Offene Stelle

Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (w/m/d) Ermittlungen im Bereich Cybercrime

Einsatz­dienststelle(n)

Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg
Stargarder Straße 6
17033 Neubrandenburg
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Anzahl Stellen
4
Bewerbung bis
06.07.2025
Arbeitsbeginn
schnellstmöglich
Beschäftigungs­dauer
unbefristet
Arbeitszeit
Vollzeit, teilzeitfähig
Besoldung/ Entgeltgruppe
Ansprech­person(en)
Job-ID
12719

Sie möchten uns mit Ihrem Expertenwissen bei der Bekämpfung im Bereich Cybercrime unterstützen und einen gesellschaftlichen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit leisten? Die Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg sucht vier Spezialistinnen oder Spezialisten für Ermittlungen im Bereich Cybercrime. Entscheiden Sie sich für eine sichere Beschäftigung als Beamtin bzw. Beamter im Polizeivollzugsdienst und werden Sie Teil unseres Teams. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

  • Ihre Aufgaben

    Ermittlung im Bereich Cybercrime - eigenständiges Führen von Ermittlungsverfahren zu internet- und computergestützten Straftaten, darunter Hackerangriffe, Identitätsdiebstahl und digitale Betrugsdelikte

    Abwehr und Analyse von Cyberangriffen - Analyse sicherheitsrelevante Vorfälle, Identifizieren unberechtigte Zugriffe auf IT-Systeme und Mitwirkung bei der Bekämpfung krimineller IT-Infrastrukturen

    Technische Unterstützung und Beratung - Beratung von Ermittlungs- und Gefahrenabwehrteams in komplexen IT-Fragestellungen und aktive Unterstützung bei polizeilichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität

    Digitale Spuren- und Beweissicherung - Sichern, Analysieren und Bewerten digitaler Beweismittel an virtuellen Tatorten

    Einsatz in besonderen polizeilichen Lagen - Übernahme von Sonderaufgaben in spezifischen Einsatzsituationen, die besondere technische Expertise erfordern

  • Ihr Profil

    Bereitschaft und Eignung zur Verbeamtung

    Fachliche Qualifikation (müssen zum Einstellungsdatum vorliegen)

    • abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium der Fachrichtung Informatik, Wirtschaftsinformatik,  Elektrotechnik/Elektronik, Informations- und Nachrichtentechnik oder ein vergleichbarer Studienabschluss
    • Führerschein der Klasse B
    • fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet Informations- und Kommunikationstechnik, insbesondere:
      • Rechnerarchitekturen, Betriebssysteme, Netzwerke und Kommunikationssysteme
      • Risiken und Schwachstellen heutiger Anwendungssoftware und deren Betriebsumgebungen
      • Internettechnologien und Zertifizierungsverfahren
      • Analyse und Abwehr von Netzangriffen
      • im Bereich internetspezifischer Programmiersprachen und von Datenbanksystemen
      • Informationssicherheit

    Persönliche Kompetenzen

    • Analytisches und strukturiertes Denken
    • Hohe Belastbarkeit und Stressresistenz
    • Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke
    • Eigeninitiative und selbstständiges Arbeiten
    • gute Englischkenntnisse
    • Bereitschaft zur
      • kontinuierlichen Weiterbildung
      • Teilnahme an Einsätzen und Dienstreisen
  • Das bieten wir Ihnen

    • Verbeamtung im Polizeivollzugsdienst
    • Anspruch auf Heilfürsorge (keine Zahlung von Krankheitsversicherungsbeiträgen
    • Beförderungsoptionen nach dem Landesbesoldungsgesetz M-V
    • eine attraktive Altersabsicherung
    • die Möglichkeit zur Weiterbildung
    • eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
    • flexible Arbeitszeiten
    • 30 Tage Urlaub
    • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
    • die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
    • Möglichkeit zum Dienstradleasing
    • Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Dienstjubiläen)
    • Stellenzulagen und Familienzuschläge, Erfahrungsstufen
    • Dienstsportangebot
  • Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

    Auswahlverfahren

    Das mehrteilige Auswahlverfahren beinhaltet ggf. ein Assessment-Center (AC) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) in Güstrow sowie ein Auswahlgespräch mit fachlichem Test in der Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg. Ein Sporttest ist nicht vorgesehen.

    Ernennung im Polizeivollzugsdienst

    Es ist beabsichtigt, die erfolgreichen Bewerberinnen bzw. die erfolgreichen Bewerber im gehobenen Polizeivollzugsdienst zu ernennen. In das Beamtenverhältnis auf Probe kann grundsätzlich nur eingestellt werden, wer das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Hat sich die Einstellung gemäß § 18a Landesbeamtengesetz M-V verzögert, erhöht sich die Höchstaltersgrenze. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die nach dem Beamtenstatusgesetz und dem Landesbeamtengesetz M-V erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich einer ärztliche Einstellungsuntersuchung (Anforderungen für den allgemeinen Verwaltungsdienst ausreichend) unterziehen.

    Einstellung/Beförderung

    Grundsätzlich erfolgt die Einstellung im ersten Einstiegsamt des gehobenen Dienstes (A9E LBesG M-V). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Einstellung im ersten Beförderungsamt (A10 LBesG MV). Der Dienstposten ist nach den Besoldungsgruppen A 9/10 LBesG M-V bewertet, d. h. eine Beförderung ist bis zur Besoldungsgruppe A10 LBesG M-V möglich. Die Besoldung erhöht sich regelmäßig anhand von Erfahrungsstufen.

    Polizeifachliche Unterweisung

    Während der dreijährigen Probezeit erfolgen polizeifachliche Unterweisungen in Modulform an der FHöVPR in Güstrow. Diese beinhalten die Vermittlung von Kenntnissen über Aufgaben und Befugnisse des Polizeivollzugsdienstes aus rechtlicher und praktischer Sicht ebenso wie die Ausbildung in Selbstverteidigung, an der Waffe und in Eigensicherung.

    Der Nachweis über die geforderten Qualifikationen (Zeugnis, Führerschein, u. ä.) ist der Bewerbung beizufügen, da anderenfalls die Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann. Bei ausländischen Berufsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Nähere Informationen hierzu können der Internetseite der Zentralstelle für ausländische Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org\zab entnommen werden.

    Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei einer Behörde abgefordert wird.

    Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

    Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.

    Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.

    Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

    Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

    Datenschutzhinweise

    Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen:

    Datenschutzbestimmungen zu Ihrer Bewerbung

  • Weiterführende Informationen

    Für mehr Informationen zur Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg klicken Sie bitte hier: https://www.polizei.mvnet.de/Polizei/PPNB/KPI-NB/

  • Ansprechperson(en)

    Herr Herder
    Ansprechperson für Fragen zur Stellenausschreibung

    Tel.: 0395 55823030
    E-Mail: personal-kpi.neubrandenburg@polmv.de
    Behörde: Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg

    Frau Neumann
    Ansprechperson für Fragen zur Stellenausschreibung

    Tel.: 0395 55823020
    E-Mail: personal-kpi.neubrandenburg@polmv.de
    Behörde: Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg

  • Lage der Einsatzdienststelle(n)