Offener Referendariatsplatz

Rechtsreferendariat (Einstellungstermin Juni 2025)

Ausbildungs­dienststelle(n)

Ausbildungsstellen nach § 38 JAPO MV

Ort der theoretischen Ausbildung

Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund

Anzahl Plätze
71
Bewerbung bis
05.05.2025
Referendariats­beginn
02.06.2025
Dauer des Referendariats
2 Jahre
Ansprech­person(en)

Entscheiden Sie sich für den juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) in Mecklenburg-Vorpommern. Als erstes Bundesland haben wir die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare auch wieder im Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt.

  • Inhalte des Referendariats

    Ihre Ausbildung zur Volljuristin bzw. zum Volljuristen erfolgt durch Ableistung eines Vorbereitungsdienstes und endet regelmäßig mit Bestehen der Zweiten juristischen Staatsprüfung. Erst der erfolgreich absolvierte Vorbereitungsdienst befähigt Sie zum Richteramt und ermöglicht die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Das theoretische Wissen aus Ihrem Studium können Sie im Referendariat mit juristischer Praxis vertiefen. Sie werden mit den Aufgaben der Zivil- und Strafrechtspflege, der Rechtsberatung und der Verwaltung vertraut gemacht. 

    Geleitet wird die Ausbildung von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Rostock.

    Eventuelle Wartezeiten für die Aufnahme in das Referendariat erfragen Sie bitte telefonisch . Allen Bewerberinnen und Bewerbern, deren Unterlagen vollständig bis zum Ablauf der Ausschlussfrist vorliegen, kann voraussichtlich zum Einstellungstermin ein Referendariatsplatz (unter Berücksichtigung der Kapazitäten) angeboten werden. Der Präsident des Oberlandesgerichts weist Sie im Rahmen der Möglichkeiten gern Ihrem Wunschort zu. 

    Grundsätzlich findet die Referendarausbildung in allen Landgerichtsbezirken (Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund) statt.

  • Ablauf des Referendariats

    • Zivilstation Jun. 2025 - Okt. 2025 
    • Verwaltungsstation Nov. 2025 - Jan. 2026 
    • Strafstation Feb. 2026 - Mai 2026 
    • Rechtsberatungsstation Jun. 2026 - Feb. 2027 
    • schriftliche Prüfungen voraussichtlich Februar 2027 
    • Wahlstation März 2027 - Mai 2027 
    • mündliche Prüfung Anfang Juni 2027

    Die Zweite juristische Staatsprüfung besteht aus 8 Klausuren (4 zivilrechtliche, 2 strafrechtliche und 2 öffentlich-rechtliche Klausuren, z. T. mit anwaltlichem Schwerpunkt) und einer mündlichen Prüfung. Um sich vorzubereiten, wird Ihnen ein freiwilliger Klausurenkurs und ein Probeexamen angeboten. An Klausuren aus vorhergehenden Examenskampagnen können Sie sich testen.

    Vor der mündlichen Prüfung besuchen Sie spezielle Kurse, die Sie darauf vorbereiten sollen, wie der Aktenvortrag am besten zu halten ist. Die mündliche Prüfung umfasst einen vom Landesjustizprüfungsamt bestimmten Aktenvortrag aus dem Zivil-, Straf- oder Öffentlichen Recht und je einen Prüfungsabschnitt in den Pflichtfächern sowie in dem von der Kandidatin bzw. vom Kandidaten gewählten Schwerpunktbereich. Das Rechtsgebiet, aus dem der Aktenvortrag zu halten ist, wird der Kandidatin bzw. dem Kandidaten mit der Ladung mitgeteilt.

    Schwerpunktbereiche, aus denen Sie wählen können, sind: 

    • Justiz, 
    • Rechtsberatung, 
    • Wirtschaftsrecht, 
    • Verwaltung, 
    • Arbeit, 
    • Soziale Sicherung, 
    • Steuern, 
    • Europarecht, 
    • Internationales Privatrecht 
    • Strafrecht
  • Voraussetzungen

    Sie haben die Erste juristische Staatsprüfung oder die Erste juristische Prüfung bestanden.
  • Verdienst & Karrierechancen

    Der Anwärtergrundbetrag beträgt derzeit 1.599,08 EUR brutto (ab 01.11.2024: 1.699,08 EUR; ab 01.02.2025: 1.749,08 EUR). Zudem wird eine einmalige Jahressonderzahlung gewährt.

    Sollten die Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht vorliegen oder eine Verbeamtung nicht gewollt sein, erfolgt eine Anstellung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Die Unterhaltsbeihilfe beträgt in diesem Fall 1.385,35 EUR brutto (ab 01.11.2024: 1.485,35 EUR; ab 01.02.2025: 1.535,35 EUR). Weitergehende Leistungen, insbesondere eine jährliche Sonderzuwendung, vermögenswirksame Leistungen und den Auslandsdienstbezügen vergleichbare Leistungen werden nicht gewährt.

  • Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

    Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

    Die Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach Eingang des Antrages ein Schreiben, welches als Vorlage zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a Abs. 1 Ziffer 1 i. V. m. § 30a Abs. 2 BZRG gilt.

    Wichtig: Als Bewerber oder Bewerberin müssen Sie daher zunächst zwingend den Antrag auf Aufnahme in den Juristischen Vorbereitungsdienst einreichen. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Präsidenten des Oberlandesgerichts nähere Informationen zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses.

    Datenschutzhinweise

    Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. 

    Allgemeine Datenschutzinformation:

    Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Oberlandesgericht Rostock ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.oberlandesgericht-rostock.de

    Datenschutzbestimmungen zu Ihrer Bewerbung

  • Weiterführende Informationen

    Der Vorbereitungsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern und das Aufnahmeverfahren werden geregelt durch:

    • das Juristenausbildungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (JAG M-V)
    • die Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (JAPO M-V) und
    • die Kapazitätsverordnung des juristischen Vorbereitungsdienstes (KapVO).

  • Ansprechperson(en)

    Herr Nack
    Ansprechperson für Fragen zu grundsätzlichen Angelegenheiten der Ausbildung

    Tel.: 0381 331158
    E-Mail: referendare@olg-rostock.mv-justiz.de
    Behörde: Oberlandesgericht Rostock

    Frau Reinholz
    Ansprechperson für Fragen zu grundsätzlichen Angelegenheiten der Ausbildung

    Tel.: 0381 331166
    E-Mail: referendare@olg-rostock.mv-justiz.de
    Behörde: Oberlandesgericht Rostock

    Frau Schwarz
    Ansprechperson für Fragen zu grundsätzlichen Angelegenheiten der Ausbildung

    Tel.: 0381 331164
    E-Mail: referendare@olg-rostock.mv-justiz.de
    Behörde: Oberlandesgericht Rostock