Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Karriereportal der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (die Website https://karriere-in-mv.de).

Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, das Karriereportal der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Bedienhinweise

Klicken Sie oben in der Kopfzeile auf „Kontrastversion“, um von der normalen Webansicht zu einer kontrastreichen Version ohne Farben zu wechseln.

Klicken Sie oben in der Kopfzeile auf den Button „A+“, um schrittweise die Schriftgröße zu erhöhen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das Karriereportal der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V überwiegend vereinbar.

Die Barrierefreiheit des Karriereportals der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern wird regelmäßig überprüft. Aufgrund der Prüfungsergebnisse streben wir an, die Barrierefreiheit in technischer und redaktioneller Hinsicht kontinuierlich zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Deutsche Gebärdensprache: Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
  • Ein Link ist gegebenenfalls nicht eindeutig identifizierbar, wenn die Farbe das einzige Unterscheidungsmerkmal ist.
  • Die sichtbare Beschriftung und die zugängliche Bezeichnung eines interaktiven Elements stimmen nicht in jedem Fall überein.
  • Ein interaktives Element entspricht nicht in jedem Fall der Mindestgröße oder dem Mindestabstand.
  • Der Farbkontrast erfüllt nicht in jedem Fall die Mindestanforderungen an den Farbkontrast.
  • Auf manchen Seiten fehlen Seitenüberschriften oder sind die Überschriften nicht strukturiert oder es fehlt Inhalt nach der Überschrift.
  • Nicht jedes Formularelement hat ein beschreibendes Text-Label.
  • Die Autovervollständigung funktioniert nicht in jedem Fall wie vorgesehen.
  • Links, Bilder und Schaltflächen haben nicht in jedem Fall einen Alternativtext.
  • Für ein Video gibt es keine Alternative zum visuellen Inhalt und keine Untertitel.

Wir arbeiten bereits an der Verbesserung der Barrierefreiheit.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.03.2025 erstellt.

Eine automatisierte Prüfung mit dem Tool „Siteimprove“ ist Grundlage für die Auflistung der nicht barrierefreien Inhalte.

Die Erklärung wurde zuletzt am 26.03.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Website? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Link zum Kontaktformular

Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.

Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Für die barrierefreie Zugänglichkeit des Karriereportals der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist zuständig:

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Zentrales Personalmanagement
Schloßstraße 9-11
19053 Schwerin

E-Mail: pem@fm.mv-regierung.de

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Absatz 1 BITVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, die Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Per digitalem Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V

Per E-Mail an ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de

Per Brief an Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V, Werderstraße 124, 19055 Schwerin

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter www.barrierefreies-web-mv.de.