Offene Stelle

Professur W2 Grafikdesign und Art Direction für Analog- und Digitalkultur

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch vor ihrem Computer. Ein Kollege und eine Kollegin stehen links und rechts daneben und blicken ebenfalls auf den Bildschirm. Der Kollege zeigt etwas am Bildschirm.
© bernardbodo / Fotolia
Einsatz­dienststelle(n)

Hochschule Wismar
Philipp-Müller-Str. 14
23966 Wismar
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Bewerbung bis
07.06.2026
Arbeitsbeginn
ab 01.03.2027
Beschäftigungs­dauer
unbefristet
Arbeitszeit
Vollzeit
Besoldung/ Entgeltgruppe
W2 LBesG M-V
Job-ID
15877

Die HS Wismar ist eine gut aufgestellte u. leistungsstarke Hochschule mit enger Bindung zur lokalen Wirtschaft u. Kultur. Durch ihre 3 Fakultäten mit d. Schwerpunkten Technik, Wirtschaft u. Gestaltung bietet sie eine hervorragende Basis für interdisziplinäre Forschung u. moderne Lehre. Die Hansestadt Wismar als enger Partner gehört zum UNESCO Weltkulturerbe u. ist mit ihrer unmittelbaren Lage an der Ostsee ein attraktiver Studien- u. Arbeitsort.

  • Ihre Aufgaben

    • Konzeption, Planung und Durchführung von Lehrveranstaltungen (18 SWS) in deutscher und englischer Sprache im Grund- und Hauptstudium sowie die Betreuung von Abschlussarbeiten entsprechend des oben beschriebenen Anforderungsprofils.
    • Engagement in Lehrkooperationen, angewandter Forschung und im Bereich des Technologie- und Wissenstransfers (z. B. In Symposien, Ausstellungen, Publikationen und Kooperationen mit externen Partnern) sowie der Einwerbung von Drittmitteln (z.B. praxisnahe Lehrveranstaltungen mit Unternehmen und Institutionen.)
    • Aktives Mitwirken in Konzeption und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen zur Verbesserung der Außendarstellung und der Reputation des Studienganges.
    • Stetige Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen der Medienkultur zur eigenen Kompetenzerweiterung und die Übertragung in eine zeitgemäße Lehre.
    • Pflege und Ausbau eines bestehenden Netzwerks in den ausgeschriebenen Bereichen, um die Lehre mit externen Expertinnen und Experten bereichern zu können.

    Die Fakultät Gestaltung vertritt das Konzept der intensiven Betreuung der Studierenden sowie der Mitwirkung an der Selbstverwaltung und der gemeinsamen Weiterentwicklung der Studiengangsprofile und erwartet deshalb eine hohe Präsenz der Lehrenden an der Hochschule.

  • Ihr Profil

    • Abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom/Master) im Bereich Kommunikationsdesign oder eines inhaltlich vergleichbaren Studiengangs,
    • Berufspraktische Tätigkeit (mind. 5 Jahre, davon 3 außerhalb der Hochschule) mit einem Schwerpunkt, z.B. in medienübergreifenden publizistischen Kommunikationsformen der grafischen und typografischen Gestaltung, möglichst in Redaktionen oder Designbüros/- agenturen,
    • Hohes Konzept- und Gestaltungsverständnis bei der Entwicklung eigenständiger Formensprachen und komplexer Designsysteme sowie eine interdisziplinäre Arbeitsweise,
    • Herausragende Reputation durch veröffentlichte Arbeiten in der Breite des Kommunikationsdesigns (z.B. Editorial Design, Corporate Design, generative Gestaltung, räumliche Anwendungen, Signaletik, Social Media, Anwendungen im Bewegtbild ) - zu belegen durch Publikationen, Erfolgen bei renommierten Wettbewerben oder Ausstellungen,
    • Kenntnisse in der Mediengeschichte im Kontext von Typografie, Grafikdesign und Art Direction sowie eine aktive praxisnahe Auseinandersetzung mit deren aktuellen Entwicklungen (z.B. auch der Einfluss und die Nutzung von neuen Technologien),
    • Didaktische Eignung, nachzuweisen durch Lehrerfahrungen, studentische Arbeiten und ein Lehrkonzept, welches das eingangs formulierte Selbstverständnis, die Anforderungen und Ihr Profil vereint.

  • Das bieten wir Ihnen

    • zertifizierte familiengerechte Hochschule
    • teamorientierten Hochschulumfeld mit abwechslungsreichem Arbeitsplatz
    • eine attraktive Altersabsicherung
    • eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
    • die Möglichkeit zur Weiterbildung
    • flexible Arbeitszeiten
    • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
    • 30 Tage Urlaub
    • die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
    • die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
    • Ladestation für E-Autos in Campusnähe
    • kostenlose Parkmöglichkeiten in Campusnähe
  • Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

    Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

    Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.

    Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.

    Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

    Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

    Die Professur wird im Beamten- oder Angestelltenverhältnis besetzt. Hinsichtlich der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen wird auf § 58 LHG M-V, bezüglich der dienstrechtlichen Stellung auf § 61 LHG M-V, verwiesen.

    § 58 LHG M-V - Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren

    (1) Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens

        1.    ein abgeschlossenes Hochschulstudium,

        2.    pädagogische Eignung,

        3.    besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und

        4.    darüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,

            a)        zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Absatz 2),

            b)        zusätzliche künstlerische Leistungen oder

            c)        besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.

    (2) Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation erbracht; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. Satz 1 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt. Die Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet.

    (3) Auf eine Stelle, deren Funktionsbezeichnung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, soll nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis nachweist. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c erfüllen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können solche Professorinnen und Professoren berufen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a oder b erfüllen.

    (4) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und den Absätzen 2 und 3 als Professorin oder Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.

    (5) Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist.

    Datenschutzhinweise

    Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen:

    Datenschutzbestimmungen zu Ihrer Bewerbung

  • Weiterführende Informationen

  • Ansprechperson(en)

    Herr Peter Spierling
    Ansprechperson für Personalfragen

    Tel.: 03841 753-7271
    E-Mail: personalabteilung@hs-wismar.de

    Frau Prof. Sophia Martineck
    Ansprechperson für fachliche Fragen (Vorsitzende der Berufungskommission)

    Tel.: 03841 753–7362
    E-Mail: sophia.martineck@hs-wismar.de

  • Lage der Einsatzdienststelle(n)