokoll. Sie berechnen Fristen, schreiben vom Band Diktate, entwerfen und beglaubigen Schriftstücke. Außerdem berechnen sie die Gerichtskosten sowie die Entschädigungen von Zeugen und Sachverständigen. Die Zahlungseingänge werden ebenfalls überwacht. Die Tätigkeit ist überwiegend von der Anwendung der elektronischen Akte, aber weiterhin auch von der Bearbeitung der Papierakten geprägt.

  • Inhalte der Ausbildung

    Die Ausbildung umfasst theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte u.a. in den Lehrgebieten Zivil- und Strafrecht, Familien- und Betreuungsrecht, Grundbuch-, Nachlass-, Zwangsvollstreckungs- und Kostenrecht sowie auch Register- und Insolvenzrecht. Darüber hinaus werden grundlegende Kenntnisse für die Anwendung der verschiedenen IT-Fachanwendungen vermittelt.

  • Ablauf der Ausbildung

    Die Ausbildung dauert zwei Jahre und wird in einem sogenannten Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (mittlerer Dienst) durchgeführt. Zu Beginn der Ausbildung erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf.

    Die Ausbildung gliedert sich in folgende praktische und theoretische Ausbildungsabschnitte:.

    Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in folgende Abschnitte:

    - 1. erster Abschnitt: Einführungsphase: 2 Wochen,

    - 2. zweiter Abschnitt: Fachtheorie I, Dauer: 3,5 Monate,

    - 3. dritter Abschnitt: Fachpraxis I, Dauer: 3 Monate,

    - 4. vierter Abschnitt: Fachtheorie II, Dauer: 3 Monate,

    - 5. fünfter Abschnitt: Fachpraxis II, Dauer: 6 Monate,

    - 6. sechster Abschnitt: Fachtheorie III, Dauer: 3 Monate,

    - 7. siebter Abschnitt: Fachpraxis III, Dauer: 4 Monate,

    - 8. achter Abschnitt: Fachtheorie IV, Dauer: 1 Monat.

    Die fachtheoretischen Abschnitte werden an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtpflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern absolviert. Hier werden fachliche und allgemeine theoretische Grundlagen vermittelt. Die praktischen Ausbildungsabschnitte werden in den verschiedenen Abteilungen der Ausbildungsgerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt.

  • Voraussetzungen

    • Abschluss der mittleren Reife bzw. einen Realschulabschluss oder Erwerb der Berufsreife bzw. einen Hauptschulabschluss und eine für die Laufbahn förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder Erwerb der Berufsreife bzw. einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand
    • deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz,
    • Höchstalter am Tag der Einstellung 34 Jahre (nicht älter als 37 Jahre bei schwerbehinderten und ihnen gleichstellten Menschen)
    • gute Deutschkenntnisse
    • Teamfähigkeit
    • selbständiges Arbeiten
    • Sorgfalt und Zuverlässigkeit
    • Verantwortungsbewusstsein
    • Belastbarkeit
    • Flexibilität
    • offene und kommunikative Art
  • Verdienst & Karrierechancen

    Während der Ausbildung erhalten die Anwärter/-innen in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.480,00 € (brutto). Die Anzahl der Ausbildungsplätze wird am Nachwuchsbedarf des Landes ausgerichtet. Nach einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist daher die Übernahme in den Justizdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt.

    Wenn Sie sich weiterqualifizieren möchten, können Sie eine Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin/zum Gerichtsvollzieher beginnen. Außerdem können Sie ein duales Studium zur Rechtspflegerin/zum Rechtspfleger aufnehmen, wenn Sie das Abitur oder die Fachhochschulreife besitzen.

  • Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

    Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

    Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.

    Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

    Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

    Damit Ihre Bewerbung vollständig ist, reichen Sie bitte folgende Dokumente ein:

    - Anschreiben

    - tabellarischer Lebenslauf

    - Kopie des Zeugnisses des bis dahin höchsten Schulabschlusses oder dem letzten Schulzeugnis, wenn das 
      Abschlusszeugnis noch nicht erteilt wurde sowie ggf. Berufsausbildungs- bzw. Studienzeugnisse

    - ggfls. Nachweise/Zeugnisse für absolvierte Praktika und Qualifikationen (bspw. Tastschreibzertifikat).

    Datenschutzhinweise

    Es wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen zu Ihrer Bewerbung. 

    Datenschutzbestimmungen zu Ihrer Bewerbung

  • Ansprechperson(en)

    Frau Miethe-Westphal (Oberlandesgericht Rostock)
    Ansprechperson für Bewerbung und Ausbildung bei dem Oberlandesgericht Rostock

    Tel.: 0381 331 157
    E-Mail: personal.olgbezirk@olg-rostock.mv-justiz.de