Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (w/m/d) Widerspruchsverfahren nach Unterhaltsvorschussgesetz

Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt für ein Kind zahlt oder dies nicht kann. In einem solchen Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschussstelle der Jugendämter zunächst in Vorleistung. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer solchen Leistung sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Der Kommunale Sozialverband M-V (ab 1. Januar 2026 das LAGuS) ist Widerspruchsbehörde nach § 3 des Gesetzes zur Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes - UVG für Ausgangsbescheide der Unterhaltsvorschussstellen bei den Jugendämtern.
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Ihre Aufgaben
- Bearbeitung von Widerspruchsverfahren (Vorverfahren) in Angelegenheiten des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG)
- Beratung der Behörden und Verfahrensbeteiligten
- Bearbeitung von Kostenfestsetzungsanträgen
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Ihr Profil
vorausgesetzt werden:
- im Beamtenverhältnis die Laufbahnbefähigung für die LG 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeiner Dienst (einschließlich ehem. Sozialverwaltung) bzw.
- im Arbeitsnehmerverhältnis eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder Diplom) in einer verwaltungsrechtlichen oder rechtswissenschaftlichen Studienrichtung oder
- ein Fortbildungsabschluss als Verwaltungsfachwirtin bzw. Verwaltungsfachwirt sowie Tätigkeiten mindestens nach Entgeltgruppe 9 b der EGO zum TV-L
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (vergleichbar C1/C2)
wünschenswert sind:
- anwendungsbereite Kenntnisse im Verwaltungs-und Sozialrecht
- einschlägige Erfahrungen im Aufbau und Erlass von Bescheiden
- Fähigkeit eigenverantwortlich und lösungsorientiert zu arbeiten
- dienstleistungsorientiertes und kommunikationsstarkes Auftreten
- anwendungssicherer Umgang mit MS Office (Word, Excel, Outlook)
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Das bieten wir Ihnen
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Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Fügen Sie Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte eine aktuelle Beurteilung bzw. ein aktuelles Arbeits-oder Zwischenzeugnis bei.
Datenschutzhinweise
Ihre personenbezogenen Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Unterlagen zu den Akten genommen und die personenbezogenen Daten gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten werden diese unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet bzw. gelöscht. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen:
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Weiterführende Informationen
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Ansprechperson(en)
Frau Susanne Jörn
Ansprechperson für Fragen zum AufgabengebietTel.: 0385 39689940
E-Mail: joerns@ksv-mv.de
Frau Jana Baßler-Bahn
Ansprechperson für Fragen zum BewerbungsverfahrenTel.: 0385 58859072
E-Mail: jana.bassler-bahn@lagus.mv-regierung.de
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Lage der Einsatzdienststelle(n)