Justizhelferin bzw. Justizhelfer (w/m/d) bei dem Amtsgericht Pasewalk

Gesucht wird zur Verstärkung der Justizwachtmeisterei eine aufgeschlossene und motivierte Mitarbeiterin bzw. ein aufgeschlossener und motivierter Mitarbeiter, der/die bereit ist, sich abwechslungsreichen Aufgaben zu stellen.
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Ihre Aufgaben
Erledigung der nach der Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst Mecklenburg-Vorpommern übertragenen Aufgaben. Dazu gehören insbesondere:
- Sitzungs-, Vorführ-, Sicherheits-, Ordnungs- und Aufsichtsdienste
- Boten- und Kurierdienste
- Telefon- und Auskunftsdienste
- Führen und Pflegen von Dienstfahrzeugen
- Besorgung des Schriftgutverkehrs (Aktenumlauf)
- Bearbeiten des elektronischen Posteingangs und -ausgangs
- Kopierarbeiten, Scanarbeiten
- Verwaltung weggelegten Schriftgutes (Archivverwaltung) und die Mitarbeit bei der Aussonderung, Ablieferung und Vernichtung von Schriftgut
- Verwaltung der Bedarfsermittlung und Ausgabe von Vordrucken und Büromaterial
- Mitarbeit im Büchereidienst.
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Ihr Profil
- mindestens Hauptschulabschluss oder ein vergleichbarer Bildungsstand
- abgeschlossene Berufsausbildung
- Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B
- fundierte Kenntnisse im Umgang mit PC-Technik
Darüber hinaus sollten Sie körperlich belastbar, teamfähig und zuverlässig sein, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sowie eine offene und kommunikative Art besitzen.
Das Amtsgericht verfügt über eine Zweigstelle in Anklam. Bewerber (w/m/d) müssen die Bereitschaft für den Einsatz in Pasewalk und Anklam mitbringen.
Vorbehaltlich des Vorhandenseins besetzbarer Planstellen und der organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung des Vorbereitungsdienstes für die Justizwachtmeisterlaufbahn ist u.U. bei Feststellung der Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt, möglich. Für diesen Fall darf zum Einstellungszeitpunkt, dem 01.01. des jeweiligen Jahres, das 35. Lebensjahr, bei Vorliegen einer Schwerbehinderung das 38. Lebensjahr noch nicht vollendet sein (§ 18a Abs. 5 Landesbeamtengesetz M-V).
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Das bieten wir Ihnen
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Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Mit der Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- aktueller Lebenslauf
- Schulabgangszeugnis
- Berufsabschlusszeugnis mit Noten
- Arbeitszeugnisse soweit vorhanden
- sonstige Qualifikationen
Einstellungsvoraussetzung ist ein Führungszeugnis ohne Eintrag. Dieses ist im Fall der Einstellung vorzulegen.
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung der Bewerbung gilt das Einverständnis hierzu als erklärt.
Datenschutzhinweise
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen: -
Ansprechperson(en)
Frau Althaber
Ansprechperson für Fragen zur StellenausschreibungTel.: 0395 5444371
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Lage der Einsatzdienststelle(n)