Offene Stelle

Justizhelferin bzw. Justizhelfer (w/m/d) bei dem Landgericht Neubrandenburg

Eine Frau in Justiz-Uniform sitzt hinter einer Scheibe und blickt freundlich lächelnd in die Kamera. Im Hintergrund beugt sich ein Kollege Richtung Computer.
© Justizministerium MV
Einsatz­dienststelle(n)

Landgericht Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 15 - 18
17033 Neubrandenburg

Anzahl Stellen
2
Bewerbung bis
05.09.2025
Arbeitsbeginn
ab 01.01.2026
Beschäftigungs­dauer
befristet bis 31.12.2026
Arbeitszeit
Vollzeit, teilzeitfähig
Besoldung/ Entgeltgruppe
Ansprech­person(en)
Job-ID
13685

Gesucht wird zur Verstärkung der Justizwachtmeisterei eine aufgeschlossene und motivierte Mitarbeiterin bzw. ein aufgeschlossener und motivierter Mitarbeiter, der/die bereit ist, sich abwechslungsreichen Aufgaben zu stellen.

  • Ihre Aufgaben

    Erledigung der nach der Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst Mecklenburg-Vorpommern übertragenen Aufgaben. Dazu gehören insbesondere:

    • Sitzungs-, Vorführ-, Sicherheits-, Ordnungs- und Aufsichtsdienste
    • Boten- und Kurierdienste
    • Telefon- und Auskunftsdienste
    • Führen und Pflegen von Dienstfahrzeugen
    • Besorgung des Schrifgutverkehrs (Aktenumlauf)
    • Bearbeiten des Posteingangs und -ausgangs
    • Bearbeiten des elektronischen Posteingangs und -ausgangs  
    • Kopierarbeiten, Scanarbeiten
    • Verwaltung weggelegten Schriftgutes (Archivverwaltung) und die Mitarbeit bei der Aussonderung, Ablieferung und Vernichtung von Schriftgut
    • Verwaltung der Bedarfsermittlung und Ausgabe von Vordrucken und Büromaterial
    • Mitarbeit im Büchereidienst
  • Ihr Profil

    • mindestens Hauptschulabschluss oder ein vergleichbarer Bildungsstand
    • abgeschlossene Berufsausbildung
    • Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B
    • fundierte Kenntnisse im Umgang mit PC-Technik

    Darüber hinaus sollten Sie körperlich belastbar, teamfähig und zuverlässig sein, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sowie eine offene und kommunikative Art besitzen.

    Vorbehaltlich der organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung des Vorbereitungsdienstes für die Justizwachtmeisterlaufbahn wird geprüft, ob bei Feststellung der Eignung des Bewerbers (m/w/d) eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1, 1.Einstiegsamt (Justizwachtmeisterlaufbahn) zum 01.01.2027 möglich ist. Für diesen Fall darf zum Einstellungszeitpunkt das 35. Lebensjahr, bei Vorliegen einer Schwerbehinderung das 38. Lebensjahr noch nicht vollendet sein (§ 18a Abs. 5 Landesbeamtengesetz M-V).

  • Das bieten wir Ihnen

    • die Möglichkeit zur Weiterbildung
    • flexible Arbeitszeiten
    • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
    • eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
    • 30 Tage Urlaub
    • die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
  • Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

    Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

    Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.

    Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.

    Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne Sachgrund befristet erfolgen soll, können wir Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern gestanden haben, leider nicht berücksichtigen.

    Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

    Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

    Mit der Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:

    - aktueller Lebenslauf

    - Schulabgangszeugnis

     - Berufsabschlusszeugnis mit Noten

     - Arbeitszeugnisse soweit vorhanden

     - sonstige Qualifikationen.

    Einstellungsvoraussetzung ist ein Führungszeugnis ohne Eintrag. Dieses ist im Fall der Einstellung vorzulegen.

    Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung der Bewerbung gilt das Einverständnis hierzu als erklärt.

    Datenschutzhinweise

    Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen:

    Datenschutzbestimmungen zu Ihrer Bewerbung

  • Ansprechperson(en)

    Frau Althaber
    Ansprechperson für Fragen zur Stellenausschreibung

    Tel.: 0395 5444371