Rechtsreferendariat (Einstellungstermin Dezember 2025)
Der juristische Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. In dieser Zeit möchten wir Ihnen sowohl eine gute Vorbereitung auf die spätere berufliche Praxis als auch auf die Zweite juristische Staatsprüfung bieten und die Ausbildung mit ergänzenden Sonderveranstaltungen und Fortbildungsmöglichkeiten bereichern.
Mecklenburg-Vorpommern ist zudem eines von wenigen Bundesländern, dass eine Verbeamtung auf Widerruf im Referendariat zulässt.
Unser Land bietet Ihnen im Anschluss vielfältige berufliche Einstiegsmöglichkeiten in der Justiz, der Anwaltschaft, der Verwaltung oder als späterer Notar.
Nutzen Sie die Zeit aber auch, um die Menschen und die Natur unseres Bundeslandes kennenzulernen.
Entscheiden Sie sich für ein Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern.
-
Inhalte des Referendariats
Ihre Ausbildung zur Volljuristin bzw. zum Volljuristen erfolgt durch Ableistung eines Vorbereitungsdienstes und endet regelmäßig mit Bestehen der Zweiten juristischen Staatsprüfung. Erst der erfolgreich absolvierte Vorbereitungsdienst befähigt Sie zum Richteramt und ermöglicht die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Das theoretische Wissen aus Ihrem Studium können Sie im Referendariat mit juristischer Praxis vertiefen. Sie werden mit den Aufgaben der Zivil- und Strafrechtspflege, der Rechtsberatung und der Verwaltung vertraut gemacht.
Geleitet wird die Ausbildung von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Rostock.
Die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgt zum 1. Juni und 1. Dezember eines jeden Jahres und die Ausschlussfrist für die Bewerbung beträgt 4 Wochen vor dem Einstellungstermin. Allen Bewerberinnen und Bewerbern, deren Unterlagen vollständig bis zum Ablauf der Ausschlussfrist vorliegen, kann voraussichtlich zum Einstellungstermin ein Referendariatsplatz (unter Berücksichtigung der Kapazitäten) angeboten werden. Der Präsident des Oberlandesgerichts weist Sie im Rahmen der Möglichkeiten gern Ihrem Wunschort zu.
Aktuell gibt es keine Wartezeiten für die Aufnahme in das Referendariat.
Die Referendariatsausbildung erfolgt grds. in allen Landgerichtsbezirken (Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund).
-
Ablauf des Referendariats
- Zivilstation Dez. 2025 - Apr. 2026
- Verwaltungsstation Mai 2026 - Jul. 2026
- Strafstation Aug. 2026 - Nov. 2026
- Rechtsberatungsstation Dez. 2026 - Aug. 2027
- schriftliche Prüfungen voraussichtlich August 2027
- Wahlstation Sep. 2027 - Dez. 2027
- mündliche Prüfung Anfang Dezember 2027
Die Zweite juristische Staatsprüfung besteht im schriftlichen Teil aus 8 Klausuren (vier Aufgaben aus dem Zivilrecht, zwei Aufgaben aus dem Strafrecht und zwei Aufgaben aus dem Öffentlichen Recht). Die Aufgaben haben dabei in angemessenem Umfang Rechtsgestaltung und Rechtsberatung zum Gegenstand. Die Prüfung kann auch elektronisch abgelegt werden.
Um sich vorzubereiten, wird Ihnen während des gesamten Vorbereitungsdienstes ein freiwilliger Klausurenkurs angeboten, in denen Sie sich an Klausuren aus vorhergehenden Examenskampagnen üben können. Darüber hinaus wird auch ein besonderes Probeexamen durchgeführt, in denen die spätere Prüfungssituation simuliert wird (z.B. Nutzung der Technik für die spätere elektronische Prüfung).
Die mündliche Prüfung umfasst einen Aktenvortrag aus dem Zivil-, Straf- oder Öffentlichen Recht und je einen Prüfungsabschnitt in den Pflichtfächern sowie in dem gewählten Schwerpunktbereich.
