Ihre Bewerbung nimmt die Dienststelle Polizeipräsidium Rostock, Polizeiinspektion Rostock gern auf folgendem Weg entgegen:
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Online-Bewerbung
Für Ihre vollständige Bewerbung benötigen wir neben den nachfolgenden Angaben Ihr Anschreiben, Ihren Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und sonstige Dokumente. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Bewerbungsverfahren in der Stellenausschreibung.
Ihre Daten werden erst nach Ihrer Bestätigung ("Absenden") an uns übermittelt. Sollten Sie das Browser-Fenster schließen, ohne Ihre Daten an uns zu übermitteln, gehen Ihre Eingaben leider verloren.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungsunterlagen
Bitte fügen Sie Ihren aussagekräftigen Unterlagen entsprechende Nachweise und ein aktuelles Arbeitszeugnis bzw. eine Kopie Ihrer letzten Regelbeurteilung bei. Vorrangig erfolgt die Auswahl unter Zugrundelegung der Bewerbungsunterlagen anhand der dienstlichen Beurteilungen bzw. von Arbeitszeugnissen. Ergänzend hierzu ist die Durchführung eines Auswahlverfahrens vorgesehen.
Verbeamtung
Da es sich um einen Dienstposten mit hoheitlichen Tätigkeiten handelt, ist die Einstellung einer Beamtin bzw. eines Beamten obligatorisch. Nicht-verbeamtete Bewerberinnen und Bewerbern müssen daher die Voraussetzungen für eine Verbeamtung im gehobenen Verwaltungsdienst erfüllen. In das Beamtenverhältnis auf Probe kann grundsätzlich nur eingestellt werden, wer das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Hat sich die Einstellung gemäß § 18a Abs. 2 S. 2 und/oder Abs. 3 LBG M-V verzögert, erhöht sich die Höchstaltersgrenze. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die nach dem Beamtenstatusgesetz und dem Landesbeamtengesetz M-V erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich einer ärztliche Einstellungsuntersuchung unterziehen.
Einstellung/Beförderung
Grundsätzlich erfolgt die Einstellung im ersten Einstiegsamt des gehobenen Dienstes (A 9E LBesG M-V). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Einstellung im ersten Beförderungsamt (A 10 LBesG M-V). Der Dienstposten ist nach den Besoldungsgruppen A 10/11 LBesG M-V bewertet, d. h. eine Beförderung ist bis zur Besoldungsgruppe A 11 LBesG M-V möglich. Die Besoldung erhöht sich regelmäßig anhand von Erfahrungsstufen.
Führungszeugnis
Von der erfolgreichen Bewerberin bzw. dem erfolgreichen Bewerber wird die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Behördenführungszeugnis) gefordert. Die Kosten hierfür werden nicht übernommen.
Bewerbungen von Landesbediensteten
Beschäftigte der Landesverwaltung M-V werden bei der Stellenbesetzung bevorzugt berücksichtigt.
Wir unterstützen Sie beim Erwerb noch fehlender (IT-)Kenntnisse und sorgen durch eine Einarbeitung dafür, dass Sie sich schnell in den Aufgaben/Abläufen zurechtfinden.
Datenschutzhinweise
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen: