Professur W2 Unternehmens- und Steuerrecht
Die HS Wismar ist eine gut aufgestellte u. leistungsstarke Hochschule mit enger Bindung zur lokalen Wirtschaft u. Kultur. Durch ihre 3 Fakultäten mit d. Schwerpunkten Technik, Wirtschaft u. Gestaltung bietet sie eine hervorragende Basis für interdisziplinäre Forschung u. moderne Lehre. Die Hansestadt Wismar als enger Partner gehört zum UNESCO Weltkulturerbe u. ist mit ihrer unmittelbaren Lage an der Ostsee ein attraktiver Studien- u. Arbeitsort.
-
Ihre Aufgaben
Die Professur vertritt das Fachgebiet Steuer- u. Unternehmensrecht in den wirtschaftsrechtlichen Bachelor- u. Masterprogrammen der Fakultät. Die Professur trägt wesentlich dazu bei, die Studierenden auf eine anspruchsvolle und praxisnahe Tätigkeit in Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder in unternehmensinternen Rechts- und Compliance-Abteilungen vorzubereiten.
Zum Aufgabenprofil gehören
- Lehre in den Kerngebieten des Steuer- und Unternehmensrechts.
- Praxisorientierte Ausbildung von Studierenden durch Fallstudien und anwendungsbezogene Lehrformen.
- Vermittlung grundlegender akademischer und berufsbezogener Kompetenzen.
Besonderer Wert wird auf die Fähigkeit gelegt,
- digitale und technologische Entwicklungen - insbesondere künstliche Intelligenz, Automatisierung und datenbasierte Systeme (z. B. DATEV, Compliance-Tools) - in die Lehre zu integrieren,
- Studierende auf eine IT- und KI-unterstützte berufliche Praxis an der Schnittstelle von Recht, Technologie und Wirtschaft vorzubereiten,
- und gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen das bestehende Fallstudienkonzept an die aktuellen technologischen und didaktischen Entwicklungen anzupassen.
-
Ihr Profil
Erwartet werden
- abgeschlossenes Hochschulstudium
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (in der Regel durch Nachweis einer Promotion)
- mindestens fünfjährige Berufspraxis, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs
- Fundierte wissenschaftliche Qualifikation im Steuer- und Unternehmensrecht
- Praxisnahe Berufserfahrung in einem einschlägigen Tätigkeitsfeld (z. B. Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensrecht, Compliance)
- Pädagogische Eignung und Erfahrung in der akademischen Lehre
- Bereitschaft zur Weiterentwicklung der wirtschaftsrechtlichen Studiengänge der Fakultät
Wir bieten eine vielseitige Tätigkeit mit Gestaltungsspielraum in Lehre und angewandter Forschung, ein engagiertes Kollegium sowie hervorragende Möglichkeiten zur Mitwirkung an der Weiterentwicklung digitaler Lehr- und Lernkonzepte.
-
Das bieten wir Ihnen
- zertifizierte familiengerechte Hochschule
- teamorientierten Hochschulumfeld mit abwechslungsreichem Arbeitsplatz
- eine attraktive Altersabsicherung
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- die Möglichkeit zur Weiterbildung
- flexible Arbeitszeiten
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- 30 Tage Urlaub
- die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
- Ladestation für E-Autos in Campusnähe
- kostenlose Parkmöglichkeiten in Campusnähe
-
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Die Professur wird im Beamten- oder Angestelltenverhältnis besetzt. Hinsichtlich der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen wird auf § 58 LHG M-V, bezüglich der dienstrechtlichen Stellung auf § 61 LHG M-V, verwiesen.
§ 58 LHG M-V - Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
(1) Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens
1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
2. pädagogische Eignung,
3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
4. darüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,
a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Absatz 2),
b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder
c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
(2) Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation erbracht; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. Satz 1 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt. Die Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet.
(3) Auf eine Stelle, deren Funktionsbezeichnung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, soll nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis nachweist. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c erfüllen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können solche Professorinnen und Professoren berufen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a oder b erfüllen.
(4) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und den Absätzen 2 und 3 als Professorin oder Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.
(5) Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist.
Datenschutzhinweise
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen: -
Weiterführende Informationen
-
Ansprechperson(en)
Herr Peter Spierling
Ansprechperson für PersonalfragenTel.: 03841 753-7271
E-Mail: personalabteilung@hs-wismar.de
Herr Prof. Dr. Andreas Steininger
Ansprechperson für fachliche Fragen (Vorsitzende der Berufungskommission)Tel.: 03841 753–7301
E-Mail: andreas.steininger@hs-wismar.de
-
Lage der Einsatzdienststelle(n)