Offene Stelle

Professur W2 Entwerfen im Bestand, urbane Transformation

Eine Gruppe von acht Studierenden sitzt um vier zusammengestellte Tische. Der Dozent sitzt halb auf einem Tisch und erklärt den konzentrierten Studierenden etwas.
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Einsatz­dienststelle(n)

Hochschule Wismar
Philipp-Müller-Str. 14
23966 Wismar
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Bewerbung bis
06.09.2026
Arbeitsbeginn
schnellstmöglich
Beschäftigungs­dauer
unbefristet
Arbeitszeit
Teilzeit, 20 Std./Woche
Besoldung/ Entgeltgruppe
W2 LBesG M-V
Job-ID
16605

Die Hochschule Wismar ist eine gut aufgestellte, leistungsstarke und kreative Hochschule mit enger Bindung zur lokalen Wirtschaft und Kultur. Durch ihre drei Fakultäten mit den Schwerpunkten Technik, Wirtschaft und Gestaltung bietet sie eine hervorragende Basis für interdisziplinäre Forschung und moderne Lehre. Die Hansestadt Wismar als enger Partner gehört zum UNESCO Weltkulturerbe und ist mit ihrer unmittelbaren Lage an der Ostsee ein attraktiver Studien- und Arbeitsort.

  • Ihre Aufgaben

    Das Fach "Entwerfen im Bestand, Urbane Transformation" soll in seiner Breite in Forschung und Lehre vertreten werden. Die thematischen Schwerpunkte liegen im architektonischen Entwerfen im Bestand und den Schnittstellen zum städtebaulichen Entwerfen. Um die eigene Entwurfshaltung zu reflektieren und existierende Stadträume zu verstehen, müssen sowohl der historische Kontext als auch die gesellschaftliche, ökonomische und soziale Dimension architektonischer und städtischer Entwicklung betrachtet werden. Auf der Grundlage theoretischer Reflexion baut einerseits die Entwurfslehre sowie andererseits die Prozessgestaltung auf, die eng miteinander verschränkt sind.

    In den konsekutiv aufgebauten Architekturstudiengängen an der Fakultät Gestaltung erfolgt die Lehrvermittlung projektorientiert. Zu den Aufgaben der Professur zählt im Bachelorstudiengang Architektur die Lehre zu Transformations- und Umbauprozessen, welche als Pflichtmodul im vierten Studiensemester angeboten werden. Neben methodischen, planerisch-entwurflichen und instrumentellen Kompetenzen sind auch die sozialen, demographischen, kulturellen und ökologischen Bestimmungen zeitgenössischen architektonischen und städtebaulichen Handelns mit Schwerpunkt Planen und Bauen im Bestand, auch aus einer internationalen Perspektive, zu vermitteln.

  • Ihr Profil

    Gesucht wird eine in Theorie und Praxis ausgewiesene Persönlichkeit mit einem Hochschulabschluss aus dem Bereich Architektur. Auf ein eigenes konzeptstarkes architektonisches/städtebauliches Werk sowie Wissen und anwendungsbezogene Erfahrungen in unterschiedlichen Gebäude- und Stadttypologien in urbanen und ländlichen Räumen wird besonders Wert gelegt.

    Ein Verständnis von Materialien und Tektonik sowie anwendungsorientiertes Wissen über Architekturtheorie und -geschichte sind untrennbar mit Architektur verbunden und von grundlegender Bedeutung für die intelligente Weiterentwicklung von vorhandenen Strukturen, Gebäuden, Städten.

    Für das Angebot fremdsprachiger Lehrveranstaltungen im Masterstudiengang Architektur sind aktive englische Fremdsprachenkenntnisse erforderlich. Zudem sind für die Internationalisierung im Masterstudiengang Architektur Erfahrungen bei internationalen Projekten von Vorteil. Einschlägige Lehrerfahrungen sind nachzuweisen. Forschungs- und Drittmittelerfahrungen sind erwünscht.

    Bewerbende müssen bereit sein, das Fachgebiet in Lehre und anwendungsbezogener Forschung zu vertreten.

    Darüber hinaus soll die zukünftige Stelleninhaberin oder der zukünftige Stelleninhaber bereit sein, bei interdisziplinären Lehr- und Forschungsprojekten innerhalb der Hochschule mitzuwirken.

  • Das bieten wir Ihnen

    • zertifizierte familiengerechte Hochschule
    • teamorientiertes Hochschulumfeld und ein abwechslungsreicher Arbeitsplatz.
    • eine attraktive Altersabsicherung
    • eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
    • die Möglichkeit zur Weiterbildung
    • flexible Arbeitszeiten
    • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
    • 30 Tage Urlaub
    • Ladestation für E-Autos in Campusnähe
    • kostenlose Parkmöglichkeiten in Campusnähe
  • Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

    Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

    Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.

    Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.

    Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

    Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

    § 58 LHG M-V - Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren

    (1) Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens

        1.    ein abgeschlossenes Hochschulstudium,

        2.    pädagogische Eignung,

        3.    besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und

        4.    darüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,

            a)        zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Absatz 2),

            b)        zusätzliche künstlerische Leistungen oder

            c)        besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.

    (2) Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation erbracht; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. Satz 1 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt. Die Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet.

    (3) Auf eine Stelle, deren Funktionsbezeichnung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, soll nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis nachweist. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c erfüllen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können solche Professorinnen und Professoren berufen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a oder b erfüllen.

    (4) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und den Absätzen 2 und 3 als Professorin oder Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.

    (5) Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist.

    Datenschutzhinweise

    Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen:

    Datenschutzbestimmungen zu Ihrer Bewerbung

  • Weiterführende Informationen

  • Ansprechperson(en)

    Herr Peter Spierling
    Ansprechperson für Personalfragen

    Tel.: 03841 753-7271
    E-Mail: personalabteilung@hs-wismar.de

    Herr Prof. Dr. Arnd Hennemeyer
    Ansprechperson für fachliche Fragen (Vorsitzender der Berufungskommission)

    Tel.: 03841 753-7814
    E-Mail: arnd_florian.hennemeyer@hs-wismar.de

  • Lage der Einsatzdienststelle(n)