Schwerpunktbereiche, aus denen Sie wählen können, sind:
- Justiz,
- Rechtsberatung,
- Wirtschaftsrecht,
- Verwaltung,
- Arbeitsrecht,
- Sozialrecht,
- Steuerrecht,
- Europarecht,
- Internationales Privatrecht
- Strafrecht
Vor der mündlichen Prüfung besuchen Sie spezielle Kurse, die Sie darauf vorbereiten sollen, wie der Aktenvortrag am besten zu halten ist.
-
Voraussetzungen
Sie haben die Erste juristische Staatsprüfung oder die Erste juristische Prüfung bestanden. -
Verdienst & Karrierechancen
Der Anwärtergrundbetrag beträgt derzeit 1.749,08 EUR brutto. Daneben werden bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Familienzuschlag, vermögenswirksame Leistungen und eine jährliche Sonderzahlung gewährt.
Sollten die Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht vorliegen oder eine Verbeamtung nicht gewollt sein, erfolgt eine Anstellung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Die Unterhaltsbeihilfe beträgt in diesem Fall 1.535,55 EUR brutto. Weitergehende Leistungen, insbesondere eine jährliche Sonderzuwendung, vermögenswirksame Leistungen und den Auslandsdienstbezügen vergleichbare Leistungen werden nicht gewährt.
-
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Die elektronische Antragstellung erfolgt ausschließlich über das MV-Serviceportal (bitte klicken). Dort finden Sie weitere Hinweise u.a. zu den in Ablichtung hochzuladenden bzw. in beglaubigter Abschrift nachzureichenden Unterlagen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig.
Im Falle der elektronischen Antragstellung über das Verwaltungsportal sind das Zeugnis oder die vorläufige Bescheinigung über das Bestehen sowie bei einem angestrebten Beamtenverhältnis zusätzlich die Geburts- und ggf. Heiratsurkunden auch dann in beglaubigter Abschrift nachzureichen, wenn diese bereits als Ablichtung der Onlinebewerbung beigefügt wurden (§ 34 Abs. 5 JAPO M-V).
Bitte richten Sie diese Unterlagen an:
Der Präsident des
Oberlandesgerichts Rostock
- Personalstelle für Referendare -
Wallstraße 3
18055 RostockEine schriftliche Bewerbung unter Nutzung des Antragsformulars richten Sie bitte ebenfalls unmittelbar an die obige Adresse. Das Antragsformular finden Sie im Dokumentenbereich oder hier (bitte klicken).
Alle Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach Eingang der Bewerbung eine Eingangsbestätigung mit weiteren Informationen.
Wichtig: Als Bewerber oder Bewerberin müssen Sie zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a Abs. 1 Ziffer 1 i. V. m. § 30a Abs. 2 BZRG zunächst einen Antrag auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst einreichen. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Präsidenten des Oberlandesgerichts ein Schreiben, welches zur Vorlage für die Beantragung bei den zuständigen Stellen dient.
Datenschutzhinweise
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet.
Allgemeine Datenschutzinformation:
Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Oberlandesgericht Rostock ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.oberlandesgericht-rostock.de
-
Weiterführende Informationen
Der Vorbereitungsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern und das Aufnahmeverfahren werden geregelt durch:
-
Ansprechperson(en)
Frau Reinholz
Ansprechperson für Fragen zu grundsätzlichen Angelegenheiten der AusbildungTel.: 0381 331166
E-Mail: referendare@olg-rostock.mv-justiz.de
Behörde: Oberlandesgericht Rostock
Frau Schwarz
Ansprechperson für Fragen zu grundsätzlichen Angelegenheiten der AusbildungTel.: 0381 331164
E-Mail: referendare@olg-rostock.mv-justiz.de
Behörde: Oberlandesgericht Rostock
Herr Nack
Ansprechperson für Fragen zu grundsätzlichen Angelegenheiten der AusbildungTel.: 0381 331158
E-Mail: referendare@olg-rostock.mv-justiz.de
Behörde: Oberlandesgericht Rostock