Datenschutzhinweise zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung durch das Polizeipräsidium Rostock
Im Folgenden informieren wir Sie nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten von Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur Einstellung durch das Polizeipräsidium Rostock.
1. Verantwortliche Behörde für die Datenerhebung / -verarbeitung
Polizeipräsidium Rostock
Straße der Demokratie 1
18196 Waldeck
Telefon: (038208) 888‑0
E-Mail-Adresse: pp.rostock@polmv.de
Internet-Adresse: https://www.polizei.mvnet.de/Polizei/PPHRO/
2. Datenschutzbeauftragte
Die Datenschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Rostock können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Frau Hanna Baumhaker
Telefon: (038208) 888-2033
E-Mail: datenschutz-pp.rostock@polmv.de
3. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenerhebung und -verarbeitung
Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung ist es, eine rechtmäßige Prüfung Ihrer Bewerbung im Rahmen des Einstellungsverfahrens vollziehen zu können. Hierfür speichern wir die von Ihnen uns zur Verfügung gestellten Daten, soweit sie für die Bewerbung erforderlich sind.
Auf Basis der für die Bewerbung relevanten übermittelten Daten prüfen wir, ob Sie zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens eingeladen werden können. Gegebenenfalls erheben wir im Falle von grundsätzlich geeigneten Bewerbungen weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung in Umsetzung des verfassungsrechtlich verankerten Prinzips der Bestenauslese wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung im Polizeipräsidium Rostock in Betracht, werden Sie gesondert über die im Rahmen des Einstellungsverfahrens zu erhebenden personenbezogenen Daten informiert.
Im Bereich der Tarifbeschäftigten sind Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung und -verarbeitung Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO, Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b) und h) DSGVO, Artikel 88 Absatz 1 DSGVO, § 10 Absatz 2 Landesdatenschutzgesetz, § 611 Bürgerliches Gesetzbuch, § 3 Absatz 5 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder sowie ggf. spezialgesetzliche Normen (§ 3 Abs. 5 TV-Ärzte, § 3 Abs. 5 TV-Forst, § 4 TVA-L BBiG, § 4 TVA-L Pflege, § 4 TV-Prakt, § 31 Abs. 2 StVZO, § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 FeV, § 12 i. V. m. Anlage 6 Nr. 2 FeV, etc.).
Im Bereich der Beamtinnen und Beamten sind Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung und -verarbeitung Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a), c), e) DSGVO, Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b), h) DSGVO, Artikel 88 Absatz 1 DSGVO, § 50 Beamtenstatusgesetz, §§ 84 ff. Landesbeamtengesetz, § 10 Absatz 2 Landesdatenschutzgesetz.
4. Speicherdauer
Sollten Sie während des Bewerbungsverfahrens Ihre Bewerbung zurücknehmen, vernichten wir die von Ihnen im Rahmen der Bewerbung übermittelten Daten nach Ablauf von sechs Monaten nach Ihrer Mitteilung über die Bewerbungsrücknahme.
Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung erfolgt die Löschung Ihrer gewonnenen personenbezogenen Daten sechs Monate nach Mitteilung der Absage.
Die zuvor genannte Speicherfrist von sechs Monaten verlängert sich im Fall einer Klage, zur Sicherstellung der Nachprüfbarkeit der Einstellungsentscheidungen, bis zum dem Zeitpunkt, an dem die Entscheidung eines Gerichts über die Klage rechtkräftig wird.
Erfolgt eine Einstellung, so werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten, insbesondere bzgl. der Anlage von Personalakten, informiert.
5. Empfänger oder Kategorie von Empfängern
Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens durch folgende Personen erhoben und verarbeitet:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachbereichs Personal des Führungsstabs bzw. der betroffenen Dienststelle sowie deren Vorgesetzte
- fachlich zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle, zu der die ausgeschriebene Stelle gehört sowie deren Vorgesetzte
- zuständige Interessenvertretung
- zuständige Gleichstellungsbeauftragte
6. Auskunfts- und weitere Rechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen weitere, nachfolgend genannte Rechte zu:
- Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sind unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet worden, steht Ihnen ein Recht zur Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 Abs. 1 DSGVO).
Sie haben ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz. Den Landesbeauftragten für den Datenschutz erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Postanschrift
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Schloss Schwerin
Lennéstraße 1
19053 Schwerin
Dienststelle
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
2. Obergeschoss
Werderstraße 74a
19055 Schwerin
Telefon: 0385 59494 0
E-Mail: info@datenschutz-mv.de
Internetseite: www.datenschutz-mv.de; www.informationsfreiheit-mv.de
Wird während des Bewerbungsverfahrens die Löschung der Bewerbungsdaten begehrt, wird dies als Rücknahme der Bewerbung gewertet. Dies führt zur Beendigung der Prüfung Ihrer Bewerbung. Die Möglichkeit der erneuten Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt bleibt davon unberührt.
Sollten Sie weitere Informationen wünschen oder Fragen haben, wenden Sie sich gern an uns oder an die Datenschutzbeauftragte Frau Hanna Baumhaker.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sachbereich Personal im Dezernat 3 des Führungsstabs des Polizeipräsidiums Rostock