Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (w/m/d) für Genehmigungen nach KiföG M-V

Nach § 11 Abs. 4 Satz 1 KiföG M-V erfolgen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen grundsätzlich durch Fachkräfte. Diese können nach § 13 Abs. 6 Satz 1 durch Assistenzkräfte unterstützt werden.
Der überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (KSV M-V - Landesjugendamt, ab 01.01.2026 das LAGuS) kann gemäß § 13 Abs. 5 KiföG M-V i.V.m. §§ 8, 9 KJHG-Org M-V im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen erteilen. Voraussetzung für die Ermessensentscheidung ist, dass die Vermittlung der Bildungs- und Erziehungsziele gleichwertig sichergestellt werden kann.
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Ihre Aufgaben
- Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß 13 Abs. 5 KiföG M-V zum Einsatz von Personen anstelle von Assistenz-/Fachkräften
- Bearbeitung von Anträgen gemäß § 13 Abs. 2 S. 2 KiföG M-V auf Feststellung des Vorliegens der pädagogischen Grundqualifizierung
- Beratung von Behörden, Einrichtungsträgern und Privatpersonen
- Bearbeitung rechtlicher Anfragen sowie Stellungnahmen im Rahmen von Verbandsanhörungen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren
- Mitarbeit in Gremien und Arbeitsgruppen
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Ihr Profil
vorausgesetzt werden:
- im Beamtenverhältnis die Laufbahnbefähigung für die LG 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeiner Dienst (einschließlich ehem. Sozialverwaltung) bzw.
- im Arbeitsnehmerverhältnis eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder Diplom) in einer verwaltungsrechtlichen oder rechtswissenschaftlichen Studienrichtung oder
- ein Fortbildungsabschluss als Verwaltungsfachwirtin bzw. Verwaltungsfachwirt sowie Tätigkeiten mindestens nach Entgeltgruppe 9 b der EGO zum TV-L
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (vergleichbar C1/C2)
wünschenswert sind:
- anwendungsbereite Kenntnisse im Verwaltungsrecht
- einschlägige Erfahrungen im Erlass von Bescheiden einschließlich von Nebenbestimmungen
- Fähigkeit eigenverantwortlich und lösungsorientiert zu arbeiten
- anwendungssicherer Umgang mit MS Office (Word, Excel, Outlook)
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Das bieten wir Ihnen
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Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Fügen Sie Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte eine aktuelle Beurteilungen bzw. ein aktuelles Arbeits-oder Zwischenzeugnis bei.
Datenschutzhinweise
Ihre personenbezogenen Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Unterlagen zu den Akten genommen und die personenbezogenen Daten gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten werden diese unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet bzw. gelöscht. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen:
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Weiterführende Informationen
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Ansprechperson(en)
Frau Susanne Jörn
Ansprechperson für Fragen zum AufgabengebietTel.: 0385 39689940
E-Mail: joerns@ksv-mv.de
Frau Jana Baßler-Bahn
Ansprechperson für Fragen zum BewerbungsverfahrenTel.: 0385 58859072
E-Mail: jana.bassler-bahn@lagus.mv-regierung.de
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Lage der Einsatzdienststelle(n)