Offene Stelle

Schulrätin bzw. Schulrat (w/m/d) untere Schulaufsicht beim Staatlichen Schulamt Schwerin

Eine Frau sitzt in einem Büro vor ihrem Computer. Sie telefoniert konzentriert und macht sich Notizen.
© Oksana Kuzmina / Fotolia
Einsatz­dienststelle(n)

Staatliches Schulamt Schwerin
Friedrich-Engels-Straße 47
19061 Schwerin
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Bewerbung bis
30.05.2025
Arbeitsbeginn
schnellstmöglich
Beschäftigungs­dauer
unbefristet
Arbeitszeit
Vollzeit, teilzeitfähig
Besoldung/ Entgeltgruppe
A 15 LBesG M-V bzw. E 15 TV-L
Übersicht der Verdienst­möglichkeiten
Ansprech­person(en)
Job-ID
12519

Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Staatlichen Schulamt Schwerin die Stelle einer Schulrätin bzw. eines Schulrates zur Wahrnehmung der unteren Schulaufsicht über Grundschulen, Regionale Schulen, Regionale Schulen mit Grundschulen sowie Förderschulen gemäß § 97 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern unbefristet zu besetzen.

Der Dienstort ist in Schwerin.

  • Ihre Aufgaben

    • Wahrnehmung der Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht über allgemeinbildende Schulen im Primar- und Sekundarbereich I sowie über Förderschulen im Zuständigkeitsbereich
    • Mitarbeit in Arbeitsgruppen der obersten und unteren Schulaufsicht
    • Wahrnehmung von Generalien/ Arbeitsschwerpunkten
    • Aufsicht über Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Schulleitungen
    • Beratung und Unterstützung der Schulen
    • Zusammenarbeit mit dem Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS)
    • Zusammenarbeit mit dem Unterstützungssystem im Institut für Qualitätsentwicklung M-V
    • Bearbeitung inhaltlicher Fragestellungen u. a. bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften der obersten Schulaufsicht
    • Planung und Verwaltung der unterstützenden pädagogischen Fachkräfte
  • Ihr Profil

    • Erste und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für Gymnasien, Regionale Schulen, Realschulen bzw. Haupt- und Realschulen, Grundschulen oder Sonderpädagogik oder - soweit Sie über eine Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR verfügen - eine im Wege der Bewährung erworbene Lehrbefähigung für Gymnasien, Regionale Schulen, Realschulen bzw. Haupt- und Realschulen, Grundschulen oder Sonderpädagogik bzw. eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation. Als gleichwertig werden insbesondere die Qualifikationen gemäß KMK-Beschluss "Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen vom 22.10.1999 in der jeweils gültigen Fassung angesehen 
    • Ferner werden außerhalb von Deutschland ausgebildete Lehrkräfte mit einer Gleichwertigkeits-feststellung für das Lehramt für Gymnasien, Regionale Schulen, Realschulen bzw. Haupt- und Realschulen, Grundschulen oder Sonderpädagogik nach den Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern als gleichwertig angesehen
    • Erfüllung der Voraussetzungen für die Übertragung eines Amtes in der Bildungsverwaltung gemäß der Bildungsdienst-Laufbahnverordnung i. d. F. vom 18.06.2020 oder
    • die Bereitschaft, die erforderliche Qualifizierung nach Maßgabe der Rechtsverordnung auf Grundlage des § 20 Absatz 2 Nummer 3 des Lehrerbildungsgesetzes zu absolvieren

    Bitte "Weiterführende Informationen" beachten!!!

  • Das bieten wir Ihnen

    • Bei Vorliegen der tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung in der Entgeltgruppe 15 TV-L bzw. die Besoldung nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG M-V.
    • eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
    • flexible Arbeitszeiten
    • 30 Tage Urlaub
    • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
    • Weiterbildungsmöglichkeiten, insbesondere durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege
    • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

    Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

    Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

    Sofern mit dem Bewerbungsschreiben die Einsichtnahme in die Personalakte gestattet wird, kann auf das Beifügen von Zeugnissen/Beurteilungen o. ä. verzichtet werden.

    Die Landesregierung ist bestrebt, den Anteil der Frauen in allen Teilen der Landesverwaltung, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Entsprechend qualifizierte Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich auf die ausgeschriebene Stelle zu bewerben.

    Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.

    Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Lagerungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis. Durch die Bewerbung erklären Sie sich zudem mit der Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten ausschließlich für den Bewerbungsprozess einverstanden. Die Daten werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsprozesses gelöscht.

    Darüber hinaus bietet Ihnen das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, Ihre personenbezogenen Daten aus dem Bewerbungsverfahren in unseren Bewerbungspool aufzunehmen. Dies gibt uns die Möglichkeit, Sie proaktiv auf weitere attraktive Stellen in unserem Hause aufmerksam zu machen. Zu diesem Zweck verarbeiten und nutzen wir Ihre Daten für eine Dauer von bis zu zwei Jahren. Unter folgendem Link finden Sie hierzu ausführliche Informationen:  https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Ministerium/Datenschutzhinweise

    Sollten Sie Interesse an unserem Bewerbungspool haben, teilen Sie uns bitte schriftlich Ihren Wunsch zur Aufnahme mit.

    Datenschutzhinweise

    Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen:

    Datenschutzbestimmungen zu Ihrer Bewerbung

  • Weiterführende Informationen

    Ergänzung Anforderungsprofil:

    • nachgewiesene Deutschkenntnisse entsprechend dem C2-Sprachniveau des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) (Die Voraussetzung wird bei deutschen Muttersprachlern als erfüllt angesehen. Andere Bewerberinnen und Bewerber bringen bitte ein entsprechendes Sprachzertifikat bei.)
    • ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Eigen-initiative, Teamfähigkeit, Flexibilität, Organisations-fähigkeit, Belastbarkeit, Motivation sowie überdurch-schnittliches Engagement und Mobilität
    • sichere fundierte PC- Anwendungskenntnisse (Word, Excel, Power Point)

  • Ansprechperson(en)

    Frau Weski
    Ansprechperson für Fragen zur Stellenausschreibung

    Tel.: 0385 588 17136

    Herr Gatz
    Ansprechperson für fachliche Fragen

    Tel.: 0385 588 78160

  • Lage der Einsatzdienststelle(n